1029 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 606/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird


Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am 10. Oktober 1997 den gegenständlichen Selbständigen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der Einschränkung und schließlich des Verlustes des Autonomiestatus für die Provinz Kosovo wurde zum Ende des Sommersemesters 1991 den Professor(inn)en, Dozent(inn)en, Assistent(inn)en und sonstigen Bediensteten der Universität des Kosovo in Prischtina (albanisch: Universiteti i Prishtinës), die der albanischen Volksgruppe in der Teilrepublik Serbien angehören, von seiten der Bundesregierung Jugoslawiens in Belgrad praktisch über Nacht gekündigt, und ihre Stellen sind mit ethnischen Serb(inn)en besetzt worden.

Zum gleichen Zeitpunkt wurden auch die Studierenden albanischer Nationalität vom Studium an der nunmehrigen Univerzitet u Prištini (serbisch) ausgeschlossen; mit Beginn des Wintersemesters 1991/92 wurden keine Kosovo-Albaner(innen) mehr an der Universität des Kosovo in Prischtina aufgenommen, die schon im Studium stehenden Hörer(innen) albanischer Volkszugehörigkeit wurden exmatrikuliert.

Kosovo-Albaner(innen), die in ihrer Heimat die Mittelschule abgeschlossen haben – also die ganz überwiegende Mehrheit der albanischen Maturant(inn)en-Population in Serbien –, und die keine anerkannten Flüchtlinge in Österreich sind (§ 1 Z 6 und Z 7 Personengruppenverordnung, BGBl. II Nr. 211/1997) – wieder die ganz überwiegende Majorität –, können nicht zum Studium an einer österreichischen Universität zugelassen werden, weil es ihnen unmöglich ist, in Österreich den Nachweis der besonderen Universitätsreife (§ 36 Abs. 1 UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997) zu erbringen.

Im Ausstellungsstaat der Urkunde, mit der die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen wird (§ 36 Abs. 1 UniStG), der Bundesrepublik Jugoslawien, ist es für Kosovo-Albaner(innen) fast unmöglich, zum Hochschulstudium zugelassen zu werden, weil die Univerzitet u Prištini seit sechs Jahren keine ethnischen Albaner(innen) mehr zum Studium zuläßt und die anderen Universitäten in Serbien und Montenegro schon vor diesem Zeitpunkt mit der Aussperrung der albanischen Ethnie begonnen hatten.

Angehörige der albanischen Volksgruppe in Jugoslawien, auf die in Österreich nicht die Ziffern 6 und 7 des § 1 der Personengruppenverordnung anzuwenden sind, werden hinsichtlich ihrer sekundären Ausbildung an serbischen Schulen in der Regel nicht so sehr diskriminiert, sodaß sie für gewöhnlich jugoslawische Reifezeugnisse innehaben, hinsichtlich ihrer postsekundären Ausbildung (Univerzitet u Prištini) jedoch auf jeden Fall.“

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten  DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martina Gredler und MMag. Dr. Willi Brauneder sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1997 12 03

                    MMag. Dr. Madeleine Petrovic                                                 Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann