1688 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 887/A(E) der Abgeordneten Ing. Walter Meischberger und Genossen betreffend “Maut-stretching” vom Schönberg bis Kufstein

Der gegenständliche, am 18. September 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

Österreich wurde bekanntlich von der EU-Kommission wegen Verletzung der Wegekostenrichtlinie durch die Höhe der Brennermaut verklagt. Hintergrund ist, daß die Erhaltungs- und Errichtungskosten in einer angemessenen Relation zum Mauttarif stehen müssen, was auf Grund der Kürze der Mautstrecke nicht gegeben ist.

Dies nahm der Verkehrsminister zum Anlaß, um ein altes Lieblingsprojekt, das trotz gemeinsam beschlossener gesetzlicher Verankerung bislang vom Koalitionspartner blockiert wird, nämlich die LKW-Autobahnmaut in Gestalt des Road-pricings, quasi durch die Hintertür einzuführen, indem die Mautstrecke von der eigentlichen Brennerstrecke auf den Gesamtabschnitt bis Kufstein ausgedehnt werden soll. Damit würden die EU-Frächter gleich viel für eine längere Strecke zahlen, die Wegekosten­richtlinie wäre – vielleicht – erfüllt.

Allerdings bedeutet diese Lösung auch, daß alle jene Fahrten, die nur den Inntalabschnitt berühren – also vor allem innerösterreichischer Verkehr – ebenfalls unter die Mautpflicht fallen würden, was wiederum einen eklatanten Wettbewerbsnachteil für die westösterreichische Wirtschaft bedeuten würde.

Demgegenüber steht die Möglichkeit, entweder Einfluß auf die Gestaltung der Wegekostenrichtlinie zu nehmen, die ohnedies aufgehoben wurde und neu verhandelt wird, oder im Zuge der Verhandlungen klar zu machen, daß man auch die Kosten für die Autobahn erhöhen kann, statt die Maut zu senken, was beispielsweise durch entsprechende Umweltinvestitionen bewerkstelligt werden könnte.

Jedenfalls kann es nicht angehen, daß ausgerechnet die Tiroler und Vorarlberger Wirtschaft nun auch noch wirtschaftliche Nachteile aus der Transitpolitik erfährt.

Der Verkehrsausschuß hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 18. November 1998 in Verhandlung genommen. Den Bericht im Ausschuß erstattete Abgeordneter Ing. Walter Meischberger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Josef Edler, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Karl Smolle, Dr. Gabriela Moser, Mag. Helmut Kukacka, Franz Hums und Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

In weiterer Folge wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 18. März 1999 setzte der Verkehrsausschuß seine Beratungen fort. Nach eine Debatte, an der sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Thomas Barmüller und der Obmann des Ausschusses Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem beteiligten, fand der Antrag 887/A(E) bei der Abstimmung nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur  Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 18

                                     Robert Sigl                                                                    Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann