780 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (701 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studien­förderungsgesetz 1992 geändert wird


Das Studienförderungsgesetz 1992 knüpft in seinen Anspruchsvoraussetzungen, soweit sie das Studium an Universitäten betreffen, an der Terminologie des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes und an der Struktur der auf Grund des AHStG erlassenen Studienvorschriften an. Da mit 1. August 1997 das vom Nationalrat am 20. März 1997 beschlossene Universitäts-Studiengesetz, BGBl. I Nr. 48/1997, an die Stelle des AHStG tritt, wäre – trotz Weitergeltung von Studienordnungen und Studienplänen – ab dem Wintersemester 1997/98 das Studienförderungsgesetz generell nicht mehr vollziehbar. Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient daher primär dem Ziel, das Studienförderungsgesetz an die Bestimmungen des Universitäts-Studiengesetzes – insbesondere an dessen Regelungen über die Zulassung, die Anrechnung von Studienzeiten bzw. Anerkennung von Prüfungen sowie das individuelle Diplomstudium – anzupassen.

Weiters sieht der Gesetzesvorschlag ein Ruhen des Anspruchs auf Studienbeihilfe bei mehr als geringfügiger Beschäftigung sowie, einer Empfehlung der Volksanwaltschaft folgend, eine Begünstigung der Ferialtätigkeit vor. Schließlich ist im Sinne einer Verbesserung des Rechtsschutzes im Studien­beihilfenverfahren die Schaffung eines einheitlichen zweigliedrigen Instanzenzuges (vom Leiter der Studienbeihilfenbehörde zum Bundesminister) vorgesehen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1997 in Verhandlung genommen.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, DDr. Erwin Niederwieser, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Martina Gredler, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Gertrude Brinek, Sonja Ablinger, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Gisela Wurm und Dr. Martin Graf sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic brachte einen Abänderungsantrag zu § 8 Abs. 4 Z 4, die Abgeordnete Dr. Martina Gredler brachte einen Abänderungs- und Zusatzantrag betreffend §§ 6, 8 Abs. 4, 15, 19 Abs. 4, 26 Abs. 1 und 2, 27 Abs. 1, 28, 29, 49 Abs. 2 sowie 53 Abs. 1 und 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 ein. Die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch brachten einen Entschließungsantrag betreffend Datenerhebung zur Altersgruppe der 30- bis 35jährigen Studierenden, Verminderung des Verwaltungsaufwandes für die Erbringung der Nachweise für Studienförderung, Familienbeihilfe und Sozialversicherung sowie weitere Harmonisierung der Anspruchsvoraussetzungen ein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag mit Stimmen­mehrheit angenommen. Die beiden erwähnten Abänderungsanträge fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit. Mehrheitliche Zustimmung fand hingegen der Entschließungsantrag der Abgeord­neten DDr. Erwin Niederwieser und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag,

           1. der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (701 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1997 06 25

                        Dr. Michael Spindelegger                                                    Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Anlage


Entschließung

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, bis Jahresende 1997, spätestens aber bis zur Vorlage einer nächsten Änderung des Studienförderungsgesetzes im Zusammenhang mit der Gruppe jener Studierenden, welche die derzeit noch einbezogene Altersgruppe der 30- bis 35jährigen betreffen, vorhandene oder noch zu erarbeitende Daten vorzulegen, welche es dem Nationalrat ermöglichen, auf dieser Basis eine Entscheidung über die weitere Einbeziehung zu treffen. Der Nationalrat strebt diese Einbeziehung in der Annahme an, daß es sich dabei vielfach um Studierende handelt, welche unter erschwerten Bedingungen über den zweiten Bildungsweg (insbesondere Schulen für Berufstätige) zu einem Studium gelangen.

Diese Daten sollen insbesondere umfassen: die Zahl der Studierenden nach Altersgruppen zwischen 29 und 35 Jahren, davon die derzeitige Zahl der Bezieher von Studienbeihilfen und die dafür aufgewendeten Budgetmittel, Angaben, wodurch die Zugangsvoraussetzung erbracht wurde (Matura, Studienberechti­gungsprüfung usw.), die Berufe der Eltern und die Zahl der Selbsterhalter. Weiters mögen Vorschläge erarbeitet werden, in welcher Form für diese Gruppe von Studierenden weiterhin eine Studienunter­stützung vorgesehen werden kann.

Darüber hinaus werden der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie und die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit ersucht, Vorschläge dahin gehend zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, wie der Verwaltungsaufwand für die Erbringung der Nachweise für Studienförderung, Familienbeihilfe und Sozialversicherung (zB durch Datenaustausch) deutlich vermindert werden kann und wie eine weitere Harmonisierung der Anspruchs­voraussetzungen erreicht werden kann, wobei sachgerechte Unterschiede (zB weichere Kriterien für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung) beizubehalten sind.