664 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (558 der Beilagen): Übereinkommen über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden (Behälter-Pool-Übereinkommen), samt Vorbehalten

Ziel des Übereinkommens ist die effiziente Verwendung von Behältern im grenzüberschreitenden Warenverkehr und insbesondere die Vermeidung der Beförderung leerer Einheiten durch weitgehende Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Dies wird durch die Einführung des Konzepts „Ersatz durch äquivalente Waren“ erreicht. Ein Behälter, der zuvor eingeführt worden ist, muß nicht mehr nach einer bestimmten Frist wieder ausgeführt werden (Identitätsprinzip). Es genügt, daß statt dessen ein dem Pool zugehöriger Behälter desselben Typs (Äquivalenzprinzip) zur Wiederausfuhr gelangt. Dies gilt auch für einen ausgeführten Behälter, der wiedereingeführt wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist als gesetzesergänzend anzusehen und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er hat nicht politischen Charakter. Ein Erfüllungsvorbehalt gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG ist nicht erforderlich, da das Übereinkommen teils durch unmittelbar anwendbare gemeinschaftsrechtliche Normen, teils durch Regelungen des Umsatzsteuer­gesetzes umgesetzt wurde. Das Übereinkommen enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Da keine Angelegenheiten geregelt werden, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG nicht erforderlich.

Der Finanzausschuß hat den vorliegenden Staatsvertrag in seiner Sitzung am 10. April 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Hans Peter Haselsteiner und der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde mit Mehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Übereinkommen über die Zollbehandlung von Behältern, die im Rahmen eines Pools im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden (Behälter-Pool-Überein­kommen), samt Vorbehalten (558 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 04 10

                           Marianne Hagenhofer                                                         Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann