1531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über die Petition Nr. 23 betreffend “Anerkennung der Gebärdensprache”, überreicht vom Abgeordneten Dr. Volker Kier


Die Petition Nr. 23 wurde auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen dem Verfassungsausschuß zugewiesen.

Sie hat folgenden Wortlaut:

“Forderungsprogramm des Österreichischen Gehörlosenbundes

Wir fordern das Recht der Gehörlosen auf Gebärdensprache

Früherziehung

–   Recht der Eltern gehörloser Kinder auf Information über Gebärdensprache und Gebärdensprachge­meinschaft

–   Recht der Eltern gehörloser Kinder auf bezahlten Gebärdensprachunterricht

–   Recht der gehörlosen Kinder auf Angebot der Gebärdensprache

Schule

–   Recht der gehörlosen Schüler auf zweisprachigen Unterricht

–   Recht der gehörlosen Schüler auf qualifizierte bilinguale gehörlose Lehrer

–   Recht hörender Lehrer, welche Gehörlose unterrichten, auf Gebärdensprachausbildung

Berufsausbildung

–   Recht der gehörlosen Schüler auf Gebärdensprachdolmetscher in Berufsschulen, AHS, BHS und Universitäten

–   Recht auf entsprechend aufgearbeitetes Lehr- und Unterrichtsmaterial für gehörlose Schüler

Dolmetscher

–   Finanzierung einer Ausbildungsstätte für Gebärdensprachdolmetscher

–   Finanzierung von Gebärdensprachforschung als Grundlage für die Ausbildung von Dolmetschern und Lehrern

–   Recht der Gehörlosen auf Dolmetscher vor Gericht, Verwaltungsbehörden und allen öffentlichen Einrichtungen

ORF (Österreichisches Fernsehen)

–   Erfüllung der Informationspflicht des ORF durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

–   Eine feste Sendezeit für Gehörlose und detailierte Untertitel bei Informationssendungen.”

Der Verfassungsausschuß hat die gegenständliche Petition am 1. Dezember 1998 in Verhandlung gezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Abeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Irmtraut Karlsson, Mag. Thomas Barmüller und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Im Zuge der Beratungen wurde beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungs­gesetz je einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zur Strafprozeßordnung sowie eine Novelle zur Zivilprozeßordnung zum Gegenstand hat. Über diese Anträge wird unter 1530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP berichtet.

Die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Peter Kostelka, Dr. Johann Ewald Stadler, Mag. Terezija Stoisits und Mag. Thomas Barmüller brachten einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:


“Der Nationalrat hat sich in den letzten Jahren bereits einige Male mit den Anliegen der Gehörlosen und Schwerhörigen beschäftigt. So wurde eine parlamentarische Enquete abgehalten, ein umfangreicher Entschließungsantrag verabschiedet und aufbauend auf diesem im Jahre 1994 ein Bericht der Bundes­regierung erstellt, in welchem die Anliegen der Gehörlosen und Schwerhörenden beleuchtet und Maß­nahmen zur deren Gunsten vorgeschlagen wurden.”

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   die beigedruckte Entschließung annehmen sowie

        2.   diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 12 01

                         Mag. Thomas Barmüller                                                       Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

1. Die Bundesregierung wird ersucht, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Gehörlosen und Schwerhörenden in den letzten Jahren unternommenen Maßnahmen darzustellen sowie zu untersuchen, welche zusätzlichen Maßnahmen zugunsten Gehörloser und Schwerhörender ergriffen werden sollen, und dem Nationalrat darüber bis 30. Juni 1999 zu berichten.

2. Die Bundesregierung wird ersucht, an den Österreichischen Rundfunk mit dem Anliegen heranzutreten, zukünftig im Interesse der Gehörlosen und Schwerhörenden mehr Sendungen im Fernsehen zum frühest­möglichen Zeitpunkt mit Untertiteln zu versehen bzw. parallel durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu präsentieren.