1094 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1050 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Das Bundesministerium für wirtschaftlichen Angelegenheiten hat die Veräußerung von für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften beantragt. Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die in Art. XI Bundesfinanzgesetz 1997 in der geltenden Fassung normierten Wert­grenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich. Bei Verfügungen über Bundesvermögen kommt dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Reinhard Gaugg, Dr. Alexander Van der Bellen und Hermann Böhacker sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1050 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 03 10

                                 Heinz Gradwohl                                                               Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann