659 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (505 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Das vorliegende Abkommen hat die Förderung und den Schutz von Investitionen zum Gegenstand und regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit ua. die Entschädigungspflicht bei Enteignungen und die Frage von Überweisungen. Bei Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat sieht das Abkommen ein Schiedsverfahren vor. Meinungsverschiedenheiten aus einer Investition zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei, die auf dem Verhandlungsweg nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beigelegt werden können, können auf Antrag der Vertragspartei oder des Investors dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Sinne der Washingtoner Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vom 18. März 1965 oder einem Schiedsgericht, das auf Grund der UNCITRAL-Regeln eingerichtet wird, unterbreitet werden. Das Abkommen beruht auf dem Prinzip der Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung – ausgenommen Vorteile, die sich aus Integrationsmaßnahmen uä. ergeben.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Das Abkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Da das Abkommen auch Angelegenheiten regelt, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, bedarf es gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG der Zustimmung durch den Bundesrat.

Der Finanzausschuß hat den vorliegenden Staatsvertrag in seiner Sitzung am 10. April 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Hans Peter Haselsteiner und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (505 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 04 10

                                  Werner Amon                                                                Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann