1723 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Antrag 833/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Zier-, Gemüse- und Obstarten (Pflanzgutgesetz 1997), BGBl. I Nr. 73/1997, geändert wird

Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 7. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet.

“Dieser Antrag wurde bereits am 14. Mai 1997 eingebracht, jedoch von der Koalitionsmehrheit nicht angenommen. Dadurch entsteht eine Lücke bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderten Pflanzgutes.

Diese für Gärtner und Landwirte, insbesondere des Biolandbaues, unverzichtbare Information soll mittels des vorliegenden Antrages gesetzlich garantiert werden.

Zum Unterschied von der in manchen Kreisen bevorzugten ,Gentechnikfrei-Kennzeichnung‘ würde ein eventueller Mehraufwand für diese Information vor allem Pflanzguterzeuger außerhalb Österreichs und Importeure treffen, da in Österreich angeblich kein gentechnisch verändertes Zier-, Gemüse- und Obstpflanzgut erzeugt wird.”

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen am 2. Dezember 1998 und 13. April 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Karl Smolle.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag ebenso wie ein vom Abgeordneten Karl Smolle eingebrachter Abänderungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 13

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann