869 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses


über den Antrag 482/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. Nr. 410/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 302/1979, 353/1986, 720/1988, 569/1993 und 438/1996 geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben diesen Initiativantrag am 11. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die permanente Verweigerung der Regierungsparteien, parlamentarische Kontrolle durch Unter­suchungsausschüsse zuzulassen, läßt es geboten erscheinen, die Entscheidung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auch einer qualifizierten Minderheit zu übertragen.

Um durch ein etwaiges Überborden solcher Verlangen nicht die Wahrnehmung anderer parlamen­tarischer Aufgaben zu gefährden, ist eine mengenmäßige Beschränkung des Minderheitenrechtes vorgesehen.“

Der Geschäftsordnungsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Johann Ewald Stadler, Andreas Wabl, Dr. Heinrich Neisser, MMag. Dr. Willi Brauneder, Peter Schieder, Dr. Heinz Fischer und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung fand der vorliegende Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Geschäftsordnungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 10 01

                         Mag. Dr. Heide Schmidt                                                        Dr. Heinz Fischer

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann