715 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Volksbegehren
Gentechnik-Volksbegehren
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Gentechnik-Volksbegehren
I.
kein Essen aus dem Genlabor in Österreich;
II.
keine Freisetzung genmanipulierter Lebewesen in Österreich;
III.
kein Patent auf Leben.
Beiblatt zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens:
Das Gentechnik-Volksbegehren
Dieses Volksbegehren ist der Auftrag an die österreichischen Politiker, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und auf europäischer Ebene gefährliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ähnlich wie im Bereich der Atomkraft (Verhinderung von Zwentendorf und Anti-AKW-Politik innerhalb der EU) muß Österreich auf EU-Ebene auch bei der „unkontrollierbaren“ Gentechnik die Vorreiterrolle übernehmen, um die etwaigen negativen Folgen von Anfang an zu verhindern.
Die Initiatoren
. . . sind die vier Organisationen „ARGE Schöpfungsverantwortung – eine katholische Umweltinitiative“, „Österreichische Bergbauernvereinigung“, der Tierschutzverein „Vier Pfoten“ und „ÖKOBÜRO – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen.“ Wir laden alle Organisationen, Privatpersonen und Politiker ein, das Gentechnik-Volksbegehren zu unterstützen!
Die drei Forderungen des Volksbegehrens sind:
1. Kein Essen aus dem Genlabor in Österreich!
Wir fordern ein gesetzlich verankertes Verbot der Produktion und des Verkaufs gentechnisch veränderter Lebensmittel und Agrarprodukte in Österreich. Niemand kann beim Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Langzeitwirkungen auf die menschliche Gesundheit ausschließen. Wie bei der Atomkraft fordern wir daher, daß keine Langzeitversuche am Menschen gestartet werden!
2. Keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich!
Wir fordern ein gesetzliches Verbot von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Der Einsatz der Gentechnik bedeutet eine existentielle Bedrohung jener österreichischer Bauern, die im Sinne der Konsumenten auf hohe Qualität und regionale Vielfalt ihrer Produkte achten.
3. Kein Patent auf Leben!
Wir fordern ein gesetzliches Verbot der Patentierung von Lebewesen. Landwirtschaftliche Nutztiere, Versuchstiere und Pflanzen sollen nicht im Genlabor geschaffen und von den Patentinhabern „vermarktet“ werden. Die Patentierung von Lebewesen ist aus ethischer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Die Schöpfung von Leben soll der Natur und nicht dem Genlabor vorbehalten bleiben!
Als Bevollmächtigter im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 1973 wurde namhaft gemacht:
Dr. Peter Weish, Wissenschafter, 1180 Wien, Wallriß-Straße 6a
Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 97 vom 26. April 1997 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:
Bundeswahlbehörde
Zl. 48 637/24-IV/6/97
Gentechnik-Volksbegehren
Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 505/1994 hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 25. April 1997 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Gentechnik-Volksbegehren ermittelt:
|
Bundesland |
Stimm- |
Anzahl
der |
Stimm- |
|
|
Burgenland |
213 679 |
45 852 |
21,46 |
|
|
Kärnten |
418 049 |
84 512 |
20,22 |
|
|
Niederösterreich |
1 127 624 |
261 743 |
23,21 |
|
|
Oberösterreich |
977 705 |
223 137 |
22,82 |
|
|
Salzburg |
348 249 |
86 076 |
24,72 |
|
|
Steiermark |
903 202 |
188 968 |
20,92 |
|
|
Tirol |
457 989 |
59 378 |
12,96 |
|
|
Vorarlberg |
223 559 |
32 811 |
14,68 |
|
|
Wien |
1 102 883 |
243 313 |
22,06 |
|
|
Österreich |
5 772 939 |
1 225 790 |
21,23 |
|
Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, daß ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Wien, am 25. April 1997.
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
Szymanski