1015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht und Antrag

des Unterrichtsausschusses


über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreife­prüfung geändert wird

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage 934 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, hat der Unterrichtsausschuß über Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl und Dr. Dieter Antoni beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird, zum Inhalt hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (934 der Beilagen) sieht in einem neuen Abs. 3 des § 46 vor, daß interessierte Schüler an Berufsschulen nach Möglichkeit durch Differenzierungsmaßnahmen im Unterricht und durch Freigegenstände zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung zu fördern sind. Eine analoge Regelung sieht der ebenfalls neue Abs. 2 des § 52 für Schüler berufsbildender mittlerer Schulen vor.

Die spezielle Förderung im Hinblick auf die beabsichtigte Ablegung der Berufsreifeprüfung läßt es zweckmäßig erscheinen, das Ablegen einer Teilprüfung der Berufsreifeprüfung bereits vor dem erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Ausbildung (zB Lehrabschlußprüfung, Abschlußprüfung) zu ermöglichen. Dadurch soll bei gezielter Inanspruchnahme der Förderangebote an den Schulen der Lern- und Prüfungssituation der Schüler insofern entsprochen werden, als eine Konzentration von Prüfungen (schulischer Abschluß, Prüfungsgebiete der Berufsreifeprüfung) vermieden wird.“

An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Karl Öllinger, Mag. Dr. Josef Höchtl, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni, Maria Schaffenrath, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Susanne Preisinger, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Elfriede Madl sowie Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung hat der Unterrichtsausschuß den gegenständlichen Antrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1997 12 03

                           Emmerich Schwemlein                                                      Mag. Dr. Josef Höchtl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, BGBl. I Nr. 68/1997, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Abweichend von § 1 Abs. 1 darf zu einer Teilprüfung bereits vor erfolgreichem Abschluß der in § 1 Abs. 1 genannten Ausbildung angetreten werden.“

2. Im § 12 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1997 tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.“