861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 515/A der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertrags­durchführungsgesetz 1956, BGBl. Nr. 165/1956, geändert wird

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung und Erhöhung der Wertgrenze von zwei auf zehn Millionen Schilling werden die seit 1956 eingetretenen Wertveränderungen berücksichtigt. Dadurch tritt auch eine wesentliche Verminderung des Verwaltungsaufwandes ein.

Der Finanzausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 24. September 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Helmut Peter und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 515/A einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 09 24

                            Helmut Dietachmayr                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1956, BGBl. Nr. 165/ 1956, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Im § 47 Abs. 2 tritt an die Stelle der Wortfolge „zwei Millionen Schilling“ die Wortfolge „zehn Millionen Schilling“.