1097 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 24. 3. 1998
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – BÜG 1998)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998, BGBl. I Nr. 1/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/1998, genehmigt:
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/05008 Volksanwaltschaft; Aufwendungen......................................................................... 0,900
1/10006 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen .................................................. 11,250
1/10756 Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Förderungen ................................. 9,258
1/10928 Veterinärmedizinischer Grenzbeschaudienst; Aufwendungen............................. 7,100
1/11308 Bundespolizei; Aufwendungen ................................................................................ 18,700
1/11408 Bundesgendarmerie; Aufwendungen ...................................................................... 32,700
1/12018 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Zahlungen an die BIG; Aufwendungen 6,810
1/12266 Berufsbildendes Schulwesen; Förderungen ........................................................... 2,500
1/12428 Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Aufwendungen .......................... 6,000
1/12448 Museen; Aufwendungen .......................................................................................... 7,000
1/12823 Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen................................................ 3,500
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen.............................................. 10,000
1/13046 Filmwesen; Förderungen............................................................................................ 20,000
1/14018 Wissenschaft und Verkehr; Verwaltungsbereich Wissenschaft; Zahlungen an die BIG 18,170
1/14188 Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation; Aufwendungen ............ 17,000
1/20006 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen 3,250
1/20108 Vertretungsbehörden; Aufwendungen ................................................................... 20,000
1/30018 Bundesministerium für Justiz; Zahlungen an die BIG............................................ 9,200
1/30208 Justizbehörden in den Ländern; Aufwendungen .................................................. 38,000
1/50008 Bundesministerium für Finanzen; Zentralleitung; Aufwendungen ..................... 10,000
1/50028 Bundesministerium für Finanzen; IT-Bereich; Aufwendungen ........................... 73,200
1/50428 Finanzlandesdirektionen; Zahlungen an die BIG ................................................... 23,500
1/54255 Bundesvermögen; Bundesdarlehen; Sonstige Unternehmungen ....................... 6,600
1/63108 Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr (Förderungsmaßnahmen); Verein ,Österreich Werbung‘ 13,420
1/64298 Bundesstraßenverwaltung; Straßengesellschaften; Aufwendungen ................ 2 122,058
1/65508 Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge; Aufwendungen ....................................... 1,700
Insgesamt ... 2 491,816
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
a) Ausgabeneinsparungen
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/10750 Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Personalausgaben ........................ 1,258
1/10753 Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Anlagen ......................................... 8,000
1/10818 Strahlenschutz; Aufwendungen ............................................................................... 6,200
1/11005 Bundesministerium für Inneres; Bezugsvorschüsse ............................................. 1,600
1/11018 Inneres; Zahlungen an die BIG; Aufwendungen ................................................... 9,600
1/12003 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Anlagen ................ 7,000
1/12005 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Bezugsvorschüsse 5,000
1/12818 Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- und wirtsch. Berufe; Aufwendungen ..... 2,500
1/12868 Bundesschülerheime (Berufsbildende); Aufwendungen ..................................... 3,500
1/13026 Literatur; Förderungen ............................................................................................... 29,000
1/13028 Literatur; Aufwendungen .......................................................................................... 1,000
1/14168 Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr; Forschungseinrichtungen; Aufwendungen 5,000
1/14187 Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 12,000
1/50408 Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen .............................................................. 23,500
1/54718 Nebengebarung zu sonstigen Finanzhaftungen .................................................... 144,600
1/64203 Bundesstraßen; Anlagen ........................................................................................... 13,420
1/64608 Betriebskosten und Hauserfordernisse; Aufwendungen ..................................... 10,580
1/64723 Schulen der Wissenschaftsverwaltung; Anlagen ................................................. 17,300
Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ... 301,058
b) Mehreinnahmen
2/10924 Veterinärmedizinischer Grenzbeschaudienst; Erfolgswirksame Einnahmen ...... 7,100
2/12424 Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Erfolgswirksame Einnahmen .... 6,000
2/54625 Unbewegliches Bundesvermögen; Fruchtgenußentgelt (ASFINAG) ................ 2 122,058
2/65024 Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr; Fernmeldebehördliche Tätigkeiten; Erfolgswirksame Einnahmen .................................................................................................................... 24,200
Summe b) (Mehreinnahmen) ... 2 159,358
c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen ................................ 31,400
insgesamt ... 2 491,816
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 1998.
Die wesentlichsten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit weiteren Übertragungen von Bundesliegenschaften zur Fruchtnießung an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. sowie mit einer Zusatzvereinbarung zum Fruchtgenußvertrag mit der ASFINAG.
Die übrigen Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung dieser Maßnahmen bedingt Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 1998 zusammengefaßt.
Millionen
Schilling
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund..................................................................................... 2 492
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund.................................................................................... 301
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund......................................................................................................... 2 159
und in Rücklagenauflösungen von rund................................................................................................................ 31
bedeckt werden.
Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 2,2 Milliarden Schilling.
Der Gesetzesbeschluß betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Besonderer Teil
Zu § 1:
VA-Ansatz 1/05008 “Volksanwaltschaft; Aufwendungen”
Zur Umsetzung des IT-Konzeptes der Volksanwaltschaft ist ein zusätzlicher Bedarf für Basisinfrastruktur, Projektrealisierung und den laufenden Betrieb in Höhe von 900 000 Schilling gegeben.
VA-Ansatz 1/10006 “Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen”
1. Für die Einrichtung von Interventionsstellen gegen Gewalt in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien sowie für Opferschutzeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, BGBl. Nr. 759/1996, sollen 16 Millionen Schilling bereitgestellt werden, wovon 8 Millionen Schilling vom Bundeskanzleramt übernommen werden.
2. Im Zusammenhang mit der Errichtung einer EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien wird für Adaptierungsarbeiten und EDV-Ausstattung ein Unterstützungsbeitrag von 3,250 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und 2 beträgt 11,250 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/10756 “Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Förderungen”
1. Für aus dem Personalstand der Bundessportschule Spitzerberg übernommene vier Bedienstete ist dem Österreichischen Aero-Club vertragsgemäß ein Zuschuß zu den Personalkosten im Betrag von 1,258 Millionen Schilling zu leisten.
2. Für Umbaumaßnahmen im Bundessportheim Kitzsteinhorn sollen dem Österreichischen Skiverband 8 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und 2 beträgt 9,258 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/10928 “Veterinärmedizinischer Grenzbeschaudienst; Aufwendungen”
Für den EU-konformen Betrieb der Veterinärkontrollstellen sind diverse Assistenzleistungen wie zB Hilfestellung der bei Ausladung, Einladung und Untersuchung, laufende wie sendungsbezogene Reinigung, Betreuung der eingestellten Tiere, Gebäudebetreuung (insbesondere Haustechnik) notwendig, wofür unvorhergesehene Ausgaben von 7,100 Millionen Schilling anfallen.
VA-Ansatz 1/11308 “ Bundespolizei; Aufwendungen”
1. Da die Telekommunikationsgebührenverordnung für Bundesdienststellen keine Befreiung mehr von den Frequenznutzungsgebühren vorsieht, werden im Jahre 1998 Mehrausgaben in Höhe von 10 Millionen Schilling anfallen.
2. Die Erhöhung der Dolmetschergebühren bedingt einen Mehraufwand von 4,500 Millionen Schilling.
3. Für die Betreuung der Dienststellen durch arbeitsmedizinische Zentren gemäß § 3a Abs. 1 des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes (BGBl. Nr. 631/1994) sowie für die Durchführung der DNA-Analysen sind zusätzlich 4,200 Millionen Schilling (1,200 + 3 Millionen Schilling) aufzuwenden.
4. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 bis 3 beträgt 18,700 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/11408 “Bundesgendarmerie; Aufwendungen”
1. Infolge der entfallenen Befreiung von den Frequenznutzungsgebühren, der Erhöhung der Dolmetschergebühren, der Betreuung der Dienststellen durch arbeitsmedizinische Zentren und der zusätzlichen Durchführung von DNA-Analysen sind Mehrausgaben von insgesamt 19,800 Millionen Schilling notwendig.
2. Weitere Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 12,900 Millionen Schilling fallen wegen höherer Reisekosten infolge ÖBB-Fahrpreiserhöhung (4,200 Millionen Schilling) sowie für Entgeltzahlungen für die Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen Graz und Linz an.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 bis 2 beträgt 32,700 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12018 “Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Zahlungen an die BIG; Aufwendungen”
Durch die Übertragung von zusätzlichen Liegenschaften (ASFINAG-Objekte) an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. gemäß Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 sind zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 6,810 Millionen Schilling für die Instandhaltung und die Betriebskosten erforderlich.
VA-Ansatz 1/12266 “Berufsbildendes Schulwesen; Förderungen”
Für die Anschaffung von EDV-Geräten zur Online-Eingabe von Mehrleistungsvergütungen in Privatschulen sind zusätzliche Mittel in Höhe von 2,500 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12428 “Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Aufwendungen”
Für die Durchführung der “Wien-Aktion” und der “Europa-Aktion” ist auf Grund vermehrter Anmeldungen von Schulklassen im Jahr 1998 ein Mehrbetrag in Höhe von 6 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12448 “Museen; Aufwendungen”
Für die Übersiedlung des Technischen Museums Wien in das renovierte Gebäude sind im Jahre 1998 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 7 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12823 “Handelsakademien und Handelsschulen; Anlagen”
Der Mehrbedarf in der Höhe von 3,500 Millionen Schilling ist zur Bedeckung von nicht vorhersehbaren, notwendigen Ausgaben für die Ausstattung von Handelsakademien und Handelsschulen mit Maschinen und maschinellen Anlagen, vor allem für den Austausch von Schülercomputern, dringend erforderlich.
VA-Ansatz 1/13006 “Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen”
Zur Setzung kulturpolitischer Schwerpunkte in der Sparte “Architektur” im Bereich der bildenden Künste und Ausstellungen sind zusätzliche Mittel in der Höhe von 10 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/13046 “Filmwesen; Förderungen”
1. Im Rahmen der Novelle 1998 zum Filmförderungsgesetz werden dem Österreichischen Filminstitut neue Förderungsaufgaben übertragen. Dafür sind zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 15 Millionen Schilling erforderlich.
2. Die Errichtung des neuen Medienzentrums Augarten, in welchem zwecks Ausschöpfung von Synergiepotentialen die Filmbestände des Österreichischen Filmarchives und der Austria Wochenschau zusammengeführt werden sollen, erfordert zusätzliche Mittel in Höhe von 5 Millionen Schilling.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Ziffer 1 und 2 beträgt 20 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14018 “Wissenschaft und Verkehr; Verwaltungsbereich Wissenschaft; Zahlungen an die BIG”
Durch die Übertragung von zusätzlichen Liegenschaften (ASFINAG-Objekte) an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. gemäß Infrastrukturfinanzierungsgesetz 1997 sind Budgetmittel in Höhe von 18,170 Millionen Schilling für die Instandhaltung und die Betriebskosten erforderlich.
VA-Ansatz 1/14188 “Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation; Aufwendungen”
Für Veranstaltungen und Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der EU-Präsidentschaft Österreichs ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 17 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20006 “Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Förderungen”
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien wird für Adaptierungsarbeiten und EDV-Ausstattung ein Unterstützungsbeitrag von 3,250 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
VA-Ansatz 1/20108 “Vertretungsbehörden; Aufwendungen”
Ein Mehrbedarf von insgesamt 20 Millionen Schilling entsteht bei den Auslandzulagen infolge des überaus starken Anstiegs von Fremdwährungskursen (insbesondere des US-Dollars), wodurch sich auch Anhebungen der Kaufkraftparitäten an den entsprechenden Dienstorten im Ausland ergeben. Weiters sind wegen weltweiter Kostensteigerungen auch bei anderen Voranschlagsposten Mehrausgaben absehbar.
VA-Ansatz 1/30018 “Bundesministerium für Justiz; Zahlungen an die BIG”
Durch die Übertragung von zusätzlichen Liegenschaften an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. fallen Mietzinszahlungen in Höhe von 9,200 Millionen Schilling an.
VA-Ansatz 1/30208 “Justizbehörden in den Ländern; Aufwendungen”
Eine unvorhersehbare, wesentlich stärkere Inanspruchnahme der ADV-gestützten Leistungen der BRZ-GesmbH für den Gerichtsbetrieb (insbesondere die Gerichtsgebührenberechnung in Firmenbuchsachen auf Grund einer höchstgerichtlichen Entscheidung) bedingen Mehrausgaben von 38 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50008 “Bundesministerium für Finanzen; Zentralleitung; Aufwendungen”
Die Auslieferung der Druckhefte des Bundesvoranschlages 1999 bereits im Jahre 1998 und die Ausweitung der Reisetätigkeit im Zusammenhang mit den intensivierten Kontaktaufnahmen in den Ländern der Gemeinschaft sowie die Durchführung von Verwaltungsprojekten erfordern zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 10 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50028 “Bundesministerium für Finanzen; IT-Bereich; Aufwendungen”
1. Im ADV-Verfahren bedingen umfangreiche Änderungen im Zusammenhang mit dem Jahr 2000 sowie mit der EURO-Umstellung einen erheblichen Mehraufwand an Personal und Technik. Weiters bewirkt die Vollausstattung der Dienststellen der Finanzverwaltung einen höheren Nutzungsgrad der ADV-Leistungen und damit auch einen höheren Ressourcenverbrauch (Mehraufwand: 26 Millionen Schilling).
2. Die technologische und organisatorische Anpassung der IT-Verfahren an Inter-/Intranet-Technologie, die Realisierung des Projektes “Personal Administrations- und Planungssystem (PAPS)” als wesentlicher Bestandteil des Vorhabens “Verwaltungsreform” sowie die Realisierung des Projektes “Help.gv.at” als elektronisches Kommunikationstor des Bürgers zur Verwaltung ergeben Mehrausgaben in der Höhe von 16 Millionen Schilling.
3. Die Vollausstattung der Bediensteten des Finanzressorts mit der notwendigen IT-Infrastruktur einschließlich der dazu notwendigen Dienstleistungen und Anschlußgebühren bzw. die Auszahlung der im Jahre 1997 auf Leasingbasis angeschafften Notebooks führt zu Mehrausgaben von 31,200 Millionen Schilling.
4. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 bis 3 beträgt 73,200 Millionen Schilling.
Diese Ausgaben werden von der BRZ-GesmbH getätigt und sind vom Bund zu ersetzen.
VA-Ansatz 1/50428 “Finanzlandesdirektionen; Zahlungen an die BIG”
Durch die Übertragung von zusätzlichen Liegenschaften der Finanz- und Zollverwaltung an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. fallen Mietzinszahlungen in Höhe von 23,500 Millionen Schilling an.
VA-Ansatz 1/54255 “Bundesvermögen; Bundesdarlehen; Sonstige Unternehmungen”
Zur Finanzierung ressortgebundener BUWOG-Wohnungen stellen das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten 5 Millionen Schilling sowie das Bundesministerium für Inneres 1,600 Millionen Schilling als Bedeckung der überplanmäßigen Ausgabe zur Verfügung.
VA-Ansatz 1/63108 “Handel, Gewerbe, Industrie, Fremdenverkehr (Förderungsmaßnahmen); Verein ,Österreich Werbung‘ ”
Für die Abdeckung des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten noch nicht vollständig ausbezahlten Mitgliedsbeitrages für das Jahr 1997 für den Verein “Österreich Werbung” werden zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 13,420 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/64298 “Bundesstraßenverwaltung; Straßengesellschaften; Aufwendungen”
Für die Tilgung der Forderungen der Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-Gesellschaft (ASFINAG) gegen den Bund ist auf Grund einer Zusatzvereinbarung zum Fruchtgenußvertrag mit der ASFINAG ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 2 122,058 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/65508 “Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge; Aufwendungen”
Infolge unvorhergesehener höherer Mietzinszahlungen an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H sowie höherer Betriebskosten ergibt sich für das Jahr 1998 ein Mehrerfordernis in Höhe von 1,700 Millionen Schilling.
Zu § 2:
VA-Ansatz 1/10750 “Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Personalausgaben”
Minderausgaben von 1,258 Millionen Schilling entstehen bei den Personalausgaben des Bundessportheimes Kitzsteinhorn.
VA-Ansatz 1/10753 “Bundessportheime und Sporteinrichtungen; Anlagen”
Minderausgaben im Betrag von 8 Millionen Schilling entstehen, weil die im Bereich des Bundessportheimes Kitzsteinhorn notwendigen Baumaßnahmen vom Österreichischen Skiverband durchgeführt werden.
VA-Ansatz 1/10818 “Strahlenschutz; Aufwendungen”
Minderausgaben im Gesamtbetrag von 6,200 Millionen Schilling entstehen infolge der Senkung der Tarife für Leitungsmieten des Strahlenfrühwarnsystems.
VA-Ansatz 1/11005 “Bundesministerium für Inneres; Bezugsvorschüsse”
Die Minderausgaben in Höhe von 1,600 Millionen Schilling resultieren aus der geringeren Inanspruchnahme von Bezugsvorschüssen.
VA-Ansatz 1/11018 “Inneres; Zahlungen an die BIG; Aufwendungen”
Infolge Flächenkorrekturen von an die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. zur Fruchtnießung übertragenen Bauten ergeben sich Minderausgaben an Mietzinszahlungen in Höhe von 9,600 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12003 “Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Anlagen”
Die Minderausgaben im Betrag von 7 Millionen Schilling ergeben sich aus geänderten Zahlungsmodalitäten im Zusammenhang mit dem Schulhausboot.
VA-Ansatz 1/12005 “Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Bezugsvorschüsse”
Infolge eines geringeren Bedarfes an Bezugsvorschüssen fallen bei dem in Rede stehenden VA-Ansatz Minderausgaben in der Höhe von 5 Millionen Schilling an.
VA-Ansatz 1/12818 “Sozialakad., LA f. Tourismus, Sozial- u. wirtsch. Berufe; Aufwendungen”
Die Minderausgaben in der Höhe von 2,500 Millionen Schilling ergeben sich durch Einsparungen bei sonstigen Gebühren und Kostenersätzen.
VA-Ansatz 1/12868 “Bundesschülerheime (Berufsbildende); Aufwendungen”
Die Minderausgaben im Betrag von 3,500 Millionen Schilling ergeben sich durch Einsparungen bei den Lebensmitteln infolge Rückganges der Schüler und durch Minderausgaben bei den Energiekosten auf Grund des milden Winters.
VA-Ansatz 1/13026 “Literatur; Förderungen”
Im Hinblick auf die verzögerte Abwicklung von Förderungsvorhaben ergeben sich im Jahr 1998 Minderausgaben in der Höhe von 29 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/13028 “Literatur; Aufwendungen”
Die Minderausgaben in der Höhe von 1 Million Schilling ergeben sich durch verminderte Rezensionstätigkeit.
VA-Ansatz 1/14168 “Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr; Forschungseinrichtungen; Aufwendungen”
Durch Einsparungen bei Veranstaltungen und Publikationen ergeben sich Minderausgaben in Höhe von 5 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/14187 “Forschungsvorhaben in internationaler Kooperation; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Durch die Kürzung des CERN-Gesamtbudgets und durch die Senkung des Beitragsschlüssels für Österreich ergeben sich Minderausgaben des österreichischen Beitrages in der Höhe von 12 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/50408 “Finanzlandesdirektionen; Aufwendungen”
Die Einsparungen in Höhe von 23,500 Millionen Schilling ergeben sich bei den Instandhaltungskosten für Gebäude, da die hiefür vorgesehenen Ausgaben von der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. getätigt werden.
VA-Ansatz 1/54718 “Nebengebarung zu sonstigen Finanzhaftungen”
Minderausgaben in Höhe von 144,600 Millionen Schilling ergeben sich aus dem Umstand, daß Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz durch zweckgebundene Einnahmen abgedeckt werden können.
VA-Ansatz 1/64203 “Bundesstraßen; Anlagen”
Infolge von Bauverzögerungen bei der Durchführung des Straßenbauprojektes B 70, Packerstraße, Baulos “Krottendorf-Gaisfeld (Stmk.)” ergeben sich Einsparungen in Höhe von 13,420 Millionen Schilling, die für Bedeckungszwecke zur Verfügung gestellt werden können.
VA-Ansatz 1/64608 “Betriebskosten und Hauserfordernisse; Aufwendungen”
Infolge der im laufenden Jahr anfallenden geringeren Betriebskosten kann ein Betrag von 10,580 Millionen Schilling eingespart und für Bedeckungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
VA-Ansatz 1/64723 “Schulen der Wissenschaftsverwaltung; Anlagen”
Infolge von Bauverzögerungen kann bei den im laufenden Jahr veranschlagten Mitteln ein Betrag von 17,300 Millionen Schilling eingespart und für Bedeckungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
VA-Ansatz 2/10924 “Veterinärmedizinischer Grenzbeschaudienst; Erfolgswirksame Einnahmen”
Mehreinnahmen in Höhe von 7,100 Millionen Schilling ergeben sich infolge Einhebung von Betreibergebühren für die Benützung der Veterinärgrenzkontrollstellen.
VA-Ansatz 2/12424 “Sonstige Einrichtungen für Jugenderziehung; Erfolgswirksame Einnahmen”
Auf Grund der Erhöhung der Teilnehmergebühren sowie durch verstärkte Auslastung ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 6 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 2/54625 “Unbewegliches Bundesvermögen; Fruchtgenußentgelt (ASFINAG)”
Auf Grund einer Zusatzvereinbarung zum Fruchtgenußvertrag mit der ASFINAG fallen Mehreinnahmen von 2 122,058 Millionen Schilling an.
VA-Ansatz 2/65024 “Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr; Fernmeldebehördliche Tätigkeiten; Erfolgswirksame Einnahmen”
Die Telekommunikationsgebührenverordnung sieht für Bundesdienststellen keine Befreiung von den Frequenznutzungsgebühren mehr vor; die daraus resultierenden Mehreinnahmen werden mit 24,200 Millionen Schilling zur Bedeckung herangezogen.
VA-Ansatz 2/51297 “Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen”
Für den Fall, daß die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Rücklagen:
1. Beim Rücklagenkonto 2985 Ugl 053 wird ein Betrag von 900 000 Schilling aufgelöst, weil der Mietvariante anstelle des Ankaufs einer ADV-Anlage der Vorzug gegeben wurde und somit die seinerzeit dafür gebildete allgemeine Rücklage nun nicht mehr benötigt wird.
2. Die Möglichkeit zur teilweisen Auflösung der Rücklage (Konto 2985 Ugl 248) im Betrag von 1,800 Millionen Schilling ergibt sich durch die Neuberechnung des notwendigen Aufwandes bei der Modernisierung des österreichischen Frühwarnsystems.
3. Da die Zweckbindung der Sicherheitsabgabe weggefallen ist, kann von der noch bestehenden Rücklage (Konto 2981 Ugl 344) ein Betrag von 8,700 Millionen Schilling für allgemeine Bedeckungszwecke herangezogen werden.
4. Die Möglichkeit zur Auflösung der seinerzeit für das Projekt EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem) vorgesehenen Rücklage (Konto 2985 Ugl 404) hinsichtlich eines Betrages von 20 Millionen Schilling ergibt sich durch den Abschluß dieses Vorhabens.