1698 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 707/A(E) der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend Umweltförderungen für Altlastensanierung

Die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 26. Februar 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Sanierung von Altlasten geht schleppend voran. Meist vergehen zwischen Entdeckung und Herstellung viele Jahre. Von den etwa 80 000 Verdachtsflächen in Österreich wurden bisher nur 144 registriert und erst elf saniert.

Eine aktuelle Studie der Arbeiterkammer mit dem Titel ,Altlastensanierung in Österreich – Regelungs- und Vollzugsprobleme‘ zeigt, daß die Gesetze realitätsfern sind, Verfahren wegen Doppelgleisigkeiten bei Behörden zu lange dauern und Verursachern es leicht gemacht wird, sich ihrer Verantwortung zu entziehen.

Auf Grund der hohen Gefährdungsneigung für Mensch und Natur geht es nicht an, daß nach dem Auffinden von Altlasten etwa sieben Jahre bis zum ersten Tätigwerden vergehen. In 70 Prozent der Fälle gibt es kein Bewilligungen, bei mindestens 15 Prozent sind Trinkwasserreservoirs gefährdet.

Der Beitritt zur Europäischen Union wirkte sich nachteilig aus, da die Bundesförderungen für die Altlastensanierung auf ein EU-konformes Maß reduziert werden mußten. Die erlaubten Fördersätze für Unternehmen betragen nur noch zwischen 15 und 40 Prozent, bisher waren 100 Prozent möglich. Im Gegenzug werden die Altlastenbeiträge drastisch erhöht, das BMUJF rechnet mit einer Verdreifachung zwischen 1996 und 2000.

Das Verursacherprinzip ist verstärkt anzuwenden.

Die Sanierung sollte nicht nach dem Zufallsprinzip erfolgen, sondern von der Dringlichkeit abhängen.

Die Konzentration bei der jeweiligen Landesbehörde führt eine Verfahrensvereinfachung herbei. Eine gesetzlich verankterte Verfahrensbeschleunigung dämmt die Auswirkungen der Gefährlichkeit von Altlasten ein. Die bundeseinheitliche Bewertung führt im Gegensatz zur herrschenden Behörden­einschätzung zu einer objektiveren und vergleichbaren Bewertung.”

Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Karl Schweitzer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Otmar Brix, Georg Wurmitzer, Mag. Thomas Barmüller, Ing. Monika Langthaler, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Matthias Ellmauer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Franz Stampler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                                 Franz Stampler                                                            Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann