1246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (665 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern


Zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik bestehen keine steuervertraglichen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungs­steuern. Auf Grund der wirtschaftlichen Beziehungen bedarf es einer modernen Regelung des Steuer­vertragsrechts. Durch ein Abkommen soll die auf Grund der Überschneidung der nationalen Steuerrechte von Österreich und der Tschechischen Republik bewirkte Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern in einer den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens und der internationalen Steuervertragspraxis entsprechenden Weise vermieden werden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich in seinem Aufbau an Grundsätzen, die vom Fiskalaus­schuß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden und mittlerweile internationale Anerkennung gefunden haben.

Das vorliegende Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Die Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodaß eine Beschluß­fassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl und Dr. Ewald Nowotny.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Abkommens zu genehmigen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungs­steuern (665 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 06 09

                                     Jakob Auer                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann