1450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 3. 11. 1998
Regierungsvorlage
Bundesgesetz, mit dem weitere
Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des
Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz
1998 –
2. BÜG 1998)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998, BGBl. I Nr. 1/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/1998, genehmigt:
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/10006 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen .................................................. 8,500
1/10008 Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen ............................................. 11,500
1/11226 Fremdenwesen; Förderungen ................................................................................... 5,100
1/11528 Bundesasylamt; Aufwendungen .............................................................................. 5,000
1/12006 Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Förderungen ........ 2,000
1/12476 Bundesdenkmalamt; Förderungen ........................................................................... 10,000
1/13006 Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen ............................................. 4,000
1/13046 Filmwesen; Förderungen ........................................................................................... 50,000
1/14108 Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen .................................................. 2,700
1/15016 Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Zahlungen im Zusammenhang mit der EU; Förderungen ................................................................................................................ 12,000
1/15436 Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Allgemeine Fürsorge; Förderungen ........................................................................................................................................ 4,000
1/20008 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen 27,500
1/20108 Vertretungsbehörden; Aufwendungen ................................................................... 51,000
1/60038 Agrar- und forstpol.- sowie wasserwirtschaftliche Unterlagen; Aufwendungen 23,800
1/60086 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Förderungen 32,000
1/60098 Vollziehung des Forstgesetzes 1975; Aufwendungen .......................................... 1,000
1/60136 Förderung der Weinwirtschaft .................................................................................. 8,000
1/60156 Betriebserhaltende und infrastrukturelle Maßnahmen .......................................... 65,500
1/60166 Absatz- und Verwertungsmaßnahmen .................................................................... 11,007
1/60216 Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen; Anteile des Bundes 80,000
1/60246 Agrarische Strukturförderung; Sektorpl. Fischerei u. Aquak., Erzeugerorg. d. Fisch.wes.; BA ........................................................................................................................................ 6,000
1/60356 Nationale Marktordnungsausg. u. flank. Maßn. (Bundesanteile) ....................... 41,000
1/64753 Hochbau; Sonstige Bundesgebäude; Anlagen ..................................................... 6,000
Insgesamt ... 467,607
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:
a) Ausgabeneinsparungen
Millionen
VA-Ansatz betreffend Schilling
1/11177 Zivildienst; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ....................................... 5,000
1/11506 Flüchtlingsbetreuung und Integration; Förderungen ........................................... 5,100
1/15777 Einrichtungen
der Kriegsopfer- und Heeresversorgung; Krankenversiche-
rung ............................................................................................................................... 12,000
1/20007 Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ........................................................................................................................................ 1,500
1/20036 Beiträge an internationale Organisationen; Förderungen .................................... 7,000
1/20037 Beiträge an internationale Organisationen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) 43,000
1/20048 Internationale Konferenzen in Österreich ............................................................... 5,000
1/20107 Vertretungsbehörden; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) .................... 6,000
1/20307 Österreichische Kulturinstitute; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen) ... 0,500
1/60018 Agrarmarkt Austria ..................................................................................................... 23,800
1/60048 Notstandspol. Maßnahmen gem. §§ 31 u. 138 WRG 1959; Aufwendungen...... 18,000
1/60058 Vollziehung des Hydrographiegesetzes; Aufwendungen..................................... 3,000
1/60068 Land-, forst- und wasserwirtschaftliche Sonderaufgaben .................................... 9,600
1/60186 Land- und forstwirtschaftliche Kredite; Förderungen .......................................... 187,507
1/60728 Forstliche Ausbildungsstätten; Aufwendungen ................................................... 0,400
1/60848 Bundesflüsse; Bau-, Projektierungsk., Gefahrenzonenpläne................................ 1,000
1/60908 Phytosanitäre Kontrollen; Aufwendungen ............................................................ 1,000
Summe a) (Ausgabeneinsparungen) ... 329,407
b) Mehreinnahmen
2/54074 Bundesvermögen; Oesterreichische Nationalbank; Erfolgswirksame Einnahmen 115,500
c) Rücklagenauflösung
2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen ................................ 22,700
insgesamt ... 467,607
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen betraut.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 1998.
Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei ein Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen, der restliche Teil durch Auflösung von Rücklagen Bedeckung finden kann.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das zweite Budgetüberschreitungsgesetz 1998 zusammengefaßt.
Millionen
Schilling
Der Gesamtüberschreitungsbetrag in Höhe von rund........................................................................................ 467
kann durch Ausgabeneinsparungen in Höhe von rund.................................................................................... 329
durch Mehreinnahmen in Höhe von rund............................................................................................................ 115
und in einer Rücklagenauflösung von rund........................................................................................................... 23
bedeckt werden.
Nähere Einzelheiten über diese Überschreitungen bzw. zu den zur Bedeckung der im § 1 ausgewiesenen Jahresansatzüberschreitungen zur Verfügung stehenden Ausgabeneinsparungen bzw. Mehreinnahmen enthalten die Erläuterungen zu den einzelnen Voranschlagsansätzen.
Durch dieses Überschreitungsgesetz erfährt der Abgang des allgemeinen Haushaltes keine Erhöhung, die Gesamtausgaben erhöhen sich wie die Gesamteinnahmen um rund 138 Millionen Schilling.
Der Gesetzesbeschluß betrifft die Änderung der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Besonderer Teil
Zu § 1:
VA-Ansatz 1/10006 “Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Förderungen”
1. Für den weiteren Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt und der Frauenservicestellen sollen 4 Millionen Schilling bereitgestellt werden.
2. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Fonds für Frauen-Wiedereinstiegsprojekte sollen für die Initiierung, Beauftragung oder Betreibung von Projekten für Integrations- bzw. Reintegrationsunterstützung verschiedener Zielgruppen von Frauen 4,500 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und Z 2 beträgt 8,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/10008 “Bundeskanzleramt; Zentralleitung; Aufwendungen”
1. Im Zusammenhang mit der Beschäftigungsoffensive für Lehrlinge sollen für Medieneinschaltungen und für eine Informationsbroschüre noch 1,500 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden.
2. Für die Umsetzung der Kernenergiepolitik der Österreichischen Bundesregierung, insbesondere in den Zentral- und Osteuropäischen Republiken werden 10 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und Z 2 beträgt 11,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/11226 “Fremdenwesen; Förderungen”
Durch die ab 1998 verstärkte psychologische Betreuung von Schubhäftlingen durch das Beiziehen privater Institutionen erwächst ein Mehraufwand in Höhe von 5,100 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/11528 “Bundesasylamt; Aufwendungen”
Durch das stark erhöhte Flüchtlingsaufkommen auf Grund der Kosovo-Krise erwächst ein Mehraufwand in Höhe von 5 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/12006 “Bundesministerium f. Unterricht u. kulturelle Angelegenh.; Förderungen”
Um den Betrieb des “Hauses der Heimat” der volksdeutschen Landsmannschaften sicherzustellen sind im Jahre 1998 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/12476 “Bundesdenkmalamt; Förderungen”
Infolge von dringenden, nicht aufschiebbaren Restaurierungsmaßnahmen im Stift Ossiach sind im Jahre 1998 noch zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/13006 “Bildende Künste und Ausstellungen; Förderungen”
Zur Wiederinstandsetzung des Geburtshauses von Dr. Karl Renner in Dolni Dunajovice (Untertannowitz) wird im Jahr 1998 ein Finanzierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 4 Millionen Schilling geleistet.
VA-Ansatz 1/13046 “Filmwesen; Förderungen”
Zur verbesserten Unterstützung der österreichischen Filmwirtschaft sowie zur Erzielung positiver Beschäftigungseffekte in diesem Bereich wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt.
VA-Ansatz 1/14108 “Hochschulische Einrichtungen; Aufwendungen”
Um mittellosen bosnischen Studenten die Fortsetzung und den Abschluß ihres Studiums in Österreich durch die Gewährung von Stipendien zu ermöglichen, ist für das Jahr 1998 noch ein Betrag in Höhe von 2,700 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/15016 “Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Zahlungen im Zusammenhang mit der EU; Förderungen”
Zur zusätzlichen Finanzierung von Projekten im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen ist noch ein Betrag von 12 Millionen Schilling notwendig.
VA-Ansatz 1/15436 “Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales; Allgemeine Fürsorge; Förderungen”
Für die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe an Behinderte entstehen Mehrausgaben in Höhe von 4 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20008 “Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen”
1. Infolge der Ausweitung der Aktivitäten der OSZE auf dem Balkan und anderen Krisengebieten ergeben sich beim österreichischen Beitrag Mehrausgaben von 15,500 Millionen Schilling.
2. Auf Grund des verstärkten Ausbaus der ADV im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entstehen Mehrausgaben von 12 Millionen Schilling.
3. Die Gesamtüberschreitung laut Z 1 und Z 2 beträgt 27,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20108 “Vertretungsbehörden; Aufwendungen”
Ein Mehrbedarf von insgesamt 51 Millionen Schilling entsteht insbesondere durch Kursverluste wegen des starken Kursverfalls beim US-Dollar, verstärkte Übersiedlungstätigkeiten, einen weiteren Anstieg der Auslandzulagen, erhöhte ADV-Instandhaltungs- und Betriebskosten im Ausland sowie einen generellen Kostenanstieg vor allem bei Botschaften in den osteuropäischen Ländern.
VA-Ansatz 1/60038 “Agrar- und forstpol.- sowie wasserwirtschaftliche Unterlagen; Aufwendungen”
Auf Grund der im Jahr 1998 begonnenen Umstellung der EDV-Programme im Bereich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems der EU (INVECOS) auf Mehrjahresfähigkeit unter Berücksichtigung der EURO-Umstellung, Verbesserung der Kontrolle vor allem im Bereich des Umweltprogrammes durch eine Geo-Informations-System (GIS)-unterstützte Antragstellung im Rahmen eines Pilotprojektes “AGRAR-GIS” werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 23,800 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/60086 “Bundesministerium für Land- und Fortwirtschaft; Sonstige Aufgaben; Förderungen”
Für die Durchführung einer Marketingkampagne und Maßnahmen zur Qualitätssicherung für österreichisches Rindfleisch, zur Unterstützung der Abhaltung der Forstarbeiterweltmeisterschaft 1998 in Österreich und sonstiger Veranstaltungen sind zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 32 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/60098 “Vollziehung des Forstgesetzes 1975; Aufwendungen”
Auf Grund der im Jahre 1998 anfallenden Waldbrandbekämpfungskosten gemäß § 42f des Forstgesetzes 1975 sind zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 1 Million Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/60136 “Förderung der Weinwirtschaft”
Für die Finanzierung der Winterfrostschadensvergütung 1996/97 werden zusätzlich 8 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/60156 “Betriebserhaltende und infrastrukturelle Maßnahmen”
Zur Ausfinanzierung von baulichen und maschinentechnischen Investitionen und von Zuckerrübenbringungsanlagen ist für das Jahr 1998 noch ein Betrag von 65,500 Millionen Schilling erforderlich.
VA-Ansatz 1/60166 “Absatz- und Verwertungsmaßnahmen”
Für die Verbesserung der Absatzstruktur im landwirtschaftlichen Bereich werden für den Bau von Vermarktungseinrichtungen und Lagerraum für landwirtschaftliche Produkte zusätzliche Mittel in Höhe von 11,007 Millionen Schilling bereitgestellt.
VA-Ansatz 1/60216 “Agrarische Strukturförderung; Kofinanzierte Förderungsmaßnahmen; Anteile des Bundes”
Im Rahmen der von der EU kofinanzierten Strukturförderung wurden auf Grund der genehmigten Förderungsprogramme entsprechende Vorschußzahlungen geleistet. Zur Finanzierung des Bundesanteiles werden 80 Millionen Schilling zusätzlich benötigt.
VA-Ansatz 1/60246 “Agrarische Strukturförderung; Sektorpl. Fischerei u. Aquak., Erzeugerorg. d. Fisch.wes.; BA”
Im Rahmen des Sektorpolanes Fischerei wurden auf Grund der Projektfortschritte die Vorschußzahlungen seitens der EU geleistet, für die Finanzierung des Bundesanteiles sind 6 Millionen Schilling im Jahr 1998 zusätzlich bereitzustellen.
VA-Ansatz 1/60356 “Nationale Marktordnungsausg. u. flank. Maßn. (Bundesanteile)”
Zur Finanzierung der Kosten der Lagerhaltung bei Getreide und Erhöhung der Akontierung für die Mutterkuhprämie von 60% auf 80% werden zusätzlich 41 Millionen Schilling benötigt.
VA-Ansatz 1/64753 “Hochbau; Sonstige Bundesgebäude; Anlagen”
Für die rasche Realisierung der Erstaustattung des Schmetterlingshauses im Wiener Burggarten sind zusätzliche Mittel in Höhe von 6 Millionen Schilling erforderlich.
Zu § 2:
VA-Ansatz 1/11177 “Zivildienst; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Geringere Aufwendungen in Höhe von 5 Millionen Schilling entstehen infolge des im Durchschnitt geringeren Alters der Zivildiener und der damit verbundenen betragsmäßig niedrigeren Ansprüche auf Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe.
VA-Ansatz 1/11506 “Flüchtlingsbetreuung und Integration; Förderungen”
Minderausgaben in Höhe von 5,100 Millionen Schilling resultieren aus Verzögerungen bei der Abrechnung mit den Ländern von Unterstützungsleistungen für bosnische Kriegsvertriebene.
VA-Ansatz 1/15777 “Einrichtungen der Kiegsopfer- und Heeresversorgung; Krankenversicherung”
Die Minderausgaben im Betrag von 12 Millionen Schilling sind auf geringere Inanspruchnahmen von Krankenversicherungsleistungen zurückzuführen.
VA-Ansatz 1/20007 “Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; Zentralleitung; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Durch einen geringeren Anfall an Familienbeihilfen und öffentlichen Abgaben entstehen Minderausgaben im Betrag von 1,500 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20036 “Beiträge an internationale Organisationen; Förderungen”
Infolge Prioritätensetzung und Reduzierung von einzelnen Beiträgen entstehen Minderausgaben im Betrag von 7 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20037 “Beiträge an internationale Organisationen; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Infolge des Wegfalls von einzelnen Beiträgen an internationale Organisationen bzw. geringeren Beitragsfestsetzungen als vorgesehen entstehen Minderausgaben im Betrag von 43 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20048 “Internationale Konferenzen in Österreich”
Wegen des Ausfalls von Konferenzen bzw. möglich gewordener Kostenreduzierungen bei verschiedenen Tagungen entstehen Minderausgaben im Betrag von 5 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20107 “Vertretungsbehörden; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Durch einen geringeren Anfall an Familienbeihilfen und eine gesunkene Inanspruchnahme der Kostenerstattungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG entstehen Minderausgaben im Betrag von 6 Millionen Schilling.
VA-Ansatz 1/20307 “Österreichische Kulturinstitute; Aufwendungen (Gesetzl. Verpflichtungen)”
Durch einen geringeren Anfall an Familienbeihilfen und eine gesunkene Inanspruchnahme der Kostenerstattungen nach § 58 B-KUVG und § 130 ASVG entstehen Minderausgaben im Betrag von 500 000 Schilling.
VA-Ansatz 1/60018 “Agrarmarkt Austria”
Auf Grund der Finanzplanänderung 1998 werden 23,800 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60048 “Notstandspol. Maßnahmen gem. §§ 31 u. 138 WRG 1959; Aufwendungen”
Auf Grund geringerer Zahlungen für Leistungen von Firmen im Rahmen der Notstandspolizeilichen Maßnahmen werden 18 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60058 “Vollziehung des Hydrographiegesetzes; Aufwendungen”
Minderausgaben in Höhe von 3 Millionen Schilling resultieren aus Verzögerungen bei Auftragsvergaben.
VA-Ansatz 1/60068 “Land-, forst- und wasserwirtschaftliche Sonderaufgaben”
Bei der Vollziehung des Saatgutgesetzes 1997 und bei Handelswaren werden 9,600 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60186 “Land- und forstwirtschaftliche Kredite; Förderungen”
Auf Grund des niedrigen Zinsniveaus wird bei diesem VA-Ansatz ein Betrag von 187,507 Millionen Schilling eingespart.
VA-Ansatz 1/60728 “Forstliche Ausbildungsstätten; Aufwendungen”
Auf Grund der Beteiligung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft an der Forstarbeiterweltmeisterschaft 1998 in Ort im Wege einer Förderung können bei der Forstlichen Ausbildungsstätte Ort dafür vorgesehene Mittel in Höhe von 400 000 Schilling eingespart werden.
VA-Ansatz 1/60848 “Bundesflüsse; Bau-, Projektierungsk., Gefahrenzonenpläne”
Infolge Bauverzögerungen entstehen Minderausgaben von 1 Million Schilling.
VA-Ansatz 1/60908 “Phytosanitäre Kontrollen; Aufwendungen”
Auf Grund geringerer Ausgaben bei der phytosanitären Holzkontrolle (geringere Holzeinfuhr) wird ein Betrag von 1 Million Schilling eingespart.
VA-Ansatz 2/54074 “Bundesvermögen; Oesterreichische Nationalbank; Erfolgswirksame Einnahmen”
Im Hinblick auf die Neuregelung der Gewinnabfuhr durch die Oesterreichische Nationalbank an den Bund gemäß § 69 Abs. 3 des Nationalbankgesetzes 1984, BGBl. Nr. 50/1984 in der Fassung BGBl. I Nr. 60/1998, resultieren Mehreinnahmen, die im Teilbetrag von 115,500 Millionen Schilling zur Bedeckung herangezogen werden.
VA-Ansatz 2/51297 “Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen”
Für den Fall, daß die seinerzeitige Zweckbindung dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, sind Rücklagen voranschlagswirksam aufzulösen. Da ein Teilbetrag in Höhe von 22,700 Millionen Schilling der für Maßnahmen zur Hilfeleistung für osteuropäische Staaten gebildeten Rücklage (Konto 2989 Ugl. 899) nicht mehr benötigt wird, kann er für allgemeine Bedeckungszwecke herangezogen werden.