1150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 678/A(E) der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend Pilotprojekte für eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an süchtige PatientInnen

Die Abgeordneten Klara Motter und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 22. Jänner 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an bereits Drogensüchtige unter bestimmten Voraussetzungen erweist sich auch nach den jüngsten Erkenntnissen des Schweizer Pilotprojekts als sinnvolle Maßnahme, dem gesellschaftlich bisher nicht annähernd gelösten Problem Drogensucht offensiv und innovativ zu begegnen.

Die Rahmenbedingungen des drei Jahre dauernden Schweizer Projekts stützten sich auf Daten von 1 146 PatientInnen, Mindestalter 20 Jahre, Dauer der Heroinabhängigkeit mehr als zwei Jahre. Andere Behandlungsversuche waren bereits mehrfach gescheitert und der Drogenkonsum hatte bereits zu gesundheitlichen und sozialen Schäden geführt. Die Verabreichung (Injektion) der zur Disposition stehenden Betäubungsmittel mußte unter Aufsicht erfolgen, die Behandlung garantierte vor allem auch eine psychosoziale Betreuung.

Neben einer besseren Verträglichkeit der Droge gegenüber den üblicherweise verwendeten Ersatzmitteln wie Methadon konnten auch eindeutige Verbesserungen zB der Wohnsituation erreicht werden, die Arbeitslosigkeit sank von 44 auf 20 Prozent, die Beschaffungskriminalität sank (bei Strafdelikten) um 60 Prozent, Schulden wurden abgebaut und die Kontakte der PatientInnen zur Drogenszene verringerten sich. Nicht zuletzt entschieden sich 83 Personen für einen Ausstieg aus der Drogensucht. Ein weiteres positives Ergebnis war die Kosten-Nutzen-Analyse: Es wurde ein gesamtwirtschaftlicher Nettonutzen von 45 SFR pro Person und Tag errechnet, welcher sich durch den Wegfall der Kosten für Strafverfahren, Strafvollzug, medizinische Versorgung der Drogensüchtigen usw. ergibt.”

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 678/A(E) in seiner Sitzung am 2. April 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Klara Motter.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Dr. Elisabeth Pittermann, Theresisa Haidlmayr, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Brigitte Povysil und der Ausschußvorsitzende Abgeordneter Dr. Alois Pumberger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 02

                                      Ridi Steibl                                                                  Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann