1666 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (1559 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung weiterer Beiträge zur Weltbank-Konsultativgruppe für Internationale landwirtschaftliche Forschung (CGIAR) für die Jahre 1999 bis 2001
Die “Consultative Group on International Agricultural Research” (Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung, CGIAR) wird von der Weltbank gemeinsam mit der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO), dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und in den letzten Jahren auch von anderen internationalen Organisationen gefördert.
Sie wurde 1971 mit dem Ziel gegründet, sich international mit jenen technologisch schwierigen Problemen der Nahrungsmittelproduktion in Entwicklungsländern zu befassen, die von anderen Organisationen nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Die CGIAR ist eine Vereinigung von Ländern, multilateralen Entwicklungsorganisationen und privaten Stiftungen, die ein weltweites Netz von 16 internationalen Agrarforschungszentren sowie deren Programme finanziert.
Österreich trat dieser Konsultativgruppe im Jahre 1985 bei und leistete anfänglich von 1986 bis 1992 jährliche Beiträge in Höhe von 1 Million US-Dollar. Mit dem Bundesgesetz vom 4. Dezember 1992, BGBl. Nr. 395, wurden die jährlichen Beiträge für die Periode 1993 bis 1995 auf 1,5 Millionen US-Dollar erhöht. Für die Periode 1996 bis 1998 betrug der jährliche österreichische Beitrag ebenfalls 1,5 Millionen US-Dollar (BGBl. Nr. 719/1996). Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurden jeweils nach Absprache mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und der Universität für Bodenkultur auf die nachstehenden Forschungszentren aufgeteilt; zuletzt (für das Jahr 1998) wie folgt:
Center for International Forestry Research (CIFOR), Bogor, Indonesien............................. 80 000 US-Dollar
Centro Internacional de Mejoramiento de Maiz y Trigo (CIMMYT), Mexico City, Mexico 150 000 US-Dollar
Centro Internacional de la Papa (CIP), Lima, Peru.................................................................... 485 000 US-Dollar
International Plant Genetic Resources Institute (IPGRI), Rom, Italien................................... 50 000 US-Dollar
International Center for Agricultural Research in the Dry Areas (ICARDA), Aleppo, Syrien 30 000 US-Dollar
International Centre for Research in Agroforestry (ICRAF), Nairobi, Kenia....................... 200 000 US-Dollar
International Crops Research Institute for the Semi-Arid Tropics (ICRISAT), Patancheru, Indien 180 000 US-Dollar
International Institute of Tropical Agriculture (IITA), Ibadan, Nigeria................................ 150 000 US-Dollar
International Livestock Research Institute (ILRI), Nairobi, Kenia......................................... 175 000 US-Dollar
Summe: 1 500 000 US-Dollar
In den Jahren seit dem österreichischen Beitritt zur CGIAR wurden bei einigen Forschungszentren Teile der Beiträge für den Einsatz österreichischer Wissenschaftler im Rahmen von Arbeiten der Forschungszentren verwendet, und/oder wurden diese an bestimmte, für Österreich interessante, Projekte gebunden.
Neben der bedeutenden entwicklungspolitischen Komponente stehen der österreichischen Wissenschaft und Agrarwirtschaft durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der CGIAR Forschungsergebnisse der von der Konsultativgruppe unterstützten Forschungszentren zur Verfügung. In den Jahren konnten wertvolle Kontakte mit den oben angeführten Forschungszentren hergestellt werden.
Die CGIAR stellt ein international anerkanntes und bedeutendes Gremium dar, weshalb eine Einstellung der Beitragsleistungen mit einem schweren Imageverlust Österreichs bei der Weltbank, aber auch bei den übrigen Gebern verbunden wäre (mit Österreich vergleichbare Länder stellen teilweise bedeutend höhere Beiträge für die CGIAR zur Verfügung).
Die vorliegende Gesetzesinitiative soll österreichische Beitragsleistungen zur CGIAR für die Jahre 1999 bis 2001 ermöglichen, wobei jährlich 1,5 Millionen US-Dollar zugesagt werden sollen. Die Auswahl der internationalen Forschungszentren, mit denen österreichische Agrarforschungseinrichtungen vermehrt Zusammenarbeit anstreben und für die Österreich seine CGIAR-Beiträge effektiv zur Verfügung stellen wird, soll ebenfalls jährlich nach Absprache mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und der Universität für Bodenkultur unter Einbeziehung von Anregungen österreichischer Forschungseinrichtungen erfolgen.
Bei diesem Gesetzesvorhaben handelt es sich um eine Materie gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG.
Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 17. März 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Hans Helmut Moser, Dr. Alexander Van der Bellen und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1559 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 03 17
Anna Huber Dr. Ewald Nowotny
Berichterstatterin Obmann