1448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1412 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die Veräußerungen von zwei für Bundes­zwecke entbehrlichen Liegenschaften in Tirol und Wien beantragt. Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1998 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Ein­holung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Oktober 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Reinhart Gaugg und der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1412 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1998 10 22

                         Mag. Herbert Kaufmann                                                        Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann