1445 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 447/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Schaffung eines Privatisierungsgesetzes im Bankenbereich

Dem gegenständlichen Antrag ist folgende Begründung beigegeben:

Wie die Diskussion um den Verkauf der Bundesanteile an der Creditanstalt und den damit in Zusammenhang stehenden Strukturanpassungen in der österreichischen Bankenlandschaft deutlich gezeigt hat, ist es unumgänglich notwendig, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen völligen Rückzug von (partei)politischen Einflüssen aus unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen. Mit dem Rückzug der (Partei)Politik soll erreicht werden, daß unternehmerische Entscheidungen – wie insbesondere Unternehmensübernahmen – nicht mit dem Motiv der Erhaltung der Einflußsphäre von politischen Parteien gefällt werden, sondern ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien beurteilt werden. Nur Entscheidungen, die auf rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen beruhen, haben eine Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung und sind damit geeignet, den österreichischen Unternehmen die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten.

Um den Rückzug der Politik aus dem Bankenbereich einzuleiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Banken unter sich rasch verändernden internationalen Rahmenbedingungen auch in Zukunft zu erhalten, stellen die unterfertigten Abgeordneten diesen Entschließungsantrag.

Der Finanzausschuß hat den erwähnten Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Helmut Peter, Mag. Herbert Kaufmann und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Ausschußobmann Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny und der Bundes­minister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 447/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 10 22

                                 Heinz Gradwohl                                                               Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann