1749 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 757/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Schaffung eines eigenen Bundesgesetzes zur Regelung des Klonens bzw. Klonierens von Menschen und Tieren
Der gegenständliche, am 16. April 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:
“Derzeit ist das Klonen bzw. die Klonierung von Lebewesen nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz bezieht sich nur auf Human-Fortpflanzung, das Gentechnikgesetz regelt Gentechnik, wobei Klonieren nicht der Gentechnik zuzuordnen ist, und das Tierversuchsgesetz könnte entsprechend seinem Regelungsinhalt nur zur Regelung des Klonierens im Zusammenhang mit einem Tierversuch in Betracht kommen. Da es sich hier um eine typische Querschnittmaterie handelt, müßte laut einem Gutachten des Bundeskanzleramtes – Verfassungsdienst ein eigenes, neues Bundesgesetz geschaffen werden.”
Der Gesundheitsausschuß hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 15. April 1999 in Verhandlung genommen.
Den Bericht im Ausschuß erstattete Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic.
Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Günther Leiner, Klara Motter, Mag. Herbert Haupt, Dr. Stefan Salzl, Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl sowie der Ausschußobmann Dr. Alois Pumberger und die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer beteiligten, fand der Antrag 757/A(E) bei der Abstimmung nicht die Mehrheit des Ausschusses.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1999 04 15
Johann Schuster Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann