897 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 4. 11. 1997
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem weitere Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1997 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – 2. BÜG 1997)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1997, BGBl. Nr. 211/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 000/1997, genehmigt:
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/10008 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen.............................................. 1,367
1/10083 Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Anlagen............................................... 15,810
1/10088 Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Aufwendungen.................................. 8,200
1/11228 Fremdenwesen; Aufwendungen............................................................................... 1,500
1/11408 Bundesgendarmerie; Aufwendungen....................................................................... 20,700
1/11528 Bundesasylamt; Aufwendungen............................................................................... 2,000
1/12208 Allgemein-pädagogische Erfordernisse; Aufwendungen..................................... 1,855
1/12216 Erwachsenenbildung; Förderungen.......................................................................... 7,000
1/12428 Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Aufwendungen........................... 6,000
1/12468 Nationalbibliothek und Phonothek; Aufwendungen............................................. 0,500
1/12703 Allgemeinbildende höhere Schulen; Anlagen......................................................... 2,441
1/12918 BA für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik; Aufwendungen............. 13,629
1/12948 Pädagogische Institute; Aufwendungen................................................................. 6,111
1/13056 Künstlerhilfe; Förderungen........................................................................................ 13,500
1/13076 Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Öffentlichkeitsarbeit; Förderungen......... 8,500
1/14108 Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen................................................... 2,000
1/14196 Forschungsunternehmungen; Förderungen........................................................... 100,000
1/14198 Forschungsunternehmungen; Aufwendungen...................................................... 16,697
1/14208 Universitäten; Aufwendungen.................................................................................. 2,472
1/14308 Kunsthochschulen; Aufwendungen........................................................................ 11,000
1/15269 Bundesministerium; Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen; Aufwendungen (B) 1,500
1/15436 Bundesministerium; Allgemeine Fürsorge; Förderungen...................................... 7,700
1/15703 Bundessozialämter; Anlagen..................................................................................... 2,000
1/15708 Bundessozialämter; Aufwendungen......................................................................... 14,000
1/19376 Familienberatungsstellen; Förderungen................................................................... 3,000
1/20008 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen 3,000
1/20108 Vertretungsbehörden; Aufwendungen.................................................................... 20,000
1/20408 Kulturelle Veranstaltungen; Ministerium und Vertretungen; Aufwendungen.. 4,500
1/40108 Heer und Heeresverwaltung; Aufwendungen........................................................ 12,800
1/40508 Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung); Aufwendungen...................................... 2,200
1/50028 Bundesministerium für Finanzen; IT-Bereich; Aufwendungen............................ 147,500
1/50128 Bundesministerium für Finanzen (Zweckaufwand); Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) 7,560
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/50358 Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte; Abwicklungskosten............. 3,000
1/50428 Finanzlandesdirektionen; Zahlungen an die BIG.................................................... 5,200
1/54093 Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung; Sonstige Unternehmungen.................... 100,000
1/54608 Unbewegliches Bundesvermögen; Aufwendungen.............................................. 7,000
1/54858 Besondere Zahlungsverpflichtungen bzw. Forderungen; Zahlungen gem. Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 ................................................................................................................................... 5.085,238
1/60008 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Zentralleitung; Aufwendungen 33,819
1/60088 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Internationale Maßnahmen 6,028
1/60356 Nationale Marktordnungsmaßnahmen; Überw. a. d. AMA.................................. 81,000
1/60583 Bundesamt für Wasserwirtschaft; Anlagen............................................................ 3,600
1/60938 Bundesgärten; Aufwendungen................................................................................. 12,000
1/63116 Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen); Tourismus; Förderungen.......... 25,000
1/64155 Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz); Förderungen (D)....................... 0,511
1/64288 Bundesstraßenverwaltung; Zahlungen gem. Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 77 913,040
1/64548 Bundesgebäudeverwaltung; Zahlungen an die BIG.............................................. 2,200
1/64713 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Unterrichtsverwaltung; Anlagen 50,000
1/64718 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Unterrichtsverwaltung; Aufwendungen 20,000
1/64728 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Wissenschaftsverwaltung; Aufwendungen 6,000
1/64748 Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Land- und forstwirtschaftliche Schulen und Anstalten; Aufwendungen ................................................................................................................................... 10,000
1/65133 Bundesministerium (Zweckaufwand); Kapitalbeteiligungen................................ 390,000
1/65226 Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen); Sondervorhaben – Technologie 83,000
Insgesamt … 84 303,678
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
a) Ausgabeneinsparungen
1/10758 Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Aufwendungen............................. 2,472
1/12008 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Aufwendungen.... 21,036
1/12438 Bundesstaatliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Aufwendungen.... 7,000
1/12803 Technische und gewerbliche Lehranstalten; Anlagen.......................................... 0,900
1/12813 Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- u. wirtsch. Berufe; Anlagen...................... 1,000
1/12823 Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen................................................ 0,900
1/12863 Bundesschülerheime (Berufsbildende); Anlagen................................................... 0,200
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen.............................................. 2,500
1/13008 Bildende Künste und Ausstellungen; Aufwendungen......................................... 2,000
1/13026 Literatur; Förderungen................................................................................................ 9,000
1/14138 Expertengutachten und Auftragsforschung; Aufwendungen............................. 30,000
1/14168 Forschungseinrichtungen; Aufwendungen............................................................ 10,494
1/14238 Bibliotheken; Aufwendungen.................................................................................... 0,500
1/15777 Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung; Krankenversicherung 9,200
1/19368 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (zweckgeb. Geb.); Härteausgleich; Aufwendungen 3,000
1/20006 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen 4,500
1/50408 Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen............................................................... 5,200
1/54847 Sonstige Zahlungsverpflichtungen bzw. Forderungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 165,060
1/60038 Agrar- und forstpol. sowie wasserwirtschaftliche Unterlagen; Aufwendungen 9,000
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/60086 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Förderungen 3,500
1/60087 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Intern. Nahrungsmittelhilfe (Gesetzl. Verpflichtungen)..................................................................................................... 5,728
1/60186 Land- und forstwirtschaftliche Kredite; Förderungen........................................... 22,475
1/60206 Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen (EAGFL-Ausrichtung) 1,367
1/60226 Agrarische Strukturförderung; Nationale Förderungsmaßnahmen..................... 11,101
1/60368 Marktordnungsmaßnahmen; Ersätze für die Finanzierung von Interventionskäufen 3,243
1/60606 Übergangsregelungen; Degressive Ausgleichszahlungen................................... 81,000
1/60968 Forstwirtschaftliche Bundeslehr- und Versuchsforste; Aufwendungen............ 0,400
1/64156 Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz); Förderungen.............................. 0,511
1/64533 Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung (betr. ähnl. Einr.); Anlagen........ 2,200
1/65276 Technologieförderung gem. ITF-Gesetz; Förderungen......................................... 83,000
Summe a (Ausgabeneinsparungen) … 498,487
b) Mehreinnahmen
2/12424 Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Erfolgswirksame Einnahmen..... 6,000
2/15794 Sonstige Einnahmen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung............................ 16,000
2/54187 Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnahmen........................ 527,710
2/54607 Unbewegliches Bundesvermögen; Veräußerungen............................................... 86,000
2/54625 Unbewegliches Bundesvermögen; Fruchtgenußentgelt gem. Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 82 998,278
2/65024 Fernmeldebehördliche Tätigkeiten; Erfolgswirksame Einnahmen........................ 140,000
Summe b (Mehreinnahmen) … 83 773,988
c) Rücklagenentnahme
2/51267 Kassenverwaltung; Rücklagen; Entnahme aus besonderer Rücklage (nicht veranschlagt) 2,000
d) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen................................. 29,203
Insgesamt … 84 303,678
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil:
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1997 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Druchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 1997.
Die wesentlichste Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 113, wonach für die Tilgung der Forderungen der Autobahnen – und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) bzw. der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) 77,9 bzw. 5,1 Milliarden Schilling in Ausgabe und in gleicher Höhe als Einnahme (Fruchtgenuß-Entgelt) darzustellen ist. Diese Vorgangsweise ist auf Grund der in den Haushaltsvorschriften des Bundes festgelegten Verrechnungsgrundsätze erforderlich.
Weitere wesentliche Maßnahmen betreffen Kapitalbeteiligungen an der Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen (GBI) (250 Millionen Schilling) und an der Finanzierungsgarantie Gesellschaft mbH (FGG) im Rahmen des Ausbaues zu einer Investionsgesellschaft (100 Millionen), weiters für EDV-Ausstattung der Finanzverwaltung (148 Millionen Schilling) und für das Österr. Forschungszentrum Seibersdorf (100 Millionen Schilling).
Die Durchführung dieser Maßnahmen bedingt Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Entnahme bzw. Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 zusammengefaßt.
Millionen
Schilling
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund................................................................................... 84 303
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund.................................................................................... 498
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund....................................................................................................... 83 774
und in Rücklagenentnahme bzw. -auflösungen von rund................................................................................... 31
bedeckt werden.
Der Gesamtüberschreitungsbetrag von rund 84 303 Millionen Schilling gliedert sich wie folgt auf:
Millionen
Schilling
Auswirkungen des Infrastrukturfinanzierungsgesetzes 1997:
ASFINAG..................................................................................................................................................... 77 913
BIG.................................................................................................................................................................. 5 085
Kapitalbeteiligungen:
Gesellschaft d. Bundes für industriepol. Maßnahmen............................................................................... 250
Finanzierungsgarantie Gesellschaft m. b. H................................................................................................. 100
Telekom Control Ges. m. b. H........................................................................................................................... 50
Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Ges........................................................................................................ 90
Landwirtschaftsbereich:
Sonderzahlung nach BSE-Krise....................................................................................................................... 81
Sonstige Ausgaben........................................................................................................................................... 55
Bauliche Maßnahmen:
Hochbau im Schulwesen.................................................................................................................................. 86
Verschiedene Förderungsmaßnahmen:
Sondervorhaben – Technologie (Umbuchung)............................................................................................ 83
Forschungszentrum Seibersdorf Ges. m. b. H............................................................................................. 100
Tourismusförderung Vorarlberg...................................................................................................................... 25
Sonstige.............................................................................................................................................................. 40
Millionen
Schilling
Sonstige Verwaltungserfordernisse:
EDV-Ausstattung der Finanzverwaltung..................................................................................................... 148
übrige Ausgaben............................................................................................................................................. 197
84 303
Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 83,8 Milliarden Schilling.
Der Gesetzesbeschluß betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Besonderer Teil:
Zu § 1:
VA-Ansatz 1/10008 „Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen“
Die europäische Kommission hat das technische Hilfsprojekt LEADER in Österreich genehmigt. Diese Aufgabe wird von der vom Bundeskanzleramt beauftragten ÖAR-Regionalbetreuung wahrgenommen. Es entstehen daher Mehrausgaben im Betrag von 1,367 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/10083 „Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Anlagen“
Gemäß Bundesgesetz vom 14. Juli 1997, BGBl. I Nr. 77, hat der unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) seine Tätigkeit mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 aufzunehmen. Zur Schaffung eines entsprechenden Büroinformationssystems und der sonstigen Büroausstattung ist ein Betrag von 15,810 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/10088 „Unabhängiger Bundesasylsenat (UBAS); Aufwendungen“
Zur Finanzierung der erforderlichen Adaptierung der Räumlichkeiten und der entsprechenden Büroausstattung im Bereich des unabhängigen Bundesasylsenates (UBAS) wird ein Betrag von 8,200 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/11228 „Fremdenwesen; Aufwendungen“
Auf Grund einer steigenden Anzahl von fremdenpolizeilichen Maßnahmen und den damit verbundenen Mehrkosten für Dolmetschtätigkeiten und Transportleistungen reichen die zur Vollziehung des Fremdengesetzes budgetierten Mittel nicht aus, um den daraus resultierenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Der Mehrbedarf beträgt 1,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/11408 „Bundesgendarmerie; Aufwendungen“
Für die Erfüllung der aus dem Schengener Abkommen erwachsenden Aufgaben (Außengrenzsicherung) wurden Bedienstete der Zollwache zur Grenzgendarmerie überstellt.
Dem Bundesministerium für Inneres erwachsen aus dieser Übernahme neben den Personalkosten auch Mehraufwendungen in Höhe von 20,700 Millionen Schilling bei den Sachausgaben (zB Aufwandsentschädigungen, Bekleidung und Ausrüstung, Reisekosten).
VA-Ansatz 1/11528 „Bundesasylamt; Aufwendungen“
Im Budgetjahr 1997 werden insgesamt zirka 6 200 Asylanträge erwartet, die eine Steigerung der Dolmetschkosten nach sich ziehen. Weiters ergeben auch die Vorbereitungstätigkeiten zur Vollziehung des Asylgesetzes 1997 sowie der Vollzug des mit 1. Oktober 1997 in Kraft tretenden Dubliner Übereinkommens Mehraufwendungen in Höhe von 2 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12208 „Allgemein-pädagogische Erfordernisse; Aufwendungen“
Auf Grund zusätzlicher Schwerpunktsetzungen im Bereich der Umwelt- und Gesundheitsbildung ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1,855 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12216 „Erwachsenenbildung; Förderungen“
Um Kündigungen im Bereich der Aktion „Stellenlose Lehrer in der Erwachsenenbildung“ hintanzuhalten, sind im Jahre 1997 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 7 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12428 „Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Aufwendungen“
Für die Durchführung der „Wien-Aktion“ und der „Europa-Aktion“ entsteht auf Grund vermehrter, nicht vorhersehbarer Anmeldungen von Schulklassen im Jahr 1997 ein Mehraufwand in Höhe von 6 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12468 „Nationalbibliothek und Phonothek; Aufwendungen“
Infolge von dringenden Adaptierungsmaßnahmen im Zuge der neu einzurichtenden Mediathek in den Räumen der Österreichischen Phonothek sind im Jahr 1997 zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12703 „Allgemeinbildende höhere Schulen; Anlagen“
Infolge vermehrter Bau- und Sanierungstätigkeit im Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen sind für die sich daraus ergebenden Neueinrichtungen im Jahr 1997 zusätzliche Mittel in Höhe von 2,441 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12918 „BA für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik; Aufwendungen“
Für die Bedeckung des laufenden Aufwandes der Bildungsanstalten und zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zur Refundierung der Personalkosten der Privatschulen der Stadt Wien sind zusätzliche Mittel in der Höhe von 13,629 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12948 „Pädagogische Institute; Aufwendungen“
Auf Grund von Verträgen mit den privaten pädagogischen Instituten übernimmt der Bund den Aufwand für die Lehrbeauftragten (einschließlich Reisekosten). Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Mehrbedarf in Höhe von 6,111 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13056 „Künstlerhilfe; Förderungen“
Diese Förderung dient zur teilweisen Finanzierung der Pensionsbeiträge für bildende Künstler bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft über den Künstlerhilfefonds. Infolge der nicht vorhersehbaren Zunahme von Anspruchsberechtigten im Jahr 1997 ist ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 13,500 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/13076 „Kulturentwicklung-Kulturinitiativen; Öffentlichkeitsarbeit; Förderungen“
Um die dringend erforderlichen Sanierungsarbeiten der „Kutschen-Remise Bludenz“ durchführen zu können und den sicherheitstechnischen Auflagen zu entsprechen, sind zusätzliche Mittel in Höhe von 8,500 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/14108 „Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen“
Um mittellosen bosnischen Studenten die Fortsetzung und den Abschluß ihres Studiums in Österreich durch die Gewährung von Stipendien zu ermöglichen, ist für das Jahr 1997 noch ein Betrag in Höhe von 2 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/14196 „Forschungsunternehmungen; Förderungen“
Für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und den Ausbau der marktorientierten Geschäftsfelder der Österreichischen Forschungszentrum Seibersdorf Ges.m.b.H. ist zur Erweiterung und Modernisierung der Telematikinfrastruktur sowie zur äußerst notwendigen Themenerneuerung ein Betrag in Höhe von 100 Millionen Schilling noch im Jahre 1997 zusätzlich erforderlich.
VA-Ansatz 1/14198 „Forschungsunternehmungen; Aufwendungen“
Um die Eigenkapitalquote der zu Beginn dieses Jahres neu gegründeten ÖFPZ Arsenal Ges.m.b.H. anzuheben, ist im Jahr 1997 noch die Zuführung von Mitteln in Höhe von 16,697 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/14208 „Universitäten; Aufwendungen“
Die Übernahme des Bundessportheimes Obergurgl durch die Universität Innsbruck bedingt im Jahr 1997 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 2,472 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14308 „Kunsthochschulen; Aufwendungen“
Zur Bezahlung von nicht vorhersehbaren Gerichtsgebühren ist für das Jahr 1997 noch ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 11 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/15269 „Bundesministerium; Hilfeleistungen an Opfer von Verbrechen; Aufwendungen (B)“
Der Mehrbedarf in Höhe von 1,500 Millionen Schilling ergibt sich infolge Zunahme der Fälle für Ersatzleistungen, für die Rückersatzansprüche bestehen.
VA-Ansatz 1/15436 „Bundesministerium; Allgemeine Fürsorge; Förderungen“
Der Mehrbedarf in Höhe von 7,700 Millionen Schilling ergibt sich aus vermehrten Anträgen für die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe.
VA-Ansatz 1/15703 „Bundessozialämter; Anlagen“
Der Mehrbedarf in Höhe von 2 Millionen Schilling ergibt sich durch den Entfall des Vorsteuerabzugs.
VA-Ansatz 1/15708 „Bundessozialämter; Aufwendungen“
Der Mehrbedarf in Höhe von 14 Millionen Schilling ergibt sich infolge des Entfalls des Vorsteuerabzugs.
VA-Ansatz 1/19376 „Familienberatungsstellen; Förderungen“
Die Familienberatungstellen haben sich im Jahr 1997 als Schwerpunkte die Aufklärung über Gewalt in der Familie und Sektenproblematik sowie die Scheidungsberatung und Schwangerenberatung gewählt. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ergeben sich im Jahr 1997 zusätzliche Förderungen in Höhe von 3 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20008 „Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen“
Bei den Auslandsreisen entstehen infolge einer verstärkt notwendigen Reisetätigkeit im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union – insbesondere auch im Hinblick auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Österreich im 2. Halbjahr 1998 – Mehrausgaben von 3 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20108 „Vertretungsbehörden; Aufwendungen“
Ein Mehrbedarf von insgesamt 20 Millionen Schilling entsteht bei den Auslandzulagen infolge des überaus starken Anstiegs von Fremdwährungskursen (insbesondere des US-Dollars) seit Jahresbeginn, wodurch sich auch Anhebungen der Kaufkraftparitäten an den entsprechenden Dienstorten im Ausland ergeben. Weiters werden stetige Erhöhungen bei den Mieten im Ausland festgestellt, womit ein zusätzliches Ansteigen der Auslandzulagen Hand in Hand geht.
VA-Ansatz 1/20408 „Kulturelle Veranstaltungen; Ministerium und Vertretungen; Aufwendungen“
Im Bundesvoranschlag 1997 wurde im Hinblick auf die Ausgliederung der Deutschkurse und Gründung einer „Österreich Institut GmbH.“ zwecks Sicherstellung deren künftiger Organisation und Durchführung ein Betrag von 4,500 Millionen Schilling vom VA-Ansatz 1/20408 auf den VA-Ansatz 1/20006 umgeschichtet. Da sich die Gründung der „Österreich Institut GmbH.“ und damit auch die Ausgliederung der Deutschkurse verzögert hat, müssen vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für die an den Vertretungen in Budapest, Krakau, Mailand, Preßburg und Warschau weiterhin laufenden Kurse Leistungen in der o.a. Höhe erbracht werden. Es entstehen daher Mehrausgaben von 4,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/40108 „Heer und Heeresverwaltung; Aufwendungen“
Das Bundesministerium für Landesverteidigung beteiligte sich für die Dauer von drei Monaten (Juni bis August 1997) an der multinationalen Schutztruppe in Albanien zu Befriedung der instabilen Situation des Landes nach dem Bürgerkrieg. Der damit verbundene Mehraufwand beträgt 12,800 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/40508 „Allentsteig (betriebsähnl. Einrichtung); Aufwendungen“
In den Land- und Forstwirtschaftsbetrieben Allensteig entstanden wetterbedingt vermehrte Holzarbeiten, auch wurde militärisches Gerät durch Blindgängerexplosionen zerstört. Der dadurch entstandene Mehraufwand beträgt 2,200 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50028 „Bundesministerium für Finanzen; IT-Bereich; Aufwendungen“
1. Für die Vollaustattung der Finanzverwaltungen mit Bildschirmarbeitsplätzen (bestehend aus Bildschirm, Systemeinheit und Drucker einschließlich der benötigten Softwareprodukte) sind Investitionen in der Höhe von 83,500 Millionen Schilling erforderlich.
2. Die für diese Bildschirmarbeitsplätze notwendige Netzanbindung sowie ein wirtschaftlicher und sparsamer Betrieb ist nur durch Bereitstellung von Servern und Routern gegeben, wofür Aufwendungen in Höhe von 14 Millionen Schilling veranschlagt werden.
3. Die Ausrüstung der Betriebsprüfer mit Notebooks einschließlich Software, wie sie für eine effiziente Abwicklung der Prüfungstätigkeit benötigt wird, erfordert ein Investitionsvolumen in der Höhe von 30 Millionen Schilling.
4. Für die Bewältigung des infolge vermehrter Inanspruchnahme von Datenbanken ständig steigenden Transaktionsvolumens ist eine Aufrüstung der Zentraleinheit mit einem Kostenaufwand von 20 Millionen Schilling unbedingt erforderlich.
5. Die Gesamtüberschreitung lt. Z 1 bis 4 beträgt 147,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50128 „Bundesministerium für Finanzen; Zweckaufwand; Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA)“
Der Mehrbedarf in Höhe von 7,560 Millionen Schilling gegenüber dem Voranschlag resultiert im wesentlichen aus dem Umstand, daß vor der Gründung der BWA und der Bestellung des Direktors eine detaillierte Kostenschätzung nur schwer möglich war. Mit der Bestellung des Direktors per 1. Mai 1997 konnte die BWA ihre Tätigkeit aufnehmen und mit einer genauen Evaluierung der Kosten beginnen. Wesentliche Mehraufwendungen ergeben sich durch den Aufbau des Melde- und Analysewesens, durch die EDV-Ausstattung, die Einrichtung der angemieteten Büroräumlichkeiten sowie durch die zeitgerechte Aufnahme des Schlüsselpersonals, um die Inbetriebnahme des Meldewesens und die Einschulung der Mitarbeiter vor Aufnahme der gesetzlich mit 1. Jänner 1998 vorgeschriebenen Haupttätigkeiten der BWA zu gewährleisten.
VA-Ansatz 1/50358 „Verwertung ehemals deutscher Vermögenswerte; Abwicklungskosten“
Durch die vermehrten Verkäufe bundeseigener Liegenschaften durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) sind auch die Provisionszahlungen an die BIG wesentlich gestiegen. Es muß daher für diese Zahlungen vorgesorgt werden. Der Mehraufwand hiebei beträgt 3 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50428 „Finanzlandesdirektionen; Zahlungen an die BIG“
Die der BIG übertragenen Neubauten des Grenzüberganges Nickelsdorf sowie des Finanzamtes Deutschlandsberg konnten frühzeitig fertiggestellt und übergeben werden, sodaß noch im Jahre 1997 entsprechende Mietenzahlungen (4 Millionen Schilling für das Zollamt Nickelsdorf bzw. 1,200 Millionen Schilling für das Finanzamt Deutschlandsberg), insgesamt daher 5,200 Millionen Schilling an die BIG zu leisten sind.
VA-Ansatz 1/54093 „Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung; Sonstige Unternehmungen“
Im Rahmen des Ausbaus der Finanzierungsgarantie Gesellschaft mbH (FGG) zu einer Investitionsgesellschaft mit dem Ziel, österreichische Exporte und Direktinvestitionen zu unterstützen, soll das Stammkapital noch 1997 um 150 Millionen Schilling erhöht werden. Damit sollen Direktbeteiligungen der FGG an Investitionsgesellschaften vor allem in angrenzenden Reformstaaten ermöglicht werden. Dadurch ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 100 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/54608 „Unbewegliches Bundesvermögen; Aufwendungen“
Durch die vermehrten Verkäufe bundeseigener Liegenschaften durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) sind auch die Provisionzahlungen an die BIG wesentlich gestiegen. Es muß daher für diese Zahlungen vorgesorgt werden. Der Mehraufwand beträgt 7 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/54858 „Besondere Zahlungsverpflichtungen bzw. Forderungen; Zahlungen gemäß Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997“
Für die Tilgung der Forderungen der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) gegen den Bund ist auf Grund der Änderung des Art. I § 3 Abs. 1 BIG-Gesetz (gemäß Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997) im laufenden Jahr ein Betrag von 5 085,238 Millionen Schilling zusätzlich erforderlich.
VA-Ansatz 1/60008 „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Zentralleitung; Aufwendungen“
Auf Grund von Zahlungen nach dem Amtshaftungsgesetz in Weinsachen werden 33,819 Millionen Schilling zusätzlich benötigt.
VA-Ansatz 1/60088 „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Internationale Maßnahmen“
Auf Grund der im Jahr 1996 beschlossenen Neuregelung der Incoterms seitens des Welternährungsprogrammes und für die Mitfinanzierung des FAO-Projektes „Erhebung der umweltrelevanten Auswirkungen der forstlichen Nutzung“ werden 6,028 Millionen Schilling zusätzlich benötigt.
VA-Ansatz 1/60356 „Nationale Marktordnungsmaßnahmen; Überw. a. d. AMA“
Für die Finanzierung der Sonderzahlungen für infolge der Störungen am Rindfleischmarkt im Zusammenhang mit der BSE-Krise entstandene Einkommensverluste werden 81 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/60583 „Bundesamt für Wasserwirtschaft; Anlagen“
Auf Grund der Erweiterung der EDV-Ausstattung im Laborbereich sowie für den Austausch von veralteten Meß- und Analysegeräten werden 3,600 Millionen Schilling zusätzlich benötigt.
VA-Ansatz 1/60938 „Bundesgärten; Aufwendungen“
Auf Grund der Umstellung der Heizung der Bundesgärten auf Fernwärme und erhöhter Mietenzahlungen an die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H. werden 12 Millionen Schilling zusätzlich benötigt.
VA-Ansatz 1/63116 „Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen); Tourismus; Förderungen“
Für den Ausbau touristischer Infrastruktur im Bundesland Vorarlberg, insbesondere in Montafoner Gemeinden, werden im laufenden Jahr zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 25 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
VA-Ansatz 1/64155 „Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz); Förderungen (D)“
Für Ausbaumaßnahmen im Hafen Enns (Kaimauererrichtung) entsteht ein zusätzlicher Förderungsbedarf in Höhe von 511 000 Schilling.
VA-Ansatz 1/64288 „Bundestraßenverwaltung; Zahlungen gem. Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997“
Für die Tilung der Forderungen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) gegen den Bund ist gemäß ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, Artikel I § 5, im laufenden Jahr ein Betrag von 77 913,040 Millionen Schilling zusätzlich erforderlich.
VA-Ansatz 1/64548 „Bundesgebäudeverwaltung; Zahlungen an die BIG“
Für die Zahlung von Normmieten sind zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 2,200 Millionen Schilling dringend erforderlich.
VA-Ansatz 1/64713 „Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Unterrichtsverwaltung; Anlagen“
Für die wirtschaftliche Weiterführung von Baumaßnahmen, die auch der Verbesserung der Bauinfrastruktur und der Sicherung von Arbeitsplätzen im Berich der Bauwirtschaft dienen, werden zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 50 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/64718 „Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Unterrichtsverwaltung; Aufwendungen“
VA-Ansatz 1/64728 „Bundesgebäudeverwaltung (Hochbau); Schulen der Wissenschaftsverwaltung; Aufwendungen“
VA-Ansatz 1/64748 „Bundesgebäudeverwaltung; (Hochbau); Land- und forstwirtschaftliche Schulen und Anstalten; Aufwendungen“
Für dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, die auch der Verbesserung der Bauinfrastruktur und der Sicherung von Arbeitsplätzen im Bereich der Bauwirtschaft dienen, werden zusätzliche Budgetmittel beim VA-Ansatz 1/64718 in Höhe von 20 Millionen Schilling, beim VA-Ansatz 1/64728 in Höhe von 6 Millionen Schilling und beim VA-Ansatz 1/64748 in Höhe von 10 Millionen Schilling bereitgestellt.
VA-Ansatz 1/65133 „Bundesministerium (Zweckaufwand); Kapitalbeteiligungen“
1. Mit BGBl. I Nr. 100/1997 wurde die Einrichtung des Telekomregulators durch den Nationalrat beschlossen. Daraus resultiert das Erfordernis der Einzahlung des Stammkapitals bei der Telekom Control Ges. m. b. H. in Höhe von 50 Millionen Schilling.
2. Weiters ergibt sich ein Mehrbedarf von 90 Millionen Schilling für die Erhöhung des Stammkapitals der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft (SCHIG) von 10 Millionen auf 100 Millionen Schilling. Durch die Novellierung des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 113, wurde die Möglichkeit der Erhöhung des Stammkapitals (derzeit 10 Millionen Schilling) geschaffen. Durch die Übernahme der „ASFINAG-Schuld-Schiene“ in Höhe von 23 000 Millionen Schilling sowie durch die steigenden SCHIG-Finanzierungen, welche nicht als Forderungen an den Bund ausgewiesen werden können, ist eine Erhöhung des Stammkapitals erforderlich.
3. Darüber hinaus ergibt sich ein Mehrbedarf von 250 Millionen Schilling für die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft des Bundes für industriepolitische Maßnahmen Gesellschaft m. b. H. (GBI ). Um auch in Zukunft der vom Eigentümer gemäß Unternehmensgegenstand übertragenen Rolle gerecht werden zu können, ist eine Stärkung der Kapitalbasis vonnöten, woraus sich das Mehrerfordernis ergibt.
4. Die Gesamtüberschreitung laut Ziffer 1 bis 3 beträgt 390 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/65226 „Bundesministerium (Förderungsmaßnahmen); Sondervorhaben – Technologie“
Mit dem Budgetüberschreitungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 83, wurden im Rahmen der Technologiemilliarde 83 Millionen Schilling beim VA-Ansatz 1/65276 bereitgestellt. Um eine gesonderte Verrechnung dieser Mittel zu ermöglichen, ist eine Umschichtung dieses Betrages erforderlich.
Zu § 2:
VA-Ansatz 1/10758 „Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Aufwendungen“
Durch die Übergabe des Bundessportheimes Obergurgl an das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit 30. April 1997 entstehen Minderausgaben im Betrag von 2,472 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12008 „Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Aufwendungen“
Die Minderausgaben im Betrag von 21,036 Millionen Schilling ergeben sich bei der Schulraumbeschaffung durch Verschiebung von Zahlungsverpflichtungen.
VA-Ansatz 1/12438 „Bundesstaatliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Aufwendungen“
Infolge längerfristiger Budgetplanungen und Rückstellungen von Vorhaben in den Bundesstaatlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung ergeben sich im Jahre 1997 Minderausgaben in Höhe von 7 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12803 „Technische und gewerbliche Lehranstalten; Anlagen“
Infolge Rückstellungen von Einrichtungsvorhaben in den technischen und gewerblichen Lehranstalten ergeben sich im Jahre 1997 Minderausgaben in der Höhe von 900 000 Schilling.
VA-Ansatz 1/12813 „Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- u. wirtsch. Berufe; Anlagen“
Durch Rückstellungen von Einrichtungsvorhaben ergeben sich im Jahre 1997 Minderausgaben in der Höhe von 1 Million Schilling.
VA-Ansatz 1/12823 „Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen“
Durch Rückstellungen von Einrichtungsvorhaben in den Handelsakademien und Handelsschulen ergeben sich im Jahre 1997 Minderausgaben in der Höhe von 900 000 Schilling.
VA-Ansatz 1/12863 „Bundeschülerheime (Berufsbildende); Anlagen“
Infolge Rückstellungen von Einrichtungsvorhaben in den Bundesschülerheimen ergeben sich im Jahre 1997 Minderausgaben in der Höhe von 200 000 Schilling.
VA-Anstz 1/13006 „Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen“
Infolge von Rückstellungen der Galerie- und Einzelförderungen ergeben sich im Jahr 1997 Minderausgaben in Höhe von 2,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13008 „Bildende Künste und Ausstellungen; Aufwendungen“
Durch geringeren Anfall von präliminierten Instandhaltungsarbeiten am Österreich-Pavillion, der anläßlich der Biennale Venedig eröffnet wurde, ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 2 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13026 „Literatur; Förderungen“
Infolge der verspäteten Vertragsunterzeichnung der Kunstkuratoren ergeben sich im Jahr 1997 Minderausgaben in Höhe von 9 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14138 „Expertengutachten und Auftragsforschung; Aufwendungen“
Durch Minderausgaben im Bereich der Expertengutachten und Auftragsforschung ergeben sich im Jahr 1997 Einsparungen in Höhe von 30 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14168 „Forschungseinrichtungen; Aufwendungen“
Durch unvorhergesehene Verzögerungen von geplanten Projekten kommt es im Jahr 1997 zu Minderausgaben in Höhe von 10,494 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14238 „Bibliotheken; Aufwendungen“
Durch die Auflösung des Bundesinstituts für den wissenschaftlichen Film ergeben sich im Jahr 1997 Minderausgaben in Höhe von 500 000 Schilling.
VA-Ansatz 1/15777 „Einrichtungen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung; Krankenversicherung“
Die Minderausgaben in Höhe von 9,200 Millionen Schilling sind auf eine geringere als ursprünglich angenommene Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen durch die Leistungsbezieher zurückzuführen.
VA-Ansatz 1/19368 „Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (zweckgeb. Geb.); Härteausgleich; Aufwendungen“
Bei diesem Voranschlagsansatz entstehen in Folge geänderter Prioritätenreihungen sowie einem geringerem Anfall an notwendigen finanziellen Zuwendungen Minderausgaben in Höhe von 3 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20006 „Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen“
Im Bundesvoranschlag 1997 wurde im Hinblick auf die Ausgliederung der Deutschkurse und Gründung einer „Österreich Institut GmbH.“ zwecks Sicherstellung deren künftiger Organisation und Durchführung ein Betrag von 4,500 Millionen Schilling vom VA-Ansatz 1/20408 „Kulturelle Veranstaltungen; Ministerium und Vertretungen; Aufwendungen“ auf den VA-Ansatz 1/20006 umgeschichtet. Da sich die Gründung der „Österreich Institut GmbH.“ und damit auch die Ausgliederung der Deutschkurse verzögert hat, müssen vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten für die an den Vertretungen in Budapest, Krakau, Mailand, Preßburg und Warschau weiterhin laufenden Kurse Leistungen in der oben angeführten Höhe erbracht werden. Es entstehen daher Minderausgaben von 4,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50408 „Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen“
Die Einsparungen in Höhe von 5,200 Millionen Schilling ergeben sich aus dem restriktiven Budgetvollzug.
VA-Ansatz 1/54847 „Sonstige Zahlungsverpflichtungen bzw. Forderungen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)“
Die Minderausgaben in Höhe von 165,060 Millionen Schilling ergeben sich auf Grund der Anrechnung der ATW-Dividende gemäß BGBl. Nr. 426/1996 auf die Ersatzzahlung des Bundes für Zinsen gemäß ÖIAG-Anleihegesetze.
VA-Ansatz 1/60038 „Agrar- und forstpol. sowie wasserwirtschaftliche Unterlagen; Aufwendungen“
Infolge geringerer Akontozahlungen an die Landwirtschaftskammern fallen bei diesem VA-Ansatz Minderausgaben in Höhe von 9 Millionen Schilling an.
VA-Ansatz1/60086 „Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Förderungen“
Da der Vertrag über die Internationale Donauschutzkonvention noch nicht ratifiziert ist, werden die hiefür veranschlagten Ausgaben von 3,500 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60087 „ Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Intern. Nahrungsmittelhilfe (Gesetzl. Verpflichtungen)“
Auf Grund des Auslaufens des Nahrungsmittelhilfeübereinkommens 1986 und Beitritt Österreichs zum Nahrungsmittelhilfeübereinkommen 1995 im Rahmen der EU wird durch die Reduzierung der bilateralen Verpflichtung des Getreideäquivalentes ein Betrag von 5,728 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60186 „Land- und forstwirtschaftliche Kredite; Förderungen“
Auf Grund des geringeren Zinsniveaus wird bei diesem VA-Ansatz ein Betrag von 22,475 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60206 „Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen (EAGFL-Ausrichtung)“
Im Rahmen einer Förderungsabwicklung durch das Bundeskanzleramt werden bei den Gemeinschaftsinitiativen 1,367 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60226 „Agrarische Strukturförderung; Nationale Förderungsmaßnahmen“
Infolge geringerer nationaler Ausgleichszahlungen werden 11,101 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60368 „Marktordnungsmaßnahmen; Ersätze für die Finanzierung von Interventionskäufen“
Die bei diesem VA-Ansatz budgetierten Ausgaben werden in Höhe von 3,243 Millionen Schilling nicht in Anspruch genommen.
VA-Ansatz 1/60606 „Übergangsregelungen; Degressive Ausgleichszahlungen“
Auf Grund der Rücknahme der Ausgleichszahlungen im Schweinebereich werden 81 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60968 „Forstwirtschaftliche Bundeslehr- und Versuchsforste; Aufwendungen“
Auf Grund der Auflassung des Lehrforstes in Ort werden 400 000 Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/64156 „Wasserbau (Wasserbautenförderungsgesetz); Förderungen“
Die veranschlagten Zuschüsse gemäß Wasserbautenförderungsgesetz werden mangels Förderungszusagen nicht benötigt. Es können daher auf Grund des Minderbedarfes 511 000 Schilling für Bedeckungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
VA-Ansatz 1/64533 „Dienststellen der Bundesgebäudeverwaltung (betr. ähnl. Einr.); Anlagen“
Bei den im laufenden Jahr veranschlagten Mitteln kann ein Betrag von 2,200 Millionen Schilling eingespart und für Bedeckungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
VA-Ansatz 1/65276 „Technologieförderung gem. ITF-Gesetz; Förderungen“
Mit der 5. Bundesfinanzgesetznovelle 1997 wurde der VA-Ansatz 1/65226 eröffnet, um eine gesonderte Verrechnung des mit dem Budgetüberschreitungsgesetz 1997, BGBl. I Nr. 83, vorgesehenen Betrages von 83 Millionen Schilling aus der Technologiemilliarde zu ermöglichen. Mit der Überstellung dieses Betrages werden hiefür die Voraussetzungen geschaffen.
VA-Ansatz 2/12424 „Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Erfolgswirksame Einnahmen“
Auf Grund der Erhöhung der Teilnehmergebühren sowie durch verstärkte Auslastung ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 6 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 2/15794 „Sonstige Einnahmen der Kriegsopfer- und Heeresversorgung“
Die Mehreinnahmen von 16 Millionen Schilling ergeben sich durch Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen-Gesetz, welche Träger des öffentlichen Fürsorgewesens erhalten, soweit sie im Sinne des UStG 1994 befreite Umsätze bewirken.
VA-Ansatz 2/54187 „Bundesvermögen; Kapitalbeteiligung (Erlöse); Bestandswirksame Einnahmen“
Bei diesem Voranschlagsansatz kann durch den Verkauf von Bundesanteilen an der CA-BV von den Mehreinnahmen ein Betrag von 527,710 Millionen Schilling für die Bedeckung von Überschreitungen herangezogen werden.
VA-Ansatz 2/54607 „Unbewegliches Bundesvermögen; Veräußerungen“
Die Mehreinnahmen in Höhe von 86 Millionen Schilling sind bedingt durch die Veräußerung von mehr Objekten als geplant bzw. durch die Erzielung von höheren Erlösen.
VA-Ansatz 2/54625 „Unbewegliches Bundesvermögen; Fruchtgenußentgelt gem. Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997“
1. Für die Einräumung des Rechtes der Fruchtnießung gemäß § 2 des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist gemäß Art. I § 5 leg. cit. ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997 im laufenden Jahr ein Betrag von 77 913,040 Millionen Schilling seitens der Gesellschaft zu leisten.
2. Für die Einräumung des Rechtes der Fruchtnießung gemäß Art. I § 3 Abs. 1 des BIG-Gesetzes (geändert durch das Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997) ist im laufenden Jahr ein Betrag von 5 085,238 Millionen Schilling seitens der Gesellschaft zu leisten.
3. Die Mehreinnahmen laut Z 1 und 2 betragen 82 998,278 Millionen Schilling.
VA-Anstz 2/65024 „Fernmeldebehördliche Tätigkeiten; Erfolgswirksame Einnahmen“
Aus der Versteigerung der 3. GSM-Lizenz ergeben sich Mehreinnahmen von 2 300 Millionen Schiling, wovon 140 Millionen Schilling für allgemeine Bedeckungszwecke verwendet werden.
VA-Ansatz 2/51267 „Kassenverwaltung; Rücklagen; Entnahme aus besonderer Rücklage (nicht veranschlagt)“
Aus der für Maßnahmen zur Hilfeleistung für osteuropäische Staaten gebildeten Rücklage (Konto 2989 Ugl. 899) wird ein Betrag von 2 Millionen Schilling entnommen, um mittellosen bosnischen Studenten die Finanzierung des Studiums durch die Gewährung von Stipendien in Österreich zu ermöglichen.
VA-Ansatz 2/51297 „Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen“
Für den Fall, daß die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde oder der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Rücklagen:
1. Da die durch die Ausgliederung des BFPZ Arsenal noch bestehende Rücklage (Konto 2982 Ugl. 174, 5,220 661,75 Schilling, Konto 2982, Ugl. 464, 84 395,52 Schilling, Konto 2985, Ugl. 197, 897 000 Schilling) in Höhe von insgesamt 6,202 057,27 Schilling nicht mehr benötigt wird, kann diese für allgemeine Bedeckungszwecke herangezogen werden.
2. Für die Installierung eines neuen Sicherheitssystems in den vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten genützen Objekten wurden Beträge einer Rücklage zugeführt. Da dieses Vorhaben nur in einem reduzierten Umfang und mit geringeren Endkosten realisiert wurde, ist eine weitere Belassung dieses Betrages in der Rücklage nicht mehr erforderlich. Es kann daher ein Betrag in Höhe von 3 Millionen Schilling (Konto 2986, Ugl. 210) aufgelöst werden.
3. Durch eine geringere Inanspruchnahme der bereitgestellten Mittel für den Ankauf für die Österreichische Botschaften in Athen bzw. Dublin kann die beim Konto 2985, Ugl. 404, gebildete Rücklage teilweise, und zwar in Höhe von 15 Millionen Schilling aufgelöst werden.
4. Durch eine geringere Inanspruchnahme der bereitgestellten Mittel zur Adaptierung verschiedener Projekte (Shanghai, Hanoi, Beirut) kann die beim Konto 2986, Ugl. 211, gebildete Rücklage teilweise, und zwar. in Höhe von 5 Millionen Schilling aufgelöst werden.
5. Die Mehreinnahmen laut Z 1 bis 4 betragen 29,203 Millionen Schilling.