1438 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (1382 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Dänemark über den Status des Planungs­elementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft (SHIRBRIG) in Dänemark


Nachdem sich im Bereich der friedenserhaltenden Maßnahmen der Vereinten Nationen zeigte, daß das alte System der Ad-hoc-Bereitstellung von Truppen nicht mehr den Anforderungen genügt, empfahl der Generalsekretär der Vereinten Nationen im Jänner 1995 die Aufstellung einer internationalen Eingreif­truppe, die bereits im Vorfeld eines möglichen Einsatzes üben solle. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Möglichkeit einer solchen Einheit prüfen sollte. An der Arbeit hat auch Österreich aktiv teilgenommen. Diese Gruppe hat in der Folge eine mögliche Struktur für eine “Multinationale Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft” (Multinational United Nations Stand-By Forces High Readiness Brigade, SHIRBRIG) erarbeitet, die unabhängig von nationalen Strukturen für friedenserhaltende oder humanitäre Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen innerhalb von 15 bis 30 Tagen ab Auftragserteilung einsatzbereit sein soll.

Am 15. Dezember 1996 kamen Österreich, Kanada, Dänemark, Niederlande, Norwegen, Polen und Schweden überein, beim Aufbau von SHIRBRIG zusammenzuwirken. Dazu wurde zwischen den teilnehmenden Staaten im März 1997 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, womit unter anderem die politische Bereitschaft zur Einrichtung eines Planungselementes (Planning Element) in Aussicht genommen wurde (siehe Österreichische Außenpolitische Dokumentation Nr. 1/97, S 54 ff). Das Planungselement soll als ständiger Stab die Errichtung und Einsatzfähigkeit von SHIRBRIG vorbereiten.

Derzeit befindet sich das Planungselement im Aufbau. Dieser soll bis 1. Jänner 1999 abgeschlossen sein. Österreich hat bereits einen Verbindungsoffizier entsendet.

Der Sitz des Planungselementes befindet sich in Dänemark. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, den Status des Planungselementes und seines Personals in Dänemark festzulegen. Gemäß Abschnitt 6.1 des obenzitierten Memorandum of Understanding ist dieser Bereich durch ein gesondertes Abkommen zwischen Dänemark einerseits und den Teilnehmerstaaten andererseits zu klären.

In mehreren Verhandlungsrunden wurde vereinbart, daß Dänemark mit den teilnehmenden Staaten jeweils einen Notenwechsel vornehmen wird, der allgemeine Bestimmungen wie zum Beispiel das Inkrafttreten enthält, während die inhaltlichen Bestimmungen in einem gleichlautenden Anhang zu den Notenwechseln festgelegt werden. Inhaltlich orientiert sich das Abkommen an anderen Statusübereinkünften für Streit­kräfte und an Amtssitzabkommen internationaler Organisationen. Dieses Format wurde gewählt, da das Planungselement keine internationale Organisation darstellt und daher auch keine völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit einschließlich der entsprechenden Vertragsabschlußfähigkeit besitzt. Die Anwen­dung des Abkommens ist dabei auf dänisches Staatsgebiet beschränkt.

Das vorliegende Abkommen hat gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1
B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden oder verfassungs­ergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im österreichischen Rechtsbereich zugänglich, sodaß die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2
B-VG nicht erforderlich ist.

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 20. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Wolfgang Jung.


Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Im vorliegenden Fall hält der Außenpolitische Ausschuß die Erlassung eines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Dänemark über den Status des Planungselementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft (SHIRBRIG) in Dänemark (1382 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 10 20

                                      Inge Jäger                                                                       Peter Schieder

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann