1724 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Antrag 834/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Saatgutanerkennung, die Saatgutzulassung und das Inverkehrbringen von Saatgut sowie die Sortenzulassung (Saatgutgesetz 1997 – SaatG 1997), BGBl. I Nr. 72/1997, geändert wird

Die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 7. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Dieser Antrag wurde bereits am 14. Mai 1997 eingebracht, jedoch von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die lückenlose Kennzeichnung von Saatgut auf der für den Käufer bestimmten Verpackung ist jedoch die Voraussetzung für eine freie Entscheidung zum Kauf und das notwendige Beweismittel für den Nachweis gentechnikfreier Produkte.

Durch die im Saatgutgebührentarif des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft neu festgesetzten Gebühren wäre ein eventueller Mehraufwand dort inkludiert.”

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen am 2. Dezember 1998 und 13. April 1999 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 13

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann