957 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 401/A(E) der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend Lücken im Meldewesen bei übertragbaren oder gefährlichen Krank­heiten, insbesondere Creutzfeldt-Jakob-Syndrom

Die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 26. Februar 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wiederholt befaßten sich schriftliche und mündliche Anfragen freiheitlicher Abgeordneter mit Lücken im Meldewesen bei übertragbaren oder gefährlichen Erkrankungen.

Entgegen den beschwichtigenden Äußerungen der früheren Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz konnte zB aufgezeigt werden, daß viele an Tuberkulose erkrankte Personen jahrelang vom amtlichen Meldewesen nicht erfaßt werden und die Tuberkuloseerkrankung erst anläßlich des Todes des Patienten amtlich festgestellt wird.

Auch andere Meldungen einschlägiger Krankheiten erfolgen lückenhaft, andere wieder – zB AIDS-Fälle – werden teilweise doppelt und dreifach erfaßt, wenn sich der Patient an mehrere Beratungsstellen wendet.

Beim Creutzfeldt-Jakob-Syndrom sind laut Anfragebeantwortung der früheren Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz nur die Todesfälle an gesicherter spongiformer Enzephalopathie seit April 1996 meldepflichtig. Sowohl die alte als auch die neuartige Variante von CJK kann aber derzeit noch nur post mortem per Obduktion gesichert festgestellt werden. In einem konkreten Fall konnte der Erstantragsteller nachweisen, daß eine Obduktion bei einem Verdachtsfall unterblieben ist. Von ähnlichen Fällen wurde ihm berichtet. Die in Österreich tatsächlich auftretenden CJK-Erkrankungen und Todesfälle sind daher weder lückenlos erfaßt noch können sie verläßlich nach alter und neuer Variation unterschieden und abgegrenzt werden.

Da dies nicht nur für die medizinische Forschung von Interesse, sondern auch für die Volksgesundheit von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, treten die unterzeichneten Abgeordneten für eine rasche und deutliche Verbesserung des medizinischen Meldewesens ein.“

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 401/A(E) in seiner Sitzung am 25. November 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Klara Motter, Dr. Brigitte Povysil sowie die Bundes­ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch und der Ausschußvorsitzende Abge­ordneter Dr. Alois Pumberger.

Bei der Abstimmung fanden der gegenständliche Entschließungsantrag sowie ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Alois Pumberger keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Hannelore Buder gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 25

                               Hannelore Buder                                                           Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann