1110 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2111/98, Hv 1246/98) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 20. März 1998, 9bE Vr 2111/98, Hv 1246/98, eingelangt am 20. März 1998, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuß hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 26. März 1998 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni besteht, sowie einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuß stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. März 1998, 9bE Vr 2111/98, Hv 1246/98, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni besteht.
2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni wird zugestimmt.
Wien, 1998 03 26
Mag. Cordula Frieser Mag. Franz Steindl
Berichterstatterin Obmann