1253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über die Regierungsvorlage (1211 der Beilagen): Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte und Schlußakte


Durch den vorliegenden Vertrag (Vertrag von Amsterdam) werden die Verträge, auf denen die Europäische Union beruht (Vertrag über die Europäische Union, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft) revidiert. Dieser Vertrag ist das Ergebnis der Arbeit, die die Regierungskonferenz vom März 1996 bis Juni 1997 geleistet hat.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen die weitgehend neu gestalteten Vertragsgrundlagen auf den Gebieten der Freizügigkeit, der inneren Sicherheit und der justitiellen Zusammenarbeit und die neuen bzw. weiterentwickelten Regelungen über Beschäftigung, Sozialpolitik, Umwelt und Menschenrechte, die Reformen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie verschiedene Reformen im institu­tionellen Bereich.

Mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung wurde im Sinne des § 23 Abs. 2
GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung der fremdsprachigen Texte des Vertragswerkes Abstand genommen.

Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.

Gemäß Art. I des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluß des Vertrages von Amsterdam, BGBl. I Nr. 76/1998, bedarf der gegenständliche Staatsvertrag der Genehmigung des Nationalrates und der Zustimmung des Bundesrates. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Der Verfassungsausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Johann Ewald Stadler, Peter Schieder, Mag. Dr. Heide Schmidt, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Andreas Khol, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dipl.-Kfm. Dr. Friedrich König, Wolfgang Jung sowie Staatssekretär Dr. Peter Wittmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Euro­päische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusam­menhängender Rechtsakte und Schlußakte (1211 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 06 10

                              Winfried Seidinger                                                           Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann