1376 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (655/A)

Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Ing. Mathias Reichhold, Robert Wenitsch und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Dezember 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde die Wartezeit für die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit von 120 auf 180 Monate erhöht. Diese Regelung trifft auch Frauen, die zwar auf Grund ihres Alters die Einbeziehung in die 1992 neu geschaffene Pensionsversicherung hätten verhindern können, denen auf Basis des damals geltenden Rechts aber zur Versicherung geraten wurde, weil die Versicherungsmonate auch im Falle einer Frühpension jedenfalls gereicht hätten. Die undifferenzierte Anwendung der Verlängerung der Wartezeit auch auf diesen Personenkreis schafft Fälle, in denen – wegen mangelnder sonstiger Versicherungszeiten – gar kein Anspruch auf Frühpension erworben werden kann und somit der seinerzeitige Rat zur Versicherung eindeutig negative Folgen hätte.

Die Antragsteller schlagen daher vor, den Kreis der weiblichen Versicherten, die von ihrer Versicherungspflicht ab 1992 hätten befreit werden können, auch aus der Geltung der verlängerten Wartezeit zur Gänze auszunehmen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 655/A in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Herbert Haupt wurde einstimmig beschlossen, den gegenständlichen Initiativantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen und neuerlich unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                                 Karl Donabauer                                                            Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau