1157 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1999 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz 1992 (III-124 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 18. März 1998 eingebracht wurde, besteht neben einer Präambel und einer Zusammenfassung aus folgenden Teilen:

–   Einkommenssituation 1997 (1. Schätzung)

–   Empfehlungen der § 7 Kommission

–   Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft 1999

     (Nationale Förderungsmaßnahmen, EU-kofinanzierte Maßnahmen, EU-Marktordnungsmaßnahmen)

Hinsichtlich der Einkommenssituation wird ausgeführt, daß auf Grund erster Schätzungen davon auszugehen ist, daß die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb im Bundesmittel um 3% zurückgegangen sind.

Die Kommission gemäß § 7 LWG hat empfohlen, die bäuerlichen Familien vor weiteren sozialen Belastungen zu bewahren und die Ausgleichszahlungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 950/97 durch die Einführung eines Sockelbetrages zu ergänzen.

An nationalen Förderungsmaßnahmen werden unter anderem Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Forschungs- und Versuchsvorhaben, Qualitätsverbesserung in der Tierhaltung und im Pflanzenbau, bauliche und landtechnische Investitionen, die Verkehrserschließung ländlicher Gebiete, Förderung von Innovationen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur, der Werbung und der Markt­erschließung genannt.

Im Bereich der EU-kofinanzierten Förderungsmaßnahmen wird auf die Bergbauernförderung und die Förderung in sonstigen benachteiligten Gebieten, die einzelbetriebliche Investitionsförderung und Beihilfen für die Erstniederlassung, die Sektorplanförderung, den Fischerei-Strukturplan, die Förderung von Erzeugerorganisationen, die Ziel-1- bzw. Ziel-5b-Förderungen, die Umweltförderung und den Biologischen Landbau sowie auf die forstliche Umweltförderung hingewiesen.

Die EU-Marktordnungsmaßnahmen betreffen die Marktordnungsprämien für die Bauern, die einen wichtigen Bestandteil für die Erwirtschaftung landwirtschaftlicher Einkünfte darstellen werden.

Zusammenfassend wird festgestellt, daß das Regierungsübereinkommen vom 11. März 1996 zusammen mit dem Bundesfinanzgesetz 1999 sowie einschlägigen EU-Bestimmungen die verläßlichen Rahmen­bedingungen zur Finanzierung wichtiger Förderungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft durch die Europäische Gemeinschaft, den Bund und die Länder bildet. Österreich wird in der EU darauf hinwirken, daß bei der Konzeption von Agrarförderungen verstärkt soziale Kriterien Berücksichtigung finden.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 24. April 1998 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Georg Schwarzen­berger einstimmig gemäß § 28b GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte, die sich an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Franz Kampichler anschloß, beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Rainer Wimmer, Jakob Auer, Katharina Horngacher, Franz Koller, Matthias Achs, Dr. Stefan Salzl, Marianne Hagenhofer, Mag. Thomas Barmüller, Robert Wentisch, Josef Schrefel, Andreas Wabl und Georg Schwarzenberger sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.


Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen. Zum Berichterstatter wurde der Abgeordnete Franz Kam­pichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 1999 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz 1992 (III-124 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 24

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann