1057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 433/A(E) der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Aufforderung an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zur Evaluation der Zeitgemäßheit der Universitätsberechtigungsverordnung


Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen haben am 10. April 1997 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im ersten Entwurf des Universitäts-Studiengesetzes wurde der Vorschlag gemacht, die ,Besondere Universitätsreife‘ dahin gehend einer Neuregelung zu unterziehen, daß nun nicht mehr die entsendende Institution, sondern die aufnehmende Institution, nämlich die Universität oder Hochschule, festlegt, welche zusätzlichen Kenntnisse zur Reifeprüfung zum Studium eines Faches gefordert werden. Neben den in der Anlage zum Universitäts-Studiengesetz festgelegten Erfordernissen der besonderen Universi­tätsreife sollten spezielle Zulassungserfordernisse lediglich von den Studienkommissionen im Rahmen des Studienplanes festgelegt werden können.

Damit wäre ein Anstoß gegeben worden, um eine legistische Besonderheit der bestehenden Situation einer sachlichen Lösung näherzubringen. Denn derzeit wird in verschiedenen Bestimmungen des Schul­organisationsgesetzes über die Reifeprüfung für jeden zur Reifeprüfung führenden Schultyp festgelegt, daß ,nach den Erfordernissen der verschiedenen Studienrichtungen durch Verordnung des Bundes­ministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr zu bestimmen ist, in welchen Fällen Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung aus den Unterrichtsgegenständen Latein, Griechisch oder Darstellende Geometrie abzulegen sind‘ (§ 41 Abs. 2 SchOG hier als Beispiel).

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Universitätsberechtigungsverordnung, BGBl. Nr. 510/1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 595/1995. Diese rechtstechnisch interessante Konstruk­tion bedeutet, daß in einigen – offensichtlich privilegierten – Fächern auf der Ebene des 2/3-pflichtigen Schulgesetzes die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studienrichtungen definiert werden, die dann auf dem Verordnungswege genauer bestimmt werden müssen. Dabei wird erstaunlicherweise festgelegt, daß der entsendenden Institution die wesentliche Definitionsmacht der Zugangsvoraussetzung für die im Bildungsablauf folgende Institution eingeräumt wird.

Im Zuge des Begutachtungsverfahrens wurde bezüglich dieses Neuordnungsvorschlages heftiger Protest vor allem von Seite der AltphilologInnen laut, der jedoch nicht immer von jener abendländischen Rationalität gekennzeichnet war, die angeblich durch Latein als Bildungsgut vermittelt werden sollte. Ins­besondere wurden vielfach Gründe angeführt, die – sollten sie denn stichhaltig sein – zu einer Aufwertung des Lateinunterrichtes an den verschiedenen Schultypen der Sekundarstufe führen müßten, nicht jedoch zu einer Fixierung von Zugangsvoraussetzungen auf der Ebene des tertiären Bildungs­systems.

Schließlich wäre jedenfalls die Frage zu stellen, warum die Hochschulen und Universitäten diesbezüglich eine derart starke Einschränkung ihrer Autonomie und Souveränität ohne zureichende Begründung weiterhin gestatten.“

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 15. Jänner 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Dr. Martina Gredler.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Dr. Gertrude Brinek sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.


Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 01 15

                             Dr. Martina Gredler                                                          Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann