1583 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Landesverteidigungsausschusses


über den Entschließungsantrag 397/A(E) der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen betreffend ausreichende Pensionsvorsorge für Soldaten des österreichischen Bundesheeres


Die Abgeordneten Hans Helmut Moser und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 26. Februar 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Nicht nur das österreichische Bundesheer, sondern die Republik Österreich als Ganzes verweist immer wieder mit Stolz auf die Leistungen, die im Rahmen der Vereinten Nationen erbracht werden. Österreich beteiligt sich seit 1960 an der Entsendung und Bereitstellung von Truppen für die Vereinten Nationen. Seit dem ersten Einsatz im Kongo 1960 dienten etwa 36 000 Soldaten des österreichischen Bundesheeres im Rahmen der Vereinten Nationen. Der Friedensnobelpreis, den die UN-Soldaten 1988 erhielten, unterstreicht die Bedeutung, die den UN-Soldaten von der Weltgemeinschaft für die Bewahrung des Friedens beigemessen wird.

In der geltenden Praxis wird nun dieser Dienst zur Sicherung des Friedens als außerordentlicher Präsenzdienst angesehen und pensionsrechtlich nur als Ersatzzeit für die Pensionen angerechnet. Diese schwer verständliche Regelung muß als nicht zufriedenstellend angesehen werden.

Diese unbefriedigende Regelung trifft auch jene, die freiwillige Waffenübungen im Inland leisten. Gerade freiwillige Waffenübungen sind für das Milizsystem und hier insbesondere beim Aufbau des Milizkaders unabdingbar, wobei hier insbesondere zum Erreichen einer Kommandantenfunktion ein beträchtliches Maß an Dienstzeiten, die eigentlich verpflichtenden Charakter haben, notwendig ist.

Betroffen sind indes alle Präsenzdiener, auch frühere zeitverpflichtete Soldaten und Zeitsoldaten, deren im Interesse der Republik geleisteten Präsenzdienstzeiten keine ausreichende Berücksichtigung im Pensionsversicherungssystem finden. Damit erspart sich der Staat zu Lasten der Betroffenen eine entsprechende soziale Absicherung, die die Bundesregierung andernorts, besonders im privatwirtschaft­lichen Bereich, ,auf Schilling und Groschen‘ einfordert. Wie die Werkvertragsregelung gezeigt hat, wurde unter dem Argument der Erfassung aller Arbeitsverhältnisse in der Sozialversicherung jede nur denkbar mögliche, sogar verfassungsrechtlich bedenkliche, Möglichkeit gewählt.

Es sei noch angemerkt, daß der Bund jährlich Zuschüsse in Milliardenhöhe für die Pensionen leistet. Durch Beitragsleistungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung würde daher in der Folge gewährleistet sein, daß es einerseits zu einer für die Präsenzdiener pensionsversicherungsrechtlich befriedigenden Lösung kommt, andererseits würden diese Leistungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung zu einer Verringerung des jährlich steigenden allgemeinen Bundeszuschusses zur Pensionsfinanzierung beitragen.

Politisch verantwortlich für den bestehenden unbefriedigenden Zustand, der in unmißverständlicher Weise eine nicht sehr positive Haltung gegenüber denjenigen, die ihren Dienst im Bundesheer leisteten, aufzeigt, zeichnet die gesamte Bundesregierung, insbesondere aber der Bundesminister für Landesverteidigung.”

Der Landesverteidigungsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag 397/A(E) in seinen Sitzungen am 10. und 29. Juni 1998 sowie am 15. Jänner 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Hans Helmut Moser, Marianne Hagenhofer, Dr. Vol­ker Kier, Mag. Herbert Haupt, Anton Gaál, Dr. Karl Maitz sowie der Bundesminister für Landesver­teidigung Dr. Werner Fasslabend und der Ausschußvorsitzende Abgeordneter Herbert Scheibner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.


Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Dr. Volker Kier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Landesverteidigungsausschuß somit den Antrag, der National­rat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 01 15

                                 Dr. Volker Kier                                                               Herbert Scheibner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann