1687 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 886/A(E) der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen betreffend Schutz Gesamtösterreichs vor dem Transitverkehr


Der gegenständliche, am 18. September 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

“Österreich ist im Zusammenhang mit seiner zentralen europäischen Lage und dem stets wachsenden Warenverkehr mit der Tatsache konfrontiert, seine gut ausgebaute, aber nicht für derartige Belastungen gedachte Infrastruktur ausländischen Transporteuren zur Verfügung zu stellen. Diese ausländischen LKW tragen nichts zur österreichischen Wertschöpfung, aber viel zur Umweltverschmutzung in Österreich bei.

Primär trat dieses Problem bislang in Tirol, vor allem auf der Brennerroute in Erscheinung. Mit der Öffnung des Eisernen Vorhangs und der zunehmenden Integration der östlichen Nachbarländer einerseits und der teilweisen Öffnung der Schweiz für 40 t-LKW im Zuge der zu erwartenden Transitvereinbarung – hier ergibt sich eine große Chance, österreichische Interessen durchzusetzen – andererseits, betrifft der Transit nunmehr das ganze Land.

Andererseits besteht im Zuge der Verhandlungen über die Wegekostenrichtlinie der Plan, den Brenner als ,Sensible Zone‘ gesondert zu behandeln, Restösterreich hingegen dem schrankenlosen LWK-Verkehr preiszugeben, während der alte Transitvertrag bei allen Unzulänglichkeiten immerhin noch Gesamt­österreich umfaßte.

Es ist daher sicherzustellen, daß Österreich insgesamt und dauerhaft die Möglichkeit erhält, sich wirksam vor dem LKW-Transit schützen zu können, so wie dies auch der Bevölkerung im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen zugesagt wurde.”

Der Verkehrsausschuß hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 18. November 1998 in Verhandlung genommen. Den Bericht im Ausschuß erstattete Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Josef Edler, Ing. Walter Meischberger, Karl Smolle, Dr. Gabriela Moser, Mag. Helmut Kukacka, Franz Hums und Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

In weiterer Folge wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 18. März 1999 setzte der Verkehrsausschuß seine Beratungen fort. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Thomas Barmüller und der Obmann des Ausschusses Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem beteiligten, fand der Antrag 886/A(E) bei der Abstimmung nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Auf Grund eines Antrages der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch beschloß der Ausschuß mit Mehrheit, dem Nationalrat den Entwurf einer Entschließung betreffend die innerstaatliche Umsetzung der Vereinbarungen mit der Europäischen Kommission über eine Lösung der Mautprobleme im Korridor Kufstein–Brenner vorzulegen.

Dieser Antrag war wie folgt eingeleitet:

“Die EU-Verkehrsminister haben bei ihrer Ratstagung vom 30. November/1. Dezember 1998 Einigung hinsichtlich des Landverkehrsabkommens EU/Schweiz und der Neufassung der sogenannten ,Wege­kostenrichtlinie‘ bzw. ,Eurovignette-Richtlinie‘ erzielt.

In diesem Zusammenhang wurden auch Erklärungen einerseits von Österreich über die zukünftige Gestaltung der Gebührensituation im Korridor Kufstein–Brenner und andererseits von der Kommission über den weiteren Verlauf des beim EuGH wegen der Brennermaut anhängigen Verfahrens gegen Österreich  abgegeben. Demzufolge verpflichtet sich Österreich, die durchschnittlichen Gesamtkosten für eine Fahrt im Korridor Kufstein–Brenner ab 1. Juli 1999 mit 84 ECU (Euro) zu begrenzen und diesen Betrag in nicht diskriminierender Weise anzuwenden. Die Kommission ihrerseits wäre bereit, unter diesen Voraussetzungen die Brennermautklage beim EuGH zurückzuziehen.


Zur Abwendung der negativen Auswirkungen einer Verurteilung Österreichs durch den EuGH (Zunahme der Belastungen für die Bevölkerung durch den LKW-Transitverkehr als Folge einer drastischen Senkung der bestehenden Brennermauttarife, Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe) wäre daher sicherzustellen, daß die entsprechenden Voraussetzungen für die Zurückziehung der Brennermautklage durch die Kommission fristgerecht geschaffen werden.”

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 03 18

                                     Robert Sigl                                                                    Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß Voraussetzungen für die Zurückziehung der Brennermautklage durch die Kommission geschaffen werden.

Zu diesem Zwecke sollen in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission die österreichischen Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung der mit der Europäischen Kommission am 30. November/
1. Dezember 1998 getroffenen Vereinbarung, wie sie im Beschluß des Ministerrates vom 22. Jänner 1999 formuliert sind, unter Beachtung des Artikel 4 Bundes-Verfassungsgesetz vertreten werden.