1325 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 683/A(E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend die dienstrechtliche Einstufung der Fachhochschulabsolventen


Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungs­antrag am 22. Jänner 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Fachhochschulen haben sich in Österreich zu einem besonders erfolgreichen Zweig des Bildungs­wesens entwickelt. In den wenigen Jahren seit der erstmaligen Einrichtung dieser Ausbildungsstätten, die auf Grund des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, möglich wurde, hat das überaus große Interesse an den Ausbildungsplätzen und der steigenden Zahl an Studiengängen bestätigt, daß hier eine Lücke im Angebot zeitgemäßer berufsorientierter Ausbildungsmöglichkeiten in Österreich in sinnvoller Weise geschlossen wurde.

Mittlerweils bestehen mehr als 30 Fachhochschul-Lehrgänge (Studienjahr 1997/98); bis zum Jahre 2000 werden voraussichtlich mehr als 10 000 Studenten an den Fachhochschulen studieren.

Fachhochschul-Studiengänge sind Studiengänge auf Hochschulniveau, die einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen. Die wesentlichen Ziele sind:

–   die Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung auf Hochschulniveau;

–   die Vermittlung von Fähigkeit, die Aufgaben des jeweiligen Berufsfeldes dem Stand der Wissenschaft und den Anforderungen der Praxis entsprechend zu lösen;

–   die Förderung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und der beruflichen Flexibilität der Absolventen (§ 3 Abs. 1 FHStG).

In Kürze werden die ersten Absolventen der österreichischen Fachhochschulen auf den Arbeitsmarkt drängen. Der hohe Ausbildungsstand und die Motivation der Absolventen stellt ein Humankapital dar, dessen Nutzung sowohl für die Wirtschaft als auch die öffentlichen Arbeitgeber von höchstem Interesse sein dürfte. Der auf Hochschulniveau befindliche Ausbildungsstand bewirkt, daß die Fachhochschulabsol­venten am Arbeitsmarkt insbesondere mit den Abgängern der Universitäten in Konkurrenz treten. Dieser Umstand war von vornherein durch die im FHStG festgelegte Konzeption beabsichtigt und wird auch bei der Bezugs­erstellung der Unternehmen der Wirtschaft seinen Niederschlag finden.

Die öffentlichen Arbeitgeber haben jedoch bisher nicht auf die neue Situation reagiert und es bisher unterlassen, die adäquate dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung der Fachhochschulabsolventen zu ermöglichen. Damit ist jedoch die Gefahr verbunden, daß ein hervorragend ausgebildetes Potential zukünftiger Führungskräfte – das angesichts des gegebenen Reformstaus im öffentlichen Dienst besonders notwendig wäre – unwiederbringlich verlorengeht.

Es ist daher dringend erforderlich, durch entsprechende Änderung insbesondere des Beamten-Dienst­rechtsgesetzes 1979, des Gehaltsgesetzes 1956 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ehestmöglich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß bei entsprechender Qualifikation und Leistung eine Einstufung der Absolventen der österreichischen Fachhochschulen in die für Akademiker im öffent­lichen Dienst vorgesehenen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen möglich wird. Die Gleichstellung der Absolventen soll sowohl im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als auch im privatrechtlichen Dienstverhältnis Akademikern ermöglicht werden. Dadurch soll im Ergebnis auch eine verstärkt am Leistungsprinzip orientierte Personalpolitik erreicht werden.

Diese Forderung gilt sowohl für das Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes als auch der Länder und Gemeinden.”

Der Finanzausschuß hat den vorliegenden Antrag in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhand­lung genommen.


An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hermann Böhacker, Dr. Volker Kier, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll und Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 683/A(E) keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 30

                                      Ernst Fink                                                                    Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann