1762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 17. 5. 1999
Regierungsvorlage
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA 12)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund leistet an die Internationale Entwicklungsorganisation zur 12. Wiederauffüllung ihrer Mittel einen Beitrag in Höhe von 1 145 430 000 Schilling.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Vorblatt
Problem:
Um die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA), die den ärmsten Ländern Kredite zu sehr weichen Bedingungen und teilweise verlorene Zuschüsse (Grants) gewährt, zu gewährleisten, ist eine weitere Wiederauffüllung ihrer Mittel erforderlich. Am 19. November 1998 wurden die Verhandlungen über eine 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation abgeschlossen.
Ziel:
Mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative soll die gesetzliche Ermächtigung für die Beteiligung Österreichs an der 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation geschaffen werden.
Inhalt:
Der gegenständliche Gesetzentwurf hat die Leistung eines Beitrages des Bundes in Höhe von 1 145 430 000 Schilling an die Internationalen Entwicklungsorganisation im Rahmen der 12. Wiederauffüllung der Mittel zum Gegenstand.
Alternativen:
Sofern Österreich im Gleichklang mit anderen Geberländern vorgehen will, keine.
Kosten:
Durch die Ausführung dieses Gesetzentwurfes verpflichtet sich der Bund zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 1 145 430 000 Schilling an die Internationale Entwicklungsorganisation. Der österreichische Beitrag wird zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen und zwar voraussichtlich in drei gleichen Raten am 15. Jänner 2000, am 15. Jänner 2001 und am 15. Jänner 2002 geleistet werden. Die Bundesschatzscheine werden ab dem Jahr 2000 voraussichtlich wie folgt eingelöst werden (Budgetwirksamkeit):
Jahr Prozente der
Gesamtbeitragsleistung
2000 5,4
2001 13,1
2002 22,0
2003 24,5
2004 23,4
2005 11,6
Gesamt 100,0
Mit nennenswerten Auswirkungen auf die Verwaltungsbehörden ist nicht zu rechnen. Auch sind – auf Grund der besonderen Armut der Empfänger der zusätzlichen Mittel – keine besonderen Auswirkungen auf die Beschäftigung bzw. Wettbewerbsfähigkeit in Österreich zu erwarten.
Konformität mit EU-Recht:
Der gegenständliche Gesetzentwurf weist keine Berührungspunkte mit dem EU-Recht auf.
Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Das Mandat der im Jahre 1960 als Tochterinstitut der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD, Weltbank) gegründeten Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) besteht darin, in den ärmsten Mitgliedsländern der Weltbank effiziente Programme zur Förderung des Wachstums und zum Abbau der Armut zu unterstützen. Entwicklung ist für diese Länder eine Herausforderung, die weit in die Zukunft hineinreicht; IDA hilft dabei, das Humankapital, die Institutionen und die Infrastruktur aufzubauen, die gebraucht werden, um Wachstum auf einer gerechten und dauerhaften Basis möglich zu machen.
IDA, die gegenwärtig 160 Mitgliedstaten hat, ist der weltweit wichtigste Kanal zur Bereitstellung konzessionärer Finanzierungen für die einkommensschwächsten Entwicklungsländer mit einem jährlichen Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung von (im Jahr 1997) 925 US-Dollar, die die marktnahen Konditionen der IBRD nicht aufbringen können. Ihre Begünstigten sind die Menschen von etwa 70 Ländern (siehe Anhang), die eine Gesamtbevölkerung von rund drei Milliarden haben. IDA finanziert Investitionsprojekte und Programme für die wirtschaftliche Strukturanpassung zu besonders “weichen”, für die ärmsten Länder erschwinglichen, Konditionen. IDA-Kredite sind zinsenfrei, lediglich für den jeweils aushaftenden Betrag wird eine Verwaltungsgebühr von 0,75% verrechnet; die Laufzeit der Kredite beträgt seit der achten Wiederauffüllungsperiode 35 Jahre für jene Empfängerländer, die in geringem Umfang auch Weltbank-Darlehen aufnehmen (“blend countries”), und 40 Jahre für die Länder, die ausschließlich IDA-Kredite erhalten (“IDA-only countries”); bei allen Krediten wird ein tilgungsfreier Zeitraum von zehn Jahren eingeräumt. Das IDA-Kreditportfolio betrug zum 30. Juni 1998 97,908 Milliarden US-Dollar.
Im Gegensatz zur Weltbank, die sich vorwiegend auf den Internationalen Kapitalmärkten refinanziert, ist IDA auf die Beiträge ihrer reicheren Mitgliedsländer angewiesen. Ihre Mittel müssen daher von Zeit zu Zeit “aufgefüllt” werden, was in der Regel alle drei Jahre geschieht.
Die Anfang 1998 begonnenen Verhandlungen über die 12. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation konnten am 19. November 1998 abgeschlossen werden. Der Abschluß kann als sehr erfolgreich bezeichnet werden. Der zuletzt vom Management als notwendig erachtete Beitrag der nunmehr 39 Geberstaaten in Höhe von 8,64 Milliarden Sonderziehungsrechten wird gemäß der von den einzelnen Ländervertretern (“Deputies”) gemachten vorläufigen Zusagen erreicht, wenn nicht sogar leicht überschritten werden. Es wird erstmals keine strukturelle Finanzierungslücke geben. Der sich zu Beginn der Verhandlungen abgezeichnete Fehlbetrag von rund 6,6% der Wiederauffüllungszielgröße wird diesmal insofern auf alle Geber verteilt werden, als durch raschere Mittelabrufe die Differenz aus Veranlagungserträgen lukriert werden kann.
Diese Auffüllung ermöglicht für die IDA 12-Dreijahresperiode 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2002 Finanzierungszusagen für IDA-Operationen von jährlich rund 5,1 Milliarden Sonderziehungsrechten (die übrigen, nicht von den Geberländern zur Verfügung gestellten Mittel, resultieren aus projektierten Kreditrückzahlungen, vorgesehenen Weltbank-Gewinntransfers und Veranlagungsgewinnen).
Besonderer Teil
Zu § 1:
Österreich bzw. der Bund wird zu IDA 12 – vorbehaltlich der parlamentarischen Genehmigung – einen Beitrag in Höhe von 1 145 430 000 Schilling leisten (gegenüber 1 145 540 000 Schilling zu IDA 11) – neben Österreich reduzieren Italien, Japan und die Niederlande ihre IDA 12-Beiträge gegenüber IDA 11. Der prozentuelle Anteil des österreichischen Beitrages an IDA 12 wird 0,78% der Gesamtzusagen betragen (IDA 11: 0,9%). Der österreichische Beitrag wird zur Gänze durch den Erlag von unverzinslichen, nicht übertragbaren und bei Abruf fälligen Bundesschatzscheinen und zwar voraussichtlich in drei gleichen Raten am 15. Jänner 2000, am 15. Jänner 2001 und am 15. Jänner 2002 geleistet werden. Die Bundesschatzscheine werden ab dem Jahr 2000 voraussichtlich wie folgt eingelöst werden (Budgetwirksamkeit):
Jahr Prozente der
Gesamtbeitragsleistung
2000 5,4
2001 13,1
2002 22,0
2003 24,5
2004 23,4
2005 11,6
Gesamt 100,0
Der langjährigen Praxis entsprechend, soll die zusätzliche Beitragsleistung zu IDA (siehe Artikel III des Abkommens über die Internationale Entwicklungsorganisation, BGBl. Nr. 201/1961) auch vom Gesetzgeber beschlossen werden.
Bei der gegenüber der Internationalen Entwicklungsorganisation abzugebenden Verpflichtungserklärung zur vorgesehenen Beteiligung Österreichs an der 12. Wiederauffüllung der Mittel handelt es sich um ein völkerrechtliches Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf die im § 1 enthaltene gesetzliche Anordnung als solches nicht unter Art. 50 B-VG fällt. Im Sinne der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 49/1921, wird diese Erklärung vom Bundesminister für Finanzen als ressortmäßig zuständigem Bundesminister abzugeben sein.
Anhang
QUALIFIKATION DER LÄNDER FÜR MITTELAUFNAHMEN BEI DER WELTBANK
(Stand: 30. Juni 1998)
LÄNDER, DIE NUR FÜR IBRD-MITTEL IN FRAGE KOMMEN
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
Pro-Kopf-Einkommen über 5 445 $
Korea, Republik 10 550
Slowenien 9 680
Argentinien 8 770
Antigua und Barbuda 7 380
Seychellen 6 880
St. Kitts und Nevis 6 160
Uruguay 6 020
Pro-Kopf-Einkommen von 3 126 $ bis 5 445 $
Tschechische Republik 5 200
Chile 5 020
Brasilien 4 720
Malaysia 4 680
Kroatien 4 610
Ungarn 4 430
Gabun 4 230
Trinidad und Tobago 4 230
Mauritius 3 800
Slowakische Republik 3 700
Mexiko 3 680
Polen 3 590
Venezuela 3 450
Südafrika 3 400
Libanon 3 350
Estland 3 330
Botsuana 3 260
Türkei 3 130
Palau n.v.
Pro-Kopf-Einkommen von 1 506 $ bis 3 125 $
Panama 3 080
Thailand 2 800
Belize 2 740
Russische Föderation 2 740
Costa Rica 2 640
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
Fidschi 2 470
Peru 2 460
Lettland 2 430
Kolumbien 2 280
Litauen 2 230
Namibia 2 220
Belarus 2 150
Tunesien 2 090
Paraguay 2 010
Mikronesien 1 980
El Salvador 1 810
Iran, Islamische Republik 1 780
Marshallinseln 1 770
Dominikanische Republik 1 670
Ecuador 1 590
Jordanien 1 570
Jamaika 1 560
Pro-Kopf Einkommen von 786 $ bis 1 505 $
Guatemala 1 500
Algerien 1 490
Swasiland 1 440
Rumänien 1 420
Kasachstan 1 340
Marokko 1 250
Suriname 1 240
Philippinen 1 220
Syrien, Arabische Republik 1 150
Bulgarien 1 140
Indonesien 1 110
Ukraine 1 040
Usbekistan 1 010
Papua-Neuguinea 940
Pro-Kopf-Einkommen von 785 $ und weniger
Turkmenistan 630
LÄNDER, DIE EINE MISCHUNG AUS IBRD- UND IDA-MITTELN ERHALTEN KÖNNEN b)
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
Pro-Kopf-Einkommen von 3 126 $ bis 5 445 $
St. Lucia c) 3 620
Pro-Kopf-Einkommen von 1 506 $ bis 3 125 $
Dominica c) 3 120
Grenada c) 3 000
St. Vincent und die Grenadinen c) 2 500
Pro-Kopf Einkommen von 786 $ bis 1 505 $
Ägypten, Arabische Republik 1 180
Mazedonien, ehemalige jugoslawische
Republik 1 090
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
China 860
Georgien 840
Pro-Kopf-Einkommen von 785 $ und weniger
Simbabwe 750
Moldau, Republik 540
Armenien 530
Aserbaidschan 510
Pakistan 490
Kirgisische Republik 440
Indien 390
Nigeria 260
Bosnien-Herzegowina n.v.
LÄNDER, DIE NUR FÜR IDA-MITTEL IN FRAGE KOMMEN b)
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
Pro-Kopf-Einkommen von 1 506 $ bis 3 125 $
Tonga c) 1 830
Pro-Kopf-Einkommen von 786 $ bis 1 505 $
Vanuatu c) 1 310
Malediven 1 150
Samoa c) 1 150
Kap Verde c) 1 090
Äquatorialguinea 1 050
Bolivien 950
Kiribati 910
Salomonen 900
Guyana 800
Sri Lanka 800
Dschibuti n.v.
Pro-Kopf-Einkommen von 785 $ und weniger
Albanien 750
Honduras 700
Côte d’Ivoire 690
Lesotho 670
Kongo, Republik 660
Kamerun 650
Guinea 570
Senegal 550
Mauretanien 450
Nicaragua 410
Bhutan 400
Komoren 400
Laotische Demokratische Volksrepublik 400
Mongolei 390
Benin 380
Sambia 380
Ghana 370
Einkommenskategorie Pro-Kopf-BSP
und Land 1997 (US-$) a)
Gambia 350
Angola 340
Haiti 330
Kenia 330
Tadschikistan 330
Togo 330
Uganda 330
Zentralafrikanische Republik 320
Vietnam 320
Kambodscha 300
Sudan 280
Bangladesch 270
Sao Tome und Principe 270
Jemen, Republik 270
Mali 260
Madagaskar 250
Burkina Faso 240
Tschad 240
Guinea-Bissau 240
Malawi 220
Eritrea 210
Nepal 210
Ruanda 210
Tansania 210
Niger 200
Burundi 180
Kongo, Demokratische Republik 110
Äthiopien 110
Mosambik 90
Afghanistan n.v.
Liberia n.v.
Myanmar n.v.
Sierra Leone n.v.
Somalia n.v.
n.v. = Nicht verfügbar.
a) Methode des World Bank Atlas; die Zahlen stellen das Pro-Kopf-BSP in US-Dollar von 1997 dar.
b) Diese Länder kommen auf Grund a der relativen Armut und b der mangelnden Kreditwürdigkeit für IDA-Kredite in Frage. Die Obergrenze für das Geschäftsjahr 1999 ist ein Pro-Kopf-BSP von 925 $ im Jahre 1997, wobei auf die Methode des World Bank Atlas Bezug genommen wird. Um IDA-Mittel zu erhalten, müssen die Länder bestimmte Leistungstests erfüllen. In Ausnahmefällen gewährt die IDA zeitweise auch Ländern Kredit, die über der obengenannten Grenze liegen und große Anpassungen vornehmen, jedoch für IBRD-Darlehen nicht kreditwürdig genug sind. Eine Ausnahme wurde auch für kleine Insel-Volkswirtschaften gemacht (siehe unten).
c) Während der IDA-11-Periode (Geschäftsjahr 1997–1999) wurde der Höchstbetrag für das Pro-Kopf-BSP für IDA-Kredite (925 $ für das Geschäftsjahr 1999) nicht auf kleine Insel-Volkswirtschaften angewendet, die wegen mangelnder Kreditwürdigkeit andernfalls nur geringen oder keinen Zugang zur Hilfe der Bankgruppe hätten. Für solche Länder wird von Fall zu Fall geprüft, ob IDA-Mittel für die Finanzierung von Projekten und Anpassungsprogrammen bereitgestellt werden, mit denen ihre Kreditwürdigkeit gestärkt werden soll.