1663 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1632 der Beilagen): Bundesgesetz über Auslandszulagen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Soli­darität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland – Auslands­zulagengesetz (AuslZG)


In Umsetzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen, BGBl. Nr. 173/1965, regelt das Bundesgesetz über Auslandseinsatzzulagen für Angehörige österreichischer Einheiten, die auf Ersuchen internationaler Organisationen zur Hilfeleistung in das Ausland entsandt werden (AEZG), BGBl. Nr. 365/1991, die finanzielle Abgeltung der Bediensteten.

Das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), BGBl. I Nr. 38/1997, ersetzte das Bundesverfassungsgesetz über die Entsendung österreichischer Einheiten zur Hilfeleistung in das Ausland auf Ersuchen interna­tionaler Organisationen.

Für die im KSE-BVG nunmehr enthaltene Möglichkeit, neben den bisherigen Arten von Entsendungen auch Einzelpersonen zu entsenden und Entsendungen auch zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmen im Ausland durchzuführen, fehlen Regelungen im AEZG. Eine Neufassung der Auslandsbesoldung war auf Grund der doch zahlreichen inhaltlichen Änderungen unumgänglich.

Aus dem KSE-BVG ergibt sich eine Verpflichtung des Gesetzgebers, die besoldungs-, sozial- und abgabenrechtliche Stellung der Einzelpersonen, die nicht dem Dienststand angehören, zu regeln. Um die Einheitlichkeit der finanziellen Abgeltung bei allen möglichen Arten von Entsendungen zu erhalten, war es deshalb erforderlich, auch diese Personen in das AuslZG aufzunehmen.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung dieses Bundesgesetzes ergibt sich aus

        1.   Art. 10 Abs. 1 Z 16 B-VG und

        2.   § 8 KSE-BVG.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Hermann Böhacker, Hans Helmut Moser, Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Obmann des Ausschusses Dr. Ewald Nowotny und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehr­heit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1632 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 03 17

                                 Heinz Gradwohl                                                               Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann