1444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 448/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Änderung des Sparkassengesetzes

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Im Verlauf der Diskussion um den Verkauf der Bundesanteile an der Creditanstalt und der dadurch ausgelösten Strukturanpassungen in der österreichischen Bankenlandschaft wurde deutlich, daß es unumgänglich notwendig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, daß es zu einem völligen Rückzug von (partei)politischen Einflüssen aus unternehmerischen Entscheidungen kommt.

Diese Diskussion schadet den österreichischen Banken, deren Reputation, dem Finanzplatz Österreich und letztlich Österreich als Wirtschaftsstandort, da Auswirkungen auf das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den österreichischen Kapitalmarkt zu befürchten sind. Diese Befürchtungen werden umso begründeter als auch internationale Medien prominent über die politischen Einflüsse bei der Privatisierung einer österreichischen Bank berichten (jeweils auf Seite 1 der Financial Times vom 3. Jänner 1997 und des Wall Street Journal vom 6. Jänner 1997).

Um sicherzustellen, daß der Einfluß der politischen Parteien auf die Bankenlandschaft nachhaltig beendet wird, um zu verhindern, daß angesichts der derzeit laufenden Diskussion nachhaltiger Schaden für den österreichischen Kapitalmarkt entsteht und um angesichts der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion im Bereich des Bankensektors Bedingungen herzustellen, die die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Banken im europäischen Markt gewährleisten, ist eine Änderung des Sparkassengesetzes von wesentlicher Bedeutung.

Erste und wichtigste Voraussetzung für eine echte Privatisierung im Sparkassenbereich ist der Wegfall des Einflusses der Gemeinden. Daher müssen die in § 2 SpG vorgesehenen Haftungen der Gemeinden für “ihre” Sparkassen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist abgebaut werden. Während der Übergangsfrist sind Haftungsprämien von den Sparkassen an die Gemeinden zu leisten.

Darüber hinaus erfordert eine echte Privatisierung im Sparkassenbereich eine Regelung, die die in § 1 Abs. 2 SpG vorgesehene “Eigentümerlosigkeit” der Vereins- und Gemeindesparkassen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist beendet und vorsieht, daß die Sparkassen vorerst in das Eigentum der Letztbegünstigten, diese sind gemäß § 27 Abs. 7 SpG die Haftungsgemeinden bzw. Sitzgemeinden übergehen. Erst danach können die Gemeinden innerhalb einer weiteren Frist, die Sparkassen privatisieren, wobei der Erlös entsprechend der bisherigen Regelung für Zwecke der Allgemeinheit zu verwenden ist.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Helmut Peter, Mag. Herbert Kaufmann und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Ausschußobmann Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny und der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 448/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 10 22

                                 Heinz Gradwohl                                                               Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann