1311 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses


über den Entschließungsantrag 113/A(E) der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen betreffend die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht


Die Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 28. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union. Österreich hat sich mit dem Beitritt auch ver­pflichtet, den Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nachzukommen, ,wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit auch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte‘ (Art. J. 4 des Vertrags von Maastricht).

Das Liberale Forum sieht in der WEU, dem sicherheits- und verteidigungspolitischen Arm der EU, die Basis für diese gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Daher soll Österreich auch Vollmitglied der WEU werden. Denn nur durch eine aktive Teilnahme daran können die sicherheits- und verteidigungspolitischen Interessen Österreichs besser gewahrt und der Friedenssicherung Österreichs besser gedient werden als durch die bisherige Konzeption der immerwährenden (!) Neutralität.

Um seine Aufgaben im Rahmen der neuen Sicherheitsstruktur der EU bestmöglich wahrnehmen zu können, ist eine Umgestaltung des Wehrsystems und eine Umstrukturierung und Neugestaltung der Streitkräfte auf ein Freiwilligenheer aus Berufs-, Zeit- und Milizsoldaten notwendig.

Diese Umstellung weg von der allgemeinen Wehrpflicht, also der Zwangsverpflichtung durch den Staat, hin zu einem freiwilligen Präsenz- und Milizdienst stellt auch für Österreich eine sinnvolle Alternative dar. Dadurch kann die unabdingbar gewordene Professionalisierung sowie Anpassung des Ausbildungs- und Ausrüstungstandards mit vergleichbaren europäischen Armeen erreicht werden. Im übrigen entspricht diese Form der Neugestaltung der Wehrsysteme dem europäischen Trend, der eindeutig in Richtung kleinere, aber technisch gut ausgerüstete und professionell ausgebildete Streitkräfte weist.

Im Zuge der Neugestaltung des Wehrsystems soll mit dem Vollbeitritt zur WEU die Verpflichtung zum allgemeinen Wehrdienst ausgesetzt und nur mehr als Mittel der kollektiven Selbstverteidigung für den Fall einer umfassenden Bedrohung des Staates abrufbar bleiben.”

Der Landesverteidigungsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 113/A(E) in seinen Sitzungen am 10. und 29. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hans Helmut Moser, Wolfgang Jung, Anton Gaál, Walter Murauer, Andreas Wabl, Dr. Alois Mock, Dr. Irmtraut Karlsson sowie der Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend und der Ausschußvorsitzende Abgeordneter Herbert Scheibner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Ing. Gerald Tychtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuß somit den Antrag, der National­rat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 29

                               Ing. Gerald Tychtl                                                             Herbert Scheibner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann