1465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über die Regierungsvorlage (1429 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus


Mit vorliegendem Gesetzentwurf soll die Übertragung des österreichischen Restanteils am Goldpool auf den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus ermöglicht werden.

Im Jahre 1998 hat die Tripartite Goldkommission (TGC), die 1946 zur Verwaltung und Verteilung der vom nationalsozialistischen Deutschland geraubten Goldbestände gegründet worden ist, die restlichen im Goldpool befindlichen Goldbestände aliquot auf die zehn Anspruchsländer, und somit auch an Österreich verteilt. Im Zuge dieses Abschlusses ihrer Arbeiten wurden von der Tripartiten Goldkommission in einer offiziellen Note vom 5. August 1997 mitgeteilt, daß Österreich noch Anspruch auf die Rückerstattung von 26 829 Feinunzen Gold hat (das sind zum derzeitigen Marktwert zirka 102 Millionen Schilling) und deren Übertragung an Österreich angekündigt.

Gleichzeitig wurde auf den von den Vereinigten Staaten und Großbritannien gemachten Vorschlag Bezug genommen, das noch im Goldpool verbliebene Restgold im Gegenwert von insgesamt zirka 70 Millionen US-Dollar über einen internationalen Fonds den Überlebenden des Holocaust – und zwar vorwiegend jenen Opfern, die bei den bisherigen Kompensationsleistungen nicht berücksichtigt wurden – zukommen zu lassen. Der wesentlichste Grund für diesen Vorschlag war die Tatsache, daß ein Teil (wieviel, ist nicht präzise festzustellen) des bereits restituierten und des noch zurückzugebenden Goldes nicht nur Währungsgold, sondern auch Gold enthält, das individuellen Opfern geraubt wurde. Dieser Vorschlag auf Einrichtung eines internationalen Fonds hat großes internationales Interesse erweckt, und auch Österreich hat sich neben einer Reihe anderer Staaten zur Einbringung seines Goldanteils an diesen Fonds bereit erklärt.

Die Zuwendung an einen internationalen Fonds gegenüber einer rein nationalen Verteilung der Mittel ist zum einen als eine Geste der internationalen Solidarität anzusehen, zum anderen hat eine solche Zuwendung den Vorteil, daß die Beschlüsse über die Verteilung der Mittel nach einheitlichen Richtlinien und unter internationaler Kontrolle erfolgen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Oesterreichische Nationalbank zur Überweisung des Goldanteils an den Internationalen Fonds berechtigt sowie der Bundesminister für auswärtige Angelegen­heiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt werden, die diesbezüglichen, gemäß den Statuten des Internationalen Fonds vorgesehenen Schritte vorzunehmen. Weiters ist darin vorgesehen, daß der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus mit der Verteilung der von Österreich dem Internationalen Fonds zur Verfügung gestellten Mittel betraut werden soll. Dies hat den Vorteil, daß keine neuen Strukturen aufgebaut werden müssen und die Aufwendungen für die Verwaltung gering gehalten werden können.

Die Zuwendungen sollen im Sinne der Statuten des Internationalen Fonds in erster Linie an Überlebende des Holocaust – und zwar vorwiegend an jene Opfer mit Österreich-Bezug, die bei den bisherigen Kompensationsleistungen nicht berücksichtigt wurden und in schwierigen persönlichen Verhältnissen leben – geleistet werden. Die Förderung von geeigneten Projekten soll ebenfalls ins Auge gefaßt werden.

Um eine diesbezügliche Verwendung durch den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zu ermöglichen bzw. diesen zur Entgegennahme der Geldmittel zu berechtigen, wird auch eine Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr. 432/1995, erforderlich sein.

Der Verfassungsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Oktober 1998 in Verhandlung genommen und einstimmig beschlossen, die Vorlage dem Unterausschuß zur Vorbehandlung der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegen­ständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (1390 der Beilagen) und des Antrages 877/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die unentgeltliche Übereignung von beweglichem Bundesvermögen zu übertragen.


Diesem Unterausschuß gehörten seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Heinz Fischer, Dr. Peter Kostelka, Dr. Ilse Mertel, Dr. Ewald Nowotny und Peter Schieder, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Cordula Frieser, Dr. Andreas Khol, Franz Morak  und Dr. Walter Schwimmer, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten MMag Dr. Willi Brauneder, Dr. Martin Graf, Dr. Michael Krüger und Mag. Johann Ewald Stadler, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Volker Kier und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits an.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Peter Kostelka, zum Obmannstell­vertreter der Abgeordnete Dr. Andreas Khol und zum Schriftführer der Abgeordnete Dr. Martin Graf gewählt.

An der Debatte bei der Sitzung des Unterausschusses am 20. Oktober 1998 beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Peter Kostelka, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Ewald Nowotny,  Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Volker Kier, Dr. Peter Schwimmer und MMag Dr. Willi Brauneder.

Bei der Sitzung am 29. Oktober 1998 ergriffen die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Heinz Fischer, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Volker Kier, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl sowie der Ausschußobmann Dr. Peter Kostelka das Wort.

Im Unterausschuß wurde Einvernehmen über die Vorlage in 1429 der Beilagen erzielt.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 29. Oktober 1998 berichtete der Obmann des Unterausschusses, Dr. Peter Kostelka, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der sich daran anschließenden Debatte im Ausschuß beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Heinz Fischer, MMag. Dr. Willi Brauneder,  Dr. Volker Kier, Dr. Michael Krüger, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Walter Schwimmer sowie der Ausschußobmann Dr. Peter Kostelka und die Bundesministerin Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1429 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 10 29

                                   Dr. Josef Cap                                                                 Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann