729 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Antrag 334/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird

Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 28. November 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt erläutert:

„Das bisher geltende Wasserrechtsgesetz sieht in Grundwassersanierungsgebieten auch bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen vor, daß die rechtmäßigen Nutzer von Anlagen und Grundstücken auf jeden Fall einen 20%igen ,Selbstbehalt‘ der entstandenen Einkommensminderungen tragen müssen. Der Entfall dieser 20%-Klausel ist zweifellos geeignet, die Akzeptanz von Grundwassersanierungsgebieten zu erhöhen, führt jedoch nicht automatisch zu höheren Bundesausgaben, da nach wie vor auf den jeweiligen Bundesvoranschlag Bezug genommen wird.“

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 27. Mai 1997 in Verhandlung genommen.

An der an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Franz Kampichler anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Jakob Auer und Heinz Gradwohl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 05 27

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann