1404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 165/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Atomsperrgesetz 1978 geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben am 19. April 1996 den gegen­ständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Konzepte einer nachhaltigen Energiepolitik müssen als Zielsetzung das Geringhalten aller Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen und langfristige sicherheitspolitische Überlegungen beinhalten.

In diesem Sinn dürfen energiepolitische Weichenstellungen nicht von der Wirtschaftlichkeit und Beherrschbarkeit einzelner Teilprozesse einer Technologie abhängig gemacht werden. Die gezielte Externalisierung sozialer Kosten, insbesondere die Belastung zukünftiger Generationen ist entschieden abzulehnen.

Nachdem für die Endlagerung radioaktiven Materials weiterhin keine technische Lösung in Sicht ist, muß der Bau von Fusionsreaktoren, die ebenso wie herkömmliche Kernkraftwerke radioaktive Rückstände verursachen, abgelehnt werden. Durch den Neutronenbeschuß der Stahlwände würden bei einem Reaktor, bei einer Betriebsdauer von 30 Jahren, etwa 2 000 Kubikmeter hochradioaktiver Schrott und rund 4 000 Kubikmeter mittelaktiver Atommüll aus Betriebsmitteln anfallen.

Nach Pilotversuchen in den letzten Jahren wird mit dem Projekt ITER nach der Jahrtausendwende ein erster thermonuklearer Versuchsreaktor in Betrieb gehen. Der Beginn einer wirtschaftlichen Nutzung der damit entwickelten Fusionstechnologie wird allerdings allgemein nicht vor Mitte des 21. Jahrhunderts erwartet.

Diese Fristigkeit rechtfertigt die auf europäischer Ebene getroffene Gewichtung bei den Forschungs­investitionen in keiner Weise. So werden im Zeitraum 1994 bis 1998 1 254 Millionen ECU für nukleare Forschung – Fusionsforschung und nukleare Sicherheit – jedoch nur 984 Millionen ECU für sämtliche nichtnukleare Energieforschung, wobei der überwiegende Teil dieser Mittel in die Verbrennungs­technologie fossiler Energieträger investiert wird, ausgegeben.

Unter dem Blickwinkel einer notwendigen Versorgungssicherung für die nächsten Jahrzehnte sollten die entsprechenden Investitionsentscheidungen jedoch vor allem erneuerbaren Energieträgern, die vor ihrem Marktdurchbruch stehen bzw. von den bestehenden Versorgungsstrukturen an diesem gehindert werden, gewidmet werden.

Unter diesen Aspekten ist es wünschenswert, Schritte in Richtung einer nachhaltigen Energiepolitik zu setzen und die Option einer nuklearen Energieversorgung auf nationaler Ebene politisch konsequent auszuschließen.”

Der Umweltausschuß nahm den Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 6. und 13. Mai in Verhandlung. Weitere Sitzungen fanden am 4. Februar, 17. April, 30. Juni und am 24. September 1998 statt.

Als Berichterstatter im Ausschuß fungierte Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller.

In den Debatten ergriffen die Abgeordneten Rudolf Anschober, Brigitte Tegischer, Dr. Gabriela Moser, Karlheinz Kopf, der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Anna Elisabeth Aumayr, Dr. Volker Kier, Georg Oberhaidinger, Karel Smolle, Georg Wurmitzer und Matthias Ellmauer sowie die Bundesminister Dr. Barbara Prammer und Dr. Martin Bartenstein das Wort.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 09 24

                              Matthias Ellmauer                                                         Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann