1124 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 663/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 1997 geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen haben diesen Initiativantrag am 12. Dezember 1997 eingebracht und wie folgt begründet:

“Es ist ein Recht von Frauen, im Erwerbsleben gleiche Chancen wie Männer zu bekommen. Dies setzt voraus, daß Unternehmen Frauen anstellen und diese dort, wo sie gegenüber männlichen Arbeitnehmern benachteiligt sind, bevorzugt behandeln/einstellen. Grundsätzlich nützt dies nicht nur Frauen, sondern der gesamten Volkswirtschaft, auch wenn mitunter Unternehmen – ungeachtet aller Vorteile, die sie aus der Beschäftigung von Frauen ziehen – dadurch belastet werden. Insgesamt besteht derzeit für Frauen ein größerer Mangel an Arbeitsplätzen als für Männer. Die Behebung dieses Problems ist ein nationales Anliegen, was sich aus Art. 7 B-VG und zahlreichen anderen Vorschriften ableiten läßt.

Die öffentlichen Aufträge haben in Österreich enorme wirtschaftliche Bedeutung. Ökonomische Analysen quantifizieren die Summe der öffentlichen Aufträge in Österreich mit über 200 Milliarden Schilling pro Jahr. Daher können im öffentlichen Interesse liegende Ziele sehr effizient über die öffentliche Auftragsvergabe verfolgt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll das Bundesvergabegesetz so geändert werden, daß jene Unternehmen bei der Vergabe berücksichtigt werden, die Frauenförderprogramme anwenden. Dieses Kriterium können inländische wie ausländische Unternehmen erfüllen, die Gesetzesänderung ist daher europarechtskonform. Die Gesetzesänderung ist eine Konkretisierung des grünen Entschließungsantrages 480/A(E) vom 11. Juni 1997 in Hinblick auf die öffentliche Auftragsvergabe.

Da für Vergaben über dem Schwellenwertbereich das Vergaberecht der EU die Vergabekriterien taxativ aufzählt, schlägt der vorliegende Gesetzesantrag den Weg ein, die Förderung von Frauen in die Vertragsbedingungen aufzunehmen. In Zukunft soll ein Inhalt des mit dem Unternehmen abzu­schließenden Leistungsvertrages (§ 37 Bundesvergabegesetz) die Verpflichtung des Unternehmens sein, die Anwendung eines Frauenförderprogrammes nachzuweisen.

Die Mindestvoraussetzungen, denen diese Frauenförderprogramme zu entsprechen haben, werden in einem Anhang XIX zum Bundesvergabegesetz angeführt.

Die Verpflichtung, Frauenförderprogramme anzuwenden, soll im Rahmen des persönlichen Geltungs­bereiches des Bundesvergabegesetzes (§ 11) für sämtliche Vergaben des Bundes gelten, und zwar ober- und unterhalb der Schwellenwerte sowie auch für den Sektorenbereich.

Die SPÖ hat einen sehr begrüßenswerten und diesem Antrag als Vorbild dienenden Antrag (641/A) eingebracht, der die öffentliche Auftragsvergabe an die Beschäftigung von Lehrlingen bindet. Die Forderung nach der Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an betriebliche Frauenförderprogramme, die immerhin von weit über 600 000 ÖsterreicherInnen unterzeichnet wurde, sollte vom Parlament mindestens ebenso ernst genommen werden.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag (663/A) in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                 Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau