1779 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Forschungsbericht 1997 der Bundesregierung (III-87 der Beilagen)


Die Bundesregierung hat gemäß § 8 Abs. 2 des Forschungsorganisationsgesetzes dem Nationalrat in Abständen von drei Jahren bis zum 1. Mai des betroffenen Jahres einen umfassenden Bericht über die Lage und Bedürfnisse der Forschung in Österreich vorzulegen und dabei die im Sinne des § 4 Abs. 1 lit. c bzw. § 11 Abs. 1 lit. c des Forschungsförderungsgesetzes vom Fonds zur Förderung der wissenschaft­lichen Forschung sowie vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft erstatteten Berichte zu berücksichtigen.

Der Forschungsbericht 1997 der Bundesregierung stellt Lage und Bedürfnisse der Forschung in Öster­reich vor dem Hintergrund einer Situation der Forschungspolitik dar, die durch eine Tendenz zur Inter­nationalisierung im allgemeinen wie durch den Beitritt Österreichs zur EU im besonderen geprägt ist. Der Bericht gibt einen Überblick über Aufgaben, Struktur, Finanzierung und Tätigkeit derjenigen österrei­chischen Institutionen, denen Durchführung und Koordinierung von Forschung und Entwicklung obliegt. Dieser Überblick umfaßt die Österreichische Akademie der Wissenschaften, die Forschung an Univer­sitäten und Hochschulen künstlerischer Richtung, die Ressortforschung, die vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, vom Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft sowie vom Innovations- und Technologiefonds geförderte Forschung und die außeruniversitären Forschungs­einrichtungen bzw. Dach- und Trägerorganisationen. Weiters wird die Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Wissens- und Technologietransfer behandelt. Ein umfangreicher Abschnitt des Berichts befaßt sich mit der internationalen Forschungskooperation sowohl im Rahmen der Europäischen Union als auch im Rahmen anderer multilateraler und bilateraler Strukturen der Zusammen­arbeit. An eine Darstellung des wissenschaftlichen Informations- und Dokumentationswesens in Öster­reich schließt sich ein statistischer Tabellenanhang.

Dem Forschungsbericht beigeschlossen sind die Faktendokumentation der Bundesdienststellen über Forschungsförderungen und Forschungsaufträge im Jahre 1996 sowie die für das Jahr 1996 vorgelegten Berichte des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und des Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die Vorberatung des gegenständlichen Berichts in seiner Sitzung am 25. Juni 1997 aufgenommen und auf Antrag des Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch einstimmig im Sinne des § 28b Abs. 4 GOG beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.

Nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Gisela Wurm beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch mit Stimmeneinhelligkeit, zur Vorbehandlung des Berichts einen Unterausschuß einzusetzen.

Diesem Unterausschuß gehörten von seiten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeord­neten Sonja Ablinger, Ing. Kurt Gartlehner, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Ewald Nowotny, Dr. Johann Stippel und Mag. Gisela Wurm, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Franz Morak und Dr. Michael Spindelegger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger und Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, seitens des Klubs Liberales Forum die Abgeordnete Dr. Martina Gredler und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an. An die Stelle des Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch trat in der Folge als Mitglied der Abgeordnete Dr. Martin Graf.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde der Abgeordnete Dr. Michael Krüger, zu Obmann­stellvertretern wurden die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch und Dr. Martina Gredler gewählt.


Der Unterausschuß hat sich am 25. Juni 1997 konstituiert und den gegenständlichen Bericht in zwei Arbeitssitzungen am 19. November 1998 und am 5. Mai 1999 beraten.

Über das Ergebnis seiner Beratungen berichtete der Unterausschuß am 5. Mai 1999 durch seinen Obmann dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung, welcher daraufhin seine Vorberatung fortsetzte.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martina Gredler, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, DDr. Erwin Niederwieser und MMag. Dr. Madeleine Petrovic sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Forschungsberichtes 1997 der Bundesregierung zu empfehlen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Forschungsbericht 1997 der Bundesregierung (III-87 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 05 05

                        Dr. Michael Spindelegger                                                        Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann