1074 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (904 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalpark Thayatal GmbH


Das Thayatal bei Hardegg zählt zu den letzten naturnahen Tallandschaften Mitteleuropas. Auf Grund der Vielzahl an Lebensräumen und des großen Artenreichtums ist das Gebiet von hohem ökologischem und ästhetischem Wert. Auf tschechischer Seite der Thaya wurde ein Nationalpark bereits im Jahr 1991 errichtet. Auf österreichischer Seite steht ein Teilbereich seit 1989 unter Naturschutz. In einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG sind nun der Bund und das Land Niederösterreich überein­gekommen, einen Nationalpark Thayatal bei Hardegg zu errichten und zu erhalten.

Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist nunmehr die Einrichtung einer effizienten Nationalpark­verwaltung gemeinsam mit dem Land Niederösterreich für die Errichtung und Verwaltung des National­parks.

Da die Verwaltung des Nationalparks durch den Bund und das Land Niederösterreich gemeinsam erfolgt, erscheint die Form einer gemeinsamen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich bereits bei der Verwaltung einiger Nationalparke bewährt hat, zur Wahrnehmung dieser Aufgabe am zweckmäßigsten.

In der genannten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Nieder­österreich kommen daher die Vertragsparteien überein, die Verwaltung des Nationalparks durch eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Nationalpark Thayatal GmbH, durch­zuführen. In der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG werden in bezug auf die Nationalparkgesellschaft weiters die wichtigsten Aufgaben, die Organe und die Finanzierung der Gesellschaft geregelt.

Der Umweltausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Februar 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Josef Schrefel, Dr. Robert Rada, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Anna Elisabeth Aumayr sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (904 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 02 04

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann