1012 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden

Im Zuge der Beratungen über den Antrag 645/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wurde über Antrag der Abgeordneten Annemarie Reitsamer und Dr. Gottfried Feurstein mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwer­arbeitsgesetz geändert werden, zum Inhalt hat.

Die Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes wurde wie folgt begründet:

Damit erfolgt eine analoge Regelung der Einkommensanrechnung für Bezieher einer Sonderunterstützung wie beim Arbeitslosengeld.

Die Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes wurde folgendermaßen begründet:

Die Festsetzung der Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages durch Verordnung soll erst im Jahr 1998 für das Jahr 1999 erfolgen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 12 02

                                   Sophie Bauer                                                              Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Sonderunterstützungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz werden wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes

Das Sonderunterstützungsgesetz, BGBl. Nr. 642/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 764/1996, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 15 wird folgender Satz angefügt:

„§ 21a AlVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Summe nach § 21a Abs. 4 AlVG den monatlichen Anspruch auf Sonderunterstützung nicht übersteigen darf, wobei Sonderzahlungen davon nicht berührt werden.“

2. Dem Artikel V wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 13 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes

Das Nachtschwerarbeitsgesetz, BGBl. Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 473/1992, wird wie folgt geändert:

Dem Art. XIII wird folgender Abs. 11 angefügt:

„(11) Art. XI Abs. 5 ist im Kalenderjahr 1997 nicht anzuwenden.“