529 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmnnnnnnnnnnmmmmmmmmmmmmmmmmmmm

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (47 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Firmenbuchgesetz geändert werden (Gewerberechtsnovelle 1996)


Der vorliegende Entwurf bringt vor allem den Ausbau und die Präzisierung der Bestimmungen über die dezentralen Gewerberegister und das zentrale Gewerberegister. Durch die Erweiterung der Pflicht zur Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister ist eine bessere Information über den Gewerbetreibenden und den Gewerbebetrieb möglich, wobei auf die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen an der Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten Bedacht genommen wird. Weiters sollen die erforderlich gewordenen Änderungen und Ergänzungen der EWR-Anpassungsbestimmungen vorgenommen werden.

Schließlich enthält der vorliegende Entwurf zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen an das geltende Recht in anderen Rechtsbereichen, die erforderlich gewordene Umsetzung von EU-Richtlinien, Maßnahmen im Rahmen der Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Immobilienmakler sowie die Behebung von Mängeln, die in der Vollziehungspraxis aufgetreten sind.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“).

Der Wirtschaftsausschuß hat den gegenständlichen Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 4. Dezember 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Peter Rosenstingl, Ing. Monika Langthaler, Mag. Helmut Peter, Mares Rossmann, Helmut Haigermoser, Dr. Kurt Heindl sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen. Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mares Rossmann fand nicht die erforderliche Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (47 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 12 04

                  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter                                            Ingrid Tichy-Schreder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau