969 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1996 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1996) (III-97 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 10. September 1997 eingebracht wurde, besteht aus folgenden Teilen:

–   Gesamtwirtschaft und Agrarsektor in Österreich;

–   Österreich im Europäischen Binnenmarkt;

–   Landwirtschaft und Umwelt;

–   Agrarstruktur sowie vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche;

–   Agrarproduktion und Märkte 1996;

–   Auswertungsergebnisse von Buchführungsunterlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe;

–   Empfehlungen der § 7-Kommission an den Bundesminister;

–   Förderungen für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft;

–   Lebens- und Arbeitssituation der Bäuerinnen;

–   Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft.

Darüber hinaus enthält der Lagebericht 1996 ua. einen ausführlichen Tabellenteil.

Österreichs Wirtschaft sah sich 1996 mit einer Schwächephase konfrontiert, die primär auf weltwirtschaft­liche Ursachen zurückzuführen war. Darunter hatte auch die österreichische Land- und Forstwirtschaft zu leiden. Ein stagnierender realer Rohertrag und leichte Preiseinbußen drückten den Wert der End­produktion gegenüber 1995 um rund 1% auf zirka 61,2 Milliarden Schilling. Einbußen im Pflanzenbau und in der Forstwirtschaft standen etwas höheren Erträgen aus der Tierhaltung gegenüber.

Seit dem EU-Beitritt haben Direktzahlungen an land- und forstwirtschaftliche Betriebe große Bedeutung, wobei der sogenannte Hartwährungsausgleich sowie die entsprechenden Unterstützungen für Rinder­züchter anläßlich der BSE-Krise einmalige Sonderzahlungen waren. Die Agrarquote sank in den letzten Jahren kontinuierlich parallel zur hohen Abwanderung aus diesem Sektor. Österreichs Außenhandel entwickelte sich hingegen auch 1996 dynamisch, es trat aber eine deutliche Verschiebung der Waren­ströme in Richtung Binnenmarkt ein.

Für die österreichische Agrarwirtschaft brachte der EU-Beitritt einschneidende Veränderungen. Der Wegfall des hohen Grenzschutzes und die Konfrontation mit dem internationalen Wettbewerb sowie die Abschaffung der Marktpreisstützungen bereiteten große Probleme. Das durch die GAP-Reform neu gestaltete EU-Förderungssystem bewirkte in Österreich jedoch eine wesentliche Ausweitung der öffentlichen Gelder für die Landwirtschaft. Ein Drittel des Gemeinschaftshaushaltes entfällt auf die Strukturförderung, wovon auch die Landwirtschaft entsprechend profitiert. Während die Abgrenzung der Zielgebiete zufriedenstellend verlief, wird von Österreich eine Weiterentwicklung des EU-Systems bezüglich der Abgrenzung der Berg- und benachteiligten Gebiete angestrebt.

Festzustellen ist, daß die ökologischen Probleme global immer größer werden (zB Klimaänderung, Artensterben) und akuten Handlungsbedarf bedingen. Die vom Wald ausgehenden Wirkungen werden durch das Zusammenwirken bestehender und in den letzten Jahrzehnten verstärkt hinzukommender Belastungen zunehmend gefährdet. In diesem Zusammenhang haben ein verstärkter Schutz des Waldes durch Schadstoffeindämmung, Reduzierung überhöhter Wildbestände und Sanierung der Schutzwälder besondere Priorität.

Für die Wasserwirtschaft zählen die langfristige Sicherung der Wasserversorgung und die Erhaltung der Gewässer als artengerechte Biotope und Erholungsräume zu den Schwerpunktaufgaben. Regional signifikanter Belastung des Grundwassers muß adäquat gegengesteuert werden.

In Österreich werden 263 522 Betriebe bewirtschaftet, wovon rund ein Drittel Bergbauernbetriebe sind. Die landwirtschaftliche Nutzfläche nimmt mit 3,4 Millionen Hektar rund 41% der Gesamtfläche Österreichs ein, zirka 46% entfallen auf Wald. Gegenwärtig sind in der Landwirtschaft nach Schätzungen des WIFO 161 900 Arbeitskräfte beschäftigt, wovon 132 000 familieneigene Arbeitskräfte und 29 900 unselbständig Erwerbstätige sind. Durch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche ist die Landwirtschaft eng in die intersektorale Arbeitsteilung eingebunden. Diese Bereiche erfuhren im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt und der Ostöffnung gravierende Veränderungen.

Das Jahr 1996 war teilweise durch extreme und abweichende Witterungsverhältnisse mit entsprechenden Auswirkungen auf die Vegetations- und Reifeperioden der Kulturen gekennzeichnet. Bei den Getreideanbauflächen traten Verschiebungen ein, in Summe gingen sowohl die Anbauflächen als auch die Erträge leicht zurück. Die österreichische Getreideproduktion betrug 4,45 Millionen Tonnen. Der Anbau von Ölsaaten wurde deutlich eingeschränkt, die Anzahl geförderter Biobetriebe stieg auf 18 319, die geförderte Fläche konnte auf 247 266 Hektar ausgeweitet werden. Bei gleichen Flächen ergaben sich beim Erdäpfel- und Zuckerrübenanbau Erntesteigerungen.

Die österreichische Rinderproduktion war durch die BSE-Krise geprägt, wodurch die Preise gegenüber 1995 drastisch abgesunken sind. Bei der Milchlieferung konnte ein Plus von mehr als 2% erwirtschaftet werden. Äußerst unbefriedigend hingegen waren die Holzpreise, die abermals hinter dem ohnehin schon schlechten Niveau von 1995 zurückfielen.

Die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft betrugen im Bundesmittel 285 615 S (–7%) je Betrieb und 169 000 S (–4%) je Familienarbeitskraft. Die durchschnittlich weitaus höchsten Einkommen je Familienarbeitskraft erzielten die Marktfruchtbetriebe, produktionsgebietsmäßig lag das nieder­österreichische Flach- und Hügelland deutlich an der Spitze. Negativfaktoren waren die schlechte Preissituation bei Rindern und bei Holz, die höhere Mehrwertsteuer, die Verteuerung wichtiger Betriebsmittel und der Rückgang der degressiven Ausgleichszahlungen. Positiv wirkten sich die Flächenaufstockung und die Arbeitskräfteeinsparung aus.

Das durchschnittliche Einkommen der Bergbauernbetriebe lag bei 138 200 S je Familienarbeitskraft. Damit wurde die Einkommensdifferenz zu den Nichtbergbauern wieder größer.

Die Spezialbetriebe waren 1996 wieder einkommensmäßig besser als der Durchschnitt. Besonders hervorzuheben ist bei den biologisch wirtschaftenden Betrieben der höhere Arbeitskräftebesatz und der bedeutend niedrigere Unternehmensaufwand als im Bundesmittel.

Die Übernahme der GAP mit dem EU-Beitritt Österreichs bedingt eine grundsätzliche Änderung des Agrarförderungssystems. Das gesamte Förderungsvolumen für die Land- und Forstwirtschaft betrug im Jahr 1996 32,1 Milliarden Schilling, wovon 14,9 Milliarden Schilling auf die EU, 10,2 Milliarden Schilling auf den Bund und 7,0 Milliarden Schilling auf die Länder entfielen.

Ein eigenes Kapitel ist der Lebens- und Arbeitssituation der Bäuerinnen gewidmet. Im vorliegenden Grünen Bericht wird dabei vor allem auf die soziale Lage weiblicher Beschäftigter in der Landwirtschaft eingegangen. So hatten etwa 50% noch nie Urlaub, nur 9% genießen einen solchen regelmäßig. Dennoch erklärten 60%, daß sie diesen Beruf wieder ergreifen würden, während nur 31% diese Frage verneinten. Als besonders problematisch erweist sich der Umstand, daß viele Bäuerinnen erhebliche Lücken im Versicherungsverlauf aufweisen. Wie der Bericht ausführt, besteht hier dringender Handlungsbedarf, da durch die Verschärfung der Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit diese Gruppe besonders hart getroffen wird.

Die soziale Situation der Bauern und Bäuerinnen hängt nicht nur vom Einkommen, sondern wesentlich auch von anderen Faktoren ab. Eine wichtige Funktion hat diesbezüglich die soziale Absicherung durch die bäuerliche Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. 1996 betrug der Versichertenstand in der Pensionsversicherung 203 992, in der Krankenversicherung 217 963 (inklusive Pensionisten) und in der Unfallversicherung 1 074 934 Personen. Die durchschnittliche Alterspension der Bauern betrug 1996 7 502 S.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 26. November 1997 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Georg Schwarzen­berger mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Mag. Thomas Barmüller, Andreas Wabl, Anna Elisabeth Aumayr, Katharina Horngacher, Heinz Gradwohl, Jakob Auer, Robert Wenitsch, Rudolf Schwarzböck, Franz Koller, Matthias Achs, Dr. Stefan Salzl und Georg Schwarzen­berger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.


Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1996 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1996) (III-97 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 11 26

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann