1737 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den ersten Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnik­gesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver­braucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (III-177 der Beilagen)


Gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes hat die Gentechnikkommission auf der Grundlage der ihr von den ständigen wissenschaftlichen Ausschüssen übermittelten Berichte in dreijährigen Abständen – erstmals 1998 – einen zusammenfassenden Bericht über die Anwendung der Gentechnik in Österreich zu erstellen.

Diesem Auftrag entsprechend hat die Gentechnikkommission in ihren Sitzungen am 10. Juli 1998 und am 4. Dezember 1998 entsprechende vom Bundeskanzleramt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr erstellte Berichtsentwürfe beraten.

Diese Beratungen spiegelten, insbesondere was die Bewertung der beobachteten Entwicklungen und die Darstellung der bildungs-, forschungspolitischen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Entwicklung betrifft, auch die unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Mitglieder der Gentechnikkommission zu den Anwendungen der Gentechnik wider.

Bei der abschließenden Behandlung dieses Berichtes am 14. Jänner 1999 wurde daher der beiliegende Bericht in seiner Gesamtheit zwar einhellig angenommen, der Vorsitzende der Gentechnikkommission wurder aber ersucht festzuhalten, daß diese Annahme nicht bedeutet, daß alle Mitglieder der Gentechnikkommission auch mit allen Ausführungen in diesem Bericht einverstanden sind.

Der Bericht umfaßt den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes bis 1. Juni 1998 und enthält in Übereinstimmung mit § 99 Abs. 5 GTG eine zusammenfassende Darstellung

           a) der in Österreich durchgeführten Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen,

          b) des in Österreich erfolgten Freisetzens von GVO und Inverkehrbringens von Erzeugnissen gemäß dem III. Abschnitt und

           c) über allgemeine Angelegenheiten der in Österreich durchgeführten Genanalysen und Gen­therapien am Menschen.

Die dabei beobachteten Entwicklungen im Hinblick auf die Beachtung der in § 3 GTG festgehaltenen Grundsätze (Vorsorgeprinzip, Zukunftsprinzip, Stufenprinzip, demokratisches Prinzip und ethisches Prinzip) werden von der Gentechnikkommission bewertet und die bildungs- und forschungspolitischen und wirtschaftlichen Konsequenzen der beobachteten Entwicklung für Österreich untersucht und dargestellt.

In einem Exkurs wird weiters auch auf die letzten Entwicklungen in der Europäischen Union in diesem Bereich eingegangen.

Eine Darstellung der vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Sicherheitsforschung findet sich am Ende des Berichtes.

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 15. April 1999 in Verhandlung genommen.

Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Leiner, Mag. Herbert Haupt, Klara Motter, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier sowie der Obmann des Ausschusses Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauen­angelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer beteiligten, wurde mit Stimmenmehr­heit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den ersten Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (III-177 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 15

                                 Heinz Gradwohl                                                             Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann