704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Immunitätsausschusses


über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 14. März 1997, 9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97, eingelangt am 25. März 1997, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

Der Immunitätsausschuß hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 14. Mai 1997 in Verhandlung gezogen und mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat zuzustimmen.

Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 14. März 1997, 9bE Vr 2559/97, Hv 1561/97, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Maria Rauch-Kallat wird zugestimmt.

Wien, 1997 05 14

                                    Willi Sauer                                                                 Mag. Franz Steindl

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann