1439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (1144 der Beilagen): Kündigung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken


Auf Grund des Inkrafttretens der Schengen-Abkommen und der sich daraus für Österreich ergebenden Verpflichtung zur Harmonisierung der Visa- und Einreise-Bestimmungen mit jener der Schengen-Partner ist das bilaterale Abkommen mit der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken vom 11. Mai 1981 zu kündigen. Die Kündigung ist auch erforderlich, um unter den Schengen-Staaten gleiche Konditionen für die Einreise herzustellen, da Österreich nunmehr praktisch der einzige Staat der Schengen-Vertragsstaaten ist, der für südafrikanische Staatsbürger eine gebührenfreie Ausstellung von Sichtvermerken vorsieht und somit südafrikanischen Staatsbürgern eine gebührenfreie Einreise nicht nur nach Österreich, sondern in das gesamte Hoheitsgebiet der “Schengen-Staaten” ermöglicht. Dies wäre auf Dauer nicht nur im Widerspruch zu den in den Schengen-Verträgen eingegangenen Verpflichtungen, sondern würde auch eine Verzerrung der Arbeitsaufteilung bei der Ausstellung von Sichtvermerken durch die Vertretungsbehörden der Schengen-Staaten bedeuten, da sich südafrikanische Visawerber in steigendem Ausmaß nicht an die Vertretungsbehörden ihres primären Zielstaates im “Schengen-Land” um Ausstellung eines Sichtvermerks wenden würden, sondern an die österreichischen Vertretungsbehörden, da sie dort ihren Sichtvermerk kostenlos ausgestellt bekommen.

Nach den Schengen-Regelungen ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, daß Visawerber ihre Sichtvermerke bei den Behörden jenes Schengen-Mitgliedstaates beantragen, in dem ihr primäres Reiseziel gelegen ist. Es ist somit auch im Interesse der arbeitsmäßigen Entlastung der österreichischen Vertretungsbehörden erforderlich, das vorliegende Abkommen zu kündigen und gleiche Bedingungen bei der Ausstellung von Sichtvermerken für Südafrikaner für alle Schengen-Staaten herzustellen. Mit der Wiedereinführung der Gebührenpflichtigkeit für die Erteilung von Sichtvermerken im Verhältnis zwischen Österreich und Südafrika ist auch eine Erhöhung von Einnahmen für den Bund verbunden, die sich voraussichtlich auf ungefähr fünf Millionen Schilling im Jahr belaufen wird.

Die Kündigung ist notwendig geworden, da Südafrika auf die österreichischen Vorschläge zur einver­nehmlichen Aufhebung des Abkommens nicht eingegangen ist. Eine einvernehmliche Lösung hätte den Vorteil gebracht, daß für das Außerkrafttreten der Ablauf der vorgesehenen dreimonatigen Kündigungs­frist nicht abzuwarten gewesen wäre und daß ein einvernehmliches Vorgehen bei der Beendigung der Geltung eines Staatsvertrages zwischen befreundeten Staaten einer einseitigen Kündigung gegenüber eher den internationalen Gepflogenheiten entspricht.

Den zuständigen Stellen der Republik Südafrika ist die österreichische Absicht zur Kündigung des Abkommens bereits mitgeteilt und von diesen zur Kenntnis genommen worden.

Da das Abkommen von 1981 in der Form eines Staatsvertrages abgeschlossen worden ist, bedarf auch die Kündigung dieses Abkommens gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung des Nationalrates.

Der Außenpolitische Ausschuß hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung für den Ausschuß beschlossen, die Verhand­lungen zu vertagen.

In seiner Sitzung vom 20. Oktober 1998 hat der Außenpolitische Ausschuß die Verhandlungen wieder­aufgenommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Martina Gredler, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Michael Spindelegger sowie der Bundesminister für aus­wärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Kündigung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken (1144 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 10 20

                         Georg Schwarzenberger                                                          Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann