1710 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Industrieausschusses

 

über den Antrag 38/A(E) der Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend Behandlung des “Technologiepolitischen Konzeptes der Bundesregierung”,

den Expertenentwurf für ein Technologiepolitisches Konzept 1996 der Bundesregierung, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (III-54 der Beilagen) sowie

den Antrag 202/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend die Schaffung eines Industriestandortsicherungsgesetzes

 

Die Abgeordneten Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen haben am 30. Jänner 1996 den Antrag 38/A(E) im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung haben das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung, das Österreichische Forschungszentrum Seibersdorf und die Joanneum Research Forschungsgesellschaft m.b.H./Institut für Technologie- und Regionalpolitik einen Experten­entwurf für ein ,Technologiepolitisches Konzept der Bundesregierung‘ erarbeitet. Dieser wurde im Oktober 1994 fertiggestellt. Nachdem dieser Entwurf bislang nicht im Ministerrat behandelt wurde, konnte auch keine parlamentarische Behandlung erfolgen.

Technologiepolitik ist in den letzten Jahren international ins Zentrum gesellschafts- und wirtschafts­politischer Aktivitäten gerückt. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Wirtschaft und damit die Erhaltung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Verbesserung der sozialen und ökologischen Lebensbedingungen sind jene Ziele, zu deren Erreichung Technologiepolitik einen wichtigen Beitrag leisten soll. Die Verabschiedung eines entsprechenden Konzeptes ist notwendig.

Die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem besagten Konzept im Industrieausschuß könnte in Form eines Expertenhearings erfolgen.”

Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten haben dem Nationalrat am 2. Oktober 1996 den Expertenentwurf für ein Technologie­politisches Konzept 1996 der Bundesregierung vorgelegt.

Der vorliegende Expertenentwurf ist wie folgt gegliedert:

Ausgehend von einer Diskussion der Rahmenbedingungen, Ziele und Möglichkeiten der Technologie­politik sowie einer Skizzierung der Funktionsweise technischen Fortschrittes in modernen Gesellschaften (Teil A), wird ein kurzer Überblick über die Ausgangslage Österreichs aus technologiepolitischer Sicht gegeben (Teil B). Dieser Überblick enthält Befunde zu den Hauptzielbereichen der Technologiepolitik: Wirtschaft, Umwelt und sozialer Wandel. Teil C thematisiert die Ausrichtung der österreichischen Technologiepolitik in bezug auf folgende grundlegende Bereiche: Das System der österreichischen Technologiepolitik; Förderung und Finanzierung von Innovationen; die internationale, nationale und regionale Dimension der Technologiepolitik sowie Innovations- und Arbeitsmarktpolitik. Im Anschluß daran werden folgende Leitstrategien entwickelt (Teil D): diffusionsorientierte Technologiepolitik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf breiter Basis, forschungsorientierte Technologiepolitik zur Stärkung der kleinen, aber strategisch bedeutenden Gruppe der wissenschaftsbasierten Unternehmen, zielgerichtete Technologiepolitik (clusterorientierte und an gesellschaftlichem Bedarf orientierte Politik) sowie die Orientierung auf Infrastruktur und technologische Standortqualität. Das Konzept enthält Vorschläge für konkrete Maßnahmen und illustrative Beispiele, die zum einen der Umsetzung der Leitstrategien dienen, zum anderen aber Querschnittsmaterien behandeln und strategieübergreifend sind. Insgesamt gesehen hat die vorliegende Arbeit den Charakter eines Strategiepapiers, das als Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmen und Programmen in der Folgephase der technologiepolitischen Umsetzung konzipiert ist.

Den Antrag 202/A(E) haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen am 22. Mai 1996 im Nationalrat eingebracht. Der Begründung dieses Antrages ist folgendes zu entnehmen:

“Etwa ein Drittel der Wirtschaftsleistung unseres Landes entsteht direkt in der Industrie.

Damit kommt diesem Wirtschaftszweig eindeutig die Motorfunktion für Wirtschaftswachstum, soziale Sicherheit, Steueraufkommen und Leistungsbilanz zu.

In der zweiten Hälfte der 90er-Jahre werden durch den erfolgten Beitritt Österreichs zur EU und die fortschreitende internationale Verflechtung der gesamten Weltwirtschaft enorme Herausforderungen auf die heimische Industrie zukommen.

Der Industriestandort Österreich scheint für diese Entwicklungen nicht optimal gerüstet zu sein:

Langwierige behördliche Genehmigungsverfahren, enorme Arbeitskosten für die Unternehmen bei gleichzeitig unterdurchschnittlichem Einkommen der österreichischen Arbeitnehmer, der höchste, hauptsächlich von den Betrieben zu finanzierende Umweltschutzaufwand aller Industriestaaten in Prozent des BIP und eine einem Entwicklungsland angemessene Forschungsintensität von nur knapp 1,5% des BIP (Deutschland, USA, Japan, Schweiz je zirka 3%) gefährden den Industriestandort Österreich.

Das weltweit niedrigste Pensionsalter, eine im internationalen Vergleich sehr kurze Jahresarbeitszeit, überdurchschnittlich lange studierende Akademiker und eine enorm hohe Drop-out-Quote runden das Bild der Gefährdung des Industriestandortes Österreich ab.

Durch die drohende Abwanderung zahlreicher Industriebetriebe ins Ausland und den damit verbundenen möglichen Verlust der Strukturen eines hochentwickelten Industriestandortes muß mit weiter steigenden Arbeitslosenzahlen gerechnet werden, zudem geriete die Vielfalt der sozialen Schichtung unseres Landes aus den Fugen.

Die unterzeichneten Abgeordneten halten die Formulierung eines umfassenden Industriestandortsiche­rungsgesetzes, in welchem die legistischen Maßnahmen zur Sicherung geeigneter wirtschafts- und industriepolitischer Rahmenbedingungen zusammengefaßt werden sollen, für unbedingt erforderlich.”

Der Industrieausschuß hat den Antrag 38/A(E) in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen und beschlossen, zu dessen Vorbehandlung einen Unterausschuß einzusetzen, dem in der Sitzung vom 16. Oktober 1996 auch die Vorbehandlung der Vorlage III-54 der Beilagen und in der Sitzung am 19. Februar 1997 die Vorbehandlung des Antrages 202/A(E) übertragen wurden.

Dem Unterausschuß gehörten von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Helmut Dietachmayr,  Ing. Kurt Gartlehner, Heinz Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Peter Marizzi und Ing. Gerald Tychtl, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Karl Freund, Franz Kampichler, Ing. Leopold Maderthaner und Franz Stampler, vom Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Hermann Böhacker, Josef Meisinger, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, vom Parlamentsklub Liberales Forum Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner sowie vom Grünen Klub Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen an. An die Stelle der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Dr. Hans Peter Haselsteiner traten nach deren Ausscheiden aus dem Unterausschuß die Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Dr. Volker Kier.

In der konstituierenden Sitzung am 3. Juli 1996 wurde Abgeordneter Ing. Kurt Garlehner zum Obmann, Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter zur Obmannstellvertreterin und Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl zum Schriftführer gewählt.

Der Unterausschuß trat am 3. Juli und 16. Oktober 1996, am 19. Februar und 25. Juni 1997 sowie am 13. Jänner 1998 und am 27. Jänner 1999 zu Sitzungen zusammen und hat die erwähnten Vorlagen unter Beiziehung von Prof. Doz. Dr. Josef Affenzeller, Univ.-Doz. Dr. Josef Fröhlich, Mag. Gernot Hutschenreiter, Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut List, Dr. Fritz Ohler, Mag. Wolfgang Polt, Dr. Gerhard Pschor, Dipl.-Ing. Günter Rübig, Prof. Dr. Arnold Schmidt, Dr. Karl Heinz Steinhöfler, Dr. Dorothea Sturn, Dr. Ewald Walterskirchen und Dipl.-Ing. Herbert Wotke als Experten beraten.

Über die Vorlage III-54 der Beilagen sowie die Anträge 38/A(E) und 202/A(E) konnte im Unterausschuß kein Einvernehmen erzielt werden. Der Obmann des Unterausschusses Ing. Kurt Gartlehner berichtete dem Industrieausschuß über das Ergebnis der Unterausschußberatungen in seiner Sitzung am 7. April 1999. Sodann wurde einstimmig beschlossen, die Vorlage III-54 der Beilagen der Debatte und Abstimmung zugrunde zu legen. Den Beratungen im Industrieausschuß wurden wiederum die Experten beigezogen.

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Volker Kier, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Dr. Alexander Van der Bellen, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Hermann Böhacker, Anton Blünegger, der Ausschußobmann Friedrich Verzetnitsch sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem und der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner das Wort.

2

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen. Damit sind die Anträge 38/A(E) und 202/A(E) miterledigt. Der von den Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner und Mag. Dr. Maria Theresia Fekter eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Technologiepolitisches Konzept der Bundesregierung wurde gleichfalls mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Ing. Kurt Gartlehner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Industrieausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle,

           1. den Expertenentwurf für ein Technologiepolitisches Konzept 1996 der Bundesregierung, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst und vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (III-54 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen sowie

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 04 07

                            Ing. Kurt Gartlehner                                                      Friedrich Verzetnitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

 

Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, folgende Technologieförderungsmaßnahmen zügig umzusetzen:

Hauptzielsetzung der österreichischen Forschungspolitik muß es sein, eine signifikante Steigerung der Forschungsquote zu erreichen. Diese liegt mit derzeit 1,56% des BIP (rund 42 Milliarden Schilling) im unteren Drittel der Industriestaaten und soll bis zum Jahr 2005 auf 2,5% des BIP gesteigert werden.

Hiezu wird es erforderlich sein, die Unternehmen zu mehr Einsatz im Bereich Forschung und Entwicklung zu stimulieren, aber auch die aus dem Bereich der öffentlichen Hände stammenden Mittel zu erhöhen:

–   signifikante Erhöhung des Forschungsfreibetrages;

–   verstärkte Kooperation mit Ländern und Gemeinden;

–   verstärkte Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen.

Die von den zuständigen Bundesministern in Angriff genommenen Programme (Kompetenzzentren, Impulsprogramme, Christian-Doppler-Labors, Cluster usw.) werden in Abstimmung und Ergänzung zueinander weitergeführt.

Auf der Grundlage der Delphi-Studie wird in den dort identifizierten, gesellschaftlich relevanten Themenfeldern verstärkt geforscht werden; Forschung muß erkennbar Nutzen für die Bürger stiften. Die in den letzten Jahren eingetretene Entfernung zwischen Forschern und Bürgern muß überwunden werden, ein forschungsfreundliches Klima ist für den Wirtschaftsstandort Österreich und damit für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen essentiell.

Der zuständige Bundesminister wird im Frühsommer 1999 ein Grünbuch zur Österreichischen Forschungspolitik vorlegen, welches unter Einbindung der anderen im Forschungsbereich tätigen Ressorts erstellt werden wird.

Die Forschungsmittel werden im Jahre 1999 mit 3,852 Milliarden Schilling ausreichend dotiert (Forschungsförderungsfonds 470 Millionen Schilling ex Budget; 500 Millionen Schilling zusätzlich über Dotierung OeNB-Jubiläumsfonds, je zur Hälfte an Forschungsförderungsfonds und FWF). Weiters wird der Forschungsförderungsfonds einen Haftungsrahmen von 2 Milliarden Schilling eingeräumt erhalten.

Die OeNB wird für das Jahr 1999 über die bereits aufgewendeten 200 Millionen Schilling zusätzlich 500 Millionen Schilling über den Jubiläumsfonds der OeNB für Forschungszwecke zur Verfügung stellen.

Nach Maßgabe der jeweiligen Ertragslage wird eine derartige Vorgangsweise, verstärkt auch in den kommenden Jahren, ins Auge gefaßt.

Die Bereitschaft der OeNB, zum gegebenen Zeitpunkt in Zukunft nicht mehr benötigte Währungsreserven – in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Europäischen Zentralbank über Währungsreserven – der Förderung von Forschung und Entwicklung in Österreich zu widmen, stellt einen sichtbaren Beitrag zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes und damit der Beschäftigung dar.

Im Sinne von Schwerpunktsetzungen werden auch neue Technologien im Bereich der Bioenergie und Biomasse in den F&E-Programmen berücksichtigt werden.

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren auf Grundlage des technologiepolitischen Konzepts der Bundesregierung aus dem Jahre 1996 eine Fülle von Maßnahmen gesetzt. Für die Zukunft sind im einzelnen folgende Schwerpunkte in Aussicht genommen:

1. Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF)

Der FFF mit einem derzeitigen (1999) Fördervolumen von zirka 2,2 Milliarden Schilling wird auch in Zukunft die zentrale Institution im österreichischen Technologienfördersystem darstellen. Er wird 1999 aus Bundesmitteln (inkl. Technologie-Milliarde) und Mitteln der OeNB mit zirka 990 Millionen Schilling finanziert.

Das Förderinstrumentarium des FFF soll in Hinkunft vor allem auf diejenigen Finanzierungsformen hin ausgebaut werden, die eine besonders hohe Hebelwirkung zur Stimulierung industrieller Forschungsaus­gaben aufweisen; insbesondere verlorene Zuschüsse, Eigenmittelförderung und Haftungsübernahmen.

Im Rahmen einer geplanten Novellierung des Forschungsförderungsgesetzes wird dem FFF die nötige legistische Basis für eine verstärkte Haftungsübernahme in Form einer Bundeshaftung von 2 Milliarden Schilling gegeben.

2. Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerke

Zum Ausbau der langfristigen Kooperation von Forschung und Wirtschaft auf qualitativ hohem Niveau wurden von den Bundesministerien Förderprogramme für Kompetenzzentren entwickelt.

a) Kompetenzzentrenprogramm “K plus”:

Im Rahmen des “K plus”-Programms werden zeitlich befristete Forschungskooperationen zwischen hoch­rangigen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert, die darauf gerichtet sind, auf höchstem Niveau langfristige, international konkurrenzfähige, zielgerichtete und vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung auf Gebieten zu betreiben, die sowohl akademisch als auch für die einschlägige Industrie von hoher Relevanz sind. Folgende fünf “K plus”-Kompetenzzentren wurden bereits bewilligt:

Carinthian Tech Research

Forschungszentrum Telekommunikation Wien

Leichtmetall Kompetenzzentrum Ranshofen

Materials Center Leoben

Software Competence Center Hagenberg

1999 werden zusätzliche “K plus”-Zentren eingerichtet. Dafür stehen weitere 300 Millionen Schilling zur Verfügung.

In der zweiten Runde bezeugen 19 eingereichte Anträge das hohe Interesse der Industrie, aktiv an vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung teilzunehmen.

b) Kompetenzzentrenprogramm “K ind”:

Im Rahmen des “K ind”-Programms wird der Aufbau von industriellen Kompetenzzentren (unter leadership der Wirtschaft) unterstützt, die der Bildung bzw. dem Aufbau industrieller High-Tech-Cluster durch Verbreiterung der clusterspezifischen Wissensbasis dienen. Derzeit sind eine Reihe von Projekten in Vorbereitung bzw. in der Pilotphase:

Zentrum für Fahrzeugakustik/Graz

Zentrum für Mechatronik und Automation/Linz

Zentrum für Multimediainhalte und -anwendungen/Salzburg

c) Kompetenznetzwerkprogramm “K net”:

“K net” unterstützt den Verbund von mehreren Kompetenzknoten in verschiedenen Bundesländern im Bereich von Wirtschaft und Wissenschaft mit dem Ziel der komplementären thematischen Ausrichtung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes.

In Gründung befinden sich die Kompetenznetzwerke:

Energie aus Biomasse (Burgenland und Niederösterreich)

Luftfahrttechnologie

Holz

3. Christian-Doppler-Gesellschaft

Die Christian-Doppler-Labors betreiben Grundlagenforschung mit starker Anwendungsorientierung bzw. vorwettbewerbliche Gemeinschaftsprojekte und fungieren damit als Transferglied zwischen universitärer Forschung und industrieller Entwicklung. Aus wirtschafts- und forschungspolitischer Sicht stellt die Christian-Doppler-Gesellschaft durch ihre Initiierung längerfristiger Forschungskooperationen eine wesentliche Ergänzung zu den bestehenden Forschungsförderungsfonds (FFF und FWF), die sich traditionell der Einzelprojektförderung widmen, dar.

Das Wirtschaftsministerium finanziert die CD-Aktivitäten durch einen Zuschuß in der Höhe von 50% der jeweiligen Kosten. In Zukunft soll die Zahl der Christian-Doppler-Labors (derzeit 17) vor allem durch Gewinnung neuer Industriemitglieder der CDG substantiell erhöht werden.

4. Bioprojekte

Ein Schwerpunkt der Forschungsförderung in den nächsten Jahren wird im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe gesetzt werden. Dabei soll die Beimischung von Biosprit zu Kraftstoffen ein erster Schritt sein, um im Bereich der Energie nachhaltig zu wirtschaften. In diesem Zusammenhang sind auch Forschungs­projekte im Bereich der Biomasse prioritär zu behandeln.

5. Impulsprogramme

Impulsprogramm Biotechnologie:

In Österreich ist das Gebiet der Biotechnologie durch eine hochwertige und international konkurrenz­fähige Forschung ausgewiesen. Im Gegensatz dazu ist die unternehmerische Aktivität in diesem Sektor unterentwickelt, insbesondere ist die Zahl der Unternehmensneugründungen verschwindend gering. Um diese Situation, die durch einen harten internationalen Standortwettbewerb verschärft wird, zu verbessern, bereitet das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium ein Impuls­programm Biotechnologie vor. In seiner ersten Phase soll durch Bündelung bestehender einschlägiger Fördermaßnahmen (Seedfinancing, Patentvermarktung) auf Bundes- und Länderebene, Bereitstellung von Venturekapital, Schaffung von Räumlichkeiten und Infrastruktur für junge Biotechnologieunternehmen usw. vor allem die Gründung (insbesondere Ausgründung aus Universitäten) von Biotech-Firmen geför­dert werden.

Impulsprogramm für Verkehrstechnologie (MOVE):

Basierend auf der Evaluierung des Verkehrstechnikprogramms des ITF, das 1998 ausgelaufen ist, und der Delphi-Studie wurde ein neues Programm zur Förderung innovativer Lösungsansätze und von deren Umsetzung im Verkehrsbereich entwickelt. Das Programm wird im ersten Halbjahr 1999 starten und aus Mitteln des ITF, der Auftragsforschung und der Verkehrsforschung finanziert.

Ein solches Impulsprogramm ist ein höchst effizientes Instrument, um die Wirtschaft bei der Forcierung von innovativen Technologien zu unterstützen. Einzelne Projekte dieses Impulsprogramms, wie etwa jenes zum Einsatz von Telematik im öffentlichen Verkehr (Take öV), schaffen für solche innovativen Produkte einen wichtigen Referenzmarkt und tragen auf dieses Weise nicht nur dazu bei, daß ein Anwendungsmarkt geschaffen wird, der für Großunternehmen von hohem Interesse ist, sondern erzeugen auch Impulse für KMU, da diesfalls das vorhandene österreichische know how im Bereich der Imple­mentierung von Basistechnologien auch tatsächlich in breitem Ausmaß in Österreich eingesetzt wird.

Impulsprogramm “Nachhaltig Wirtschaften” (ATSD):

Aufbauend auf den  Evaluierungen der ITF-Schwerpunkte Energietechnik und Umwelttechnik wurde ein Netzwerk für nachhaltige Wirtschafts- und Technologieentwicklung initiiert und ein neues Impulspro­gramm zur Umsetzung vorbereitet. Das Programm wird im ersten Halbjahr 1999 starten.

6. Technologiezentrum “Tech Gate Wien”

Für 1999 ist der Baubeginn für ein hochwertiges Technologiezentrum auf der Donauplatte vorgesehen. Der Bund wendet dafür 200 Millionen Schilling auf; an der Finanzierung sind neben der Stadt Wien auch Private beteiligt.

Inhaltliches Ziel ist die Schaffung eines High-quality-Zentrums für Informationstechnologien, wo Spitzen­unternehmen, ein “K plus”-Zentrum, außeruniversitäre Forschungsinstitute und Universitätsinsti­tute in enger räumlicher Nähe zusammenarbeiten.

7. Kooperative Forschungsinstitute

Die Stimulierung der F&E-Tätigkeit und Stärkung der Innovationskraft insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben ist eine wichtige Maßnahme im Bereich der Technologieoffensive des Wirtschaftsministe­riums. Die kooperativen Forschungsinstitute der gewerblichen Wirtschaft sind wichtige Einrichtungen für die KMUs mit der Aufgabe, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, spezifische Dienstleistungen und als Transferstelle Wissen- und Technologietransfer zu den KMUs anzubieten. Im Rahmen des Impulsförde­rungsprogramms sollen die kooperativen Forschungsinstitute bei der Modernisierung ihres Leistungs­angebotes und bei der optimalen Ausrichtung ihrer Infrastruktur unterstützt werden.

8. Einrichtung eines High-Tech-Venture-Fonds

Für die Gründung von High-Tech-Unternehmen wird heute ein entsprechendes finanzielles Umfeld, insbesondere die Verfügbarkeit von Beteiligungskapital für hochriskante Projekte, immer wichtiger.

Das Wirtschaftsministerium bereitet daher die Einrichtung eines Venture-Fonds zur Bereitstellung von Risikokapital für High-Tech-Unternehmen vor. Mittel aus der Technologie-Milliarde in der Höhe von 150 Millionen Schilling stehen für Investments in innovative Firmenprojekte, insbesondere in den Bereichen Biotechnologie und Telekommunikation, zur Verfügung.

Um einen möglichst hohen Finanzierungsmultiplikator zu erreichen, wurde die Gründung eines parallelen Privatfonds in der Höhe von 267 Millionen Schilling initiiert, wodurch nunmehr mehr als 400 Millionen Schilling für High-Tech-Unternehmungen zur Verfügung stehen werden.

9. Unternehmensgründungsförderung

Die Unterstützungsmaßnahmen für die Gründung von High-Tech-Unternehmen, die vor allem in der Innovationsagentur verankert sind (Seedfinancing, Business-Angel-Börse, Patentvermarktung, …), müssen in den kommenden Jahren substantiell aufgestockt werden, um dem erfreulichen Anwachsen von Unternehmensgründungsabsichten konstruktiv zu begegnen und so das große Arbeitskräftepotential von neuen technologischen Entwicklungen zu nutzen.

10. Zentrum für angewandte Naturwissenschaften in Wien

Österreich braucht in den fortgeschrittensten Forschungsbereichen Standorte kritischer Größe unter optimalen Rahmenbedingungen.

10.1. Das Vienna Biocenter in der Bohrgasse ist seit 1992 mit seinen 200 Wissenschaftern, Doktoranden und Technikern sowie seinen rund 150 Studenten zu einem international anerkannten Center of Excellence geworden. Es besteht aus einem privaten Forschungsunternehmen IMP, aus drei Instituten der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät und aus zwei Instituten der Medizinischen Fakultät der Universität Wien.

10.2. Als Ergänzung bzw. als weiterer Baustein für einen Wiener Biotechnologie-Cluster soll ein im Eigentum des Wiener Wirtschaftsförderungs-Fonds stehendes viergeschossiges Gebäude neben dem IMP-Gebäude adaptiert und zur Hälfte von einem neugegründeten Institut für molekulare Struktur­biologie der Universität Wien besiedelt werden. Die andere Gebäudehälfte soll der Firma “Intercell” vermietet werden – einem biotechnologischen Spin-off-Unternehmen, das mit dem Ziel der Entwicklung von Therapeutika und Impfstoffen gegen Infektions- und Krebserkrankungen gegründet wurde. Mittel­fristig ist daran gedacht, auch andere fachverwandte Institute bzw. Firmen in das Vienna Biocenter einzu­binden, insbesondere die Firma “Nanosearch”, die einzigartige Biowerkstoffe für die Diagnostik bzw. für die Untrafiltrationstechnik herstellt.

10.3. Die Erweiterung dieser sehr erfolgreichen Konzeption scheiterte bisher am Geld. Nun ist durch die Bereitstellung zusätzlicher außerbudgetärer Mittel der nächste Schritt möglich. Das Vienna Biocenter soll nun in einer weiteren Ausbaustufe durch ähnlich strukturierte Gruppen und herausragende Forscher-Persönlichkeiten aus anderen naturwissenschaftlichen Bereichen ergänzt und solcherart zu einem “Zentrum für angewandte Naturwissenschaften” im Bereich von Bio-Material-Wissenschaften ausgebaut werden. Ziel ist eine lockere Integration von Fachbereichen wie zB Halbleiterelektronik und Nano­strukturtechnik, angewandte Quantenoptik sowie grundlagen- und anwendungsorientierte Themen der mathematischen Modellierung. So könnte insbesondere das Synergiepotential im Bereich der gesamten Palette festkörperphysikalischer und biologischer Materialwissenschaften erzielt werden. Durch die Über­siedlung bereits existierender leistungsfähiger Hochschulgruppen in dieses Zentrum wird nicht nur deren Zusammenarbeit enorm gestärkt. Eine derartige Erweiterung wird, da so eine breite Palette von natur­wissenschaftlichen Bereichen vertreten sein wird, auch ein komplettes Ganzes ergeben. Die Ansiedelung interessierter Unternehmen und von spin offs dieses Zentrums zählt zum integrierenden Projektbe­standteil.

11. Großforschungsanlage

Nachdem die European Science Foundation eine Empfehlung zur Realisierung von AUSTRON abge­geben hat, wurde auf Vorschlag des Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und gemäß Beschluß der Bundesregierung eine Projektorganisation unter Bundesminister aD Dr. Peter Jankowitsch geschaffen, deren Aufgabe es ist, Partner zur Finanzierung des Projektes zu finden. Ziel ist eine Finanzierung 1/3 Österreich, 2/3 Partnerstaaten. Gesamtkosten zirka 4,7 Milliarden Schilling. In dieser Forschungseinrichtung wird es annähernd 300 permanent Beschäftigte geben und es werden zirka 1 000 Gastforscher pro Jahr erwartet.

Während der letzten Monate hat es bereits Kontakte mit einigen potentiellen Partnerländern (Italien, Frankreich, Schweiz, Tschechische Republik, Ungarn) und der Europäischen Kommission gegeben. Alle befaßten Regierungen haben ihr grundsätzliches Interesse angemeldet. Die Europäische Kommission hat sich sehr positiv geäußert. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Staaten kontaktiert werden und etwa Mitte 1999 könnte eine Konferenz nach Wien einberufen werden, auf der ein grundsätzlicher Beschluß über die Errichtung einer internationalen wissenschaftlichen Organisation zum Bau und Betrieb von AUSTRON gefaßt werden könnte. Dabei könnten auch Finanzierungsfragen abgeklärt werden.

Die bisherigen positiven Reaktionen wurden ua. dadurch gefördert, daß AUSTRON gegen kein heutiges oder künftiges Neutronenprojekt gerichtet ist, sondern sich in jeder Hinsicht komplementär versteht. Das gilt in dreifacher Hinsicht: zeitlich (späte Realisierung von ESS), regional (starkes Ost-West-Gefälle an vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtungen) und technisch (Besonderheit einer gepulsten Spallationsquelle).

12. Experimentarium

Gemeinsam mit der Stadt Wien soll ab 1999 ein interaktives Zentrum für Wissenschaft und Technik vorbereitet werden, in dem die Entwicklung neuer Technologien einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Ziel ist, durch zeitgemäße Formen der Vermittlung die Technikskepsis überwinden und Neugier und Interesse für neueste Forschung, Entwicklung, Technologie fördern zu helfen.

13. Klima-Wind-Kanal

Nach erfolgreichem Abschluß der Verhandlungen mit der europäischen Eisenbahnindustrie wird mit der Umsetzung des Neubaus eines weltweit einzigartigen Prüf- und Testzentrums für Schienenfahrzeuge begonnen.

14. Post-Doc-Programm

Auch in diesem Projekt geht es um die Verbesserung der Vermittlung zwischen forschenden Einrich­tungen und KMU. Zu diesem Zweck werden Stipendien (Lohnkostenzuschüsse) an Absolventen von Doktoratsstudien gewährt, die für zwei Jahre im Rahmen eines gemeinsam entwickelten Forschungs­projektes in einem Unternehmen (vorwiegend KMU) arbeiten. Das Projekt läuft außerordentlich erfolg­reich. Die laufende Aktion wird fortgesetzt werden.

Dieses Projekt wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr vom FWF durchgeführt.

15. Initiativen im Bereich der Informationsgesellschaft

Mit den Mitteln der Technologie-Milliarde konnte der ITF-Schwerpunkt “Informationsgesellschaft” mit den spezifischen Impulsprogrammen “Multimedia/Content” und “Elektronic Commerce/Elektronic Data Interchange (EDI)” verstärkt werden. Für die zahlreichen regionalen und lokalen Initiativen im Bereich der Informationsgesellschaft wurden Kooperationsplattformen unterstützt und mit den Aktivitäten der Tech­nologie- und Innovationszentren in den Regionen verknüpft.

multimedia business austria/Staatspreis Multimedia/Europrix MultiMedia

multimedia business austria (mba) ist ein Impulsprogramm des Wirtschaftsministeriums mit dem Ziel, den Aufbau des österreichischen Multimediamarktes zu fördern. Mba dient als Plattform und Infor­mationsdrehscheibe, unterstützt private Initiativen und bietet Kontakt- und Kooperationsmöglichkeiten an. Weiters wird die Teilnahme von österreichischen Unternehmen der Branche an internationalen Messen erleichtert.

Auf Vorschlag Österreichs wurde 1998 im Rahmen des europäischen Programms “INFO 2000” erstmals der EuroPrix MultiMedia Art vergeben. Als “Member States Initiative” unter österreichischem Vorsitz konnte ein wichtiger Impuls für eine immer bedeutender werdende Industrie umgesetzt werden. Der Sitz des EuroPrix-Sekretariats, die Fachgespräche und Aktivitäten zur Verbesserung der internationalen Lizenzpolitik (Lizenzkatalog), das “Students Festival” bzw. ein Teil der “Summer Academy” des EuroPrix konnten in Österreich gehalten werden. Für die österreichische Multimedia-Industrie bedeutet dieser Einstieg in europäische Kooperationen einen wichtigen Schritt zur dynamischen Markterweiterung.

EDI business austria/Electronic Commerce

 

Ziel dieser Initiative ist die Erhöhung der Anwenderzahl von Electronic Data Interchange (EDI – der elektronische Austausch strukturierter Nachrichten, zB: Bestellungen, Rechnungen, usw.) in Österreich. EDI business austria führt Awarenessmaßnahmen sowie Schulungen durch; bietet eine kostenlose Help-Desk-Funktion an, bietet kostenlose Erstberatungen durch hochqualifizierte Experten sowie kosten­günstige weiterführende Beratungen. Aus Mitteln des ITF werden EDI-Projekte in den Bereichen “business to business” und “business to administration” durch Zuschüsse gefördert. Seit Beginn der Initiative konnte bereits eine größere Anzahl von zukunftsweisenden Branchenlösungen initiiert bzw. realisiert werden.

16. Regionale Innovationsprämie (RIP)

Innovative Investitionsvorhaben von industriell-gewerblichen Unternehmen werden durch eine Investitionsprämie gefördert, wenn der Ausgangsbeschäftigtenstand zumindest gehalten wird. Werden zusätzlich qualitativ hochwertige Arbeitsplätze (im Ausmaß von mindestens 10% des ursprünglichen Beschäftigtenstandes) geschaffen, wird eine Arbeitsplatzprämie von maximal 50 000 S pro Arbeitsplatz bzw. 5 Millionen Schilling pro Projekt vergeben. Die Regionalförderung 2000+ wird noch stärker auf die Arbeitsplatzbeschaffung und -sicherung konzentriert sein. Die Investitionsvorhaben müssen Betriebsan­siedlungen oder -neugründungen mit Produkt- oder Verfahrensinnovationen zum Gegenstand haben. Erfolge 1995–1998: Mit 557 Millionen Schilling Bundesförderung (Länder ebenso viel) – (35% von EU) wurden 13,8 Milliarden Schilling Investitionen gefördert und dadurch 3 018 neue Arbeitsplätze geschaffen.

17. Regionale Infrastrukturförderung (RIF)

In Impulszentren werden neue Arbeitsplätze durch die Stimulierung des endogenen Gründerpotentials und durch die Ansiedlung von regionsexternen innovativen Unternehmen geschaffen. Im Vordergrund steht die Bereitstellung einer innovationsstimulierenden Infrastruktur. Erfolge 1995–1998: Mit 550 Millionen Schilling Bundesförderung (109 Millionen ATS EU) wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 2,3 Milliarden Schilling gefördert und 1 127 neue Arbeitsplätze geschaffen.

18. Impulsaktion Fachhochschulen – Wirtschaft

Ein Programm, das spezifisch auf den Ausbau von F&E-Kapazitäten bei den Fachhochschulen sowie eine Institutionalisierung von Wissenstransfer in die Wirtschaft in einem regionalen Kontext abzielt.

19. Gezielte strukturelle Maßnahmen in der österreichischen Forschungslandschaft, um die Wett­bewerbsfähigkeit vor allem außeruniversitärer Forschungsinstitute zu erhöhen

So wurden Arsenal und ÖFZ Seibersdorf zusammengeführt, wodurch eine wirtschaftlich und wissen­schaftlich sinnvolle Neuorganisation dieser im wirtschaftsnahen Forschungsbereich tätigen Institute ermöglicht wird.

20. Beteiligung österreichischer Unternehmen am 5. Rahmenprogramm der EU

Der Abschluß dieses Programmes stellt zweifelsohne einen der größten Erfolge der österreichischen EU-Präsidentschaft dar. Dabei wurde auch deutlich, daß auch auf europäischer Ebene erkannt wurde, daß Wirtschaftspolitik letztlich den Menschen und die Zusammenarbeit von Menschen ins Zentrum stellen muß. Die Entwicklung der österreichischen Beteiligung an Projekten im 4. Rahmenprogramm der EU hat gezeigt, daß wir in der Lage sind, all dies auch tatsächlich zu tun: heute haben zB viele Großunternehmen erkannt, daß zwar die gemeinsame Beteiligung an Projekten mit anderen “Giants” nicht immer zielführend ist, daß aber die gemeinsame Durchführung von Projekten mit KMU für beide Seiten, das Großunternehmen und die KMU, mit enormen Vorteilen verbunden ist. Diese Vorteile lassen sich aber nicht nur in Form von finanziellen Erträgen messen, sondern gerade auch an der Ausbildung jener Mitarbeiter der Unternehmen, die an diesen europäischen Projekten beteiligt sind. Ein enorm wichtiges und sehr erfolgreiches Instrument ist das als Bindeglied zwischen Unternehmen und EU fungierende BIT.

21. Beschäftigtenoffensive des ERP-Fonds

Auch bei dieser Initiative mit dem Ziel, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen, standen Wachstum und Innovation im Vordergrund. In den ersten 15 Monaten nach dem Start des Arbeitsplatz-Zinsbonus wurden in 438 Unternehmen über 5 100 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 82 000 bestehende Arbeitsplätze abgesichert. Mehr als 80% dieser zusätzlichen Beschäftigten arbeiten in kleinen und mittelständischen Unternehmen.